Kong-Ming-Laterne

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Schwebende Kong-Ming-Laterne

Eine Kong-Ming-Laterne oder Himmelslaterne (chin. 孔明燈 / 孔明灯, kǒngmíng dēng „großes/offenes helles Lampion“ oder 天燈 / 天灯, tiāndēng „Himmels-Lampion“, englisch Sky lantern) ist ein Lampion, der aufgrund seiner Leichtbauweise und mittels der Hitze eines lokalen Feuers aufsteigt und schwebt.

Inhaltsverzeichnis

[Bearbeiten] Bauweise und Prinzip

Eine nach unten geöffnete Papiertüte (China-Papier) wird durch einen Rahmen aus dünnen Bambusrohren und Draht aufgespannt. Die Höhe beträgt üblicherweise ca. 1 m und der Durchmesser etwa 40 bis 60 cm. In der Öffnung hängt ein mit einer brennbaren Flüssigkeit oder Wachs getränkter Baumwollstoff, Papier oder poröser Körper. Die Flamme beleuchtet die Laterne und erwirkt den Auftrieb, der analog dem eines Heißluftballons funktioniert. Die Luft im Inneren der Laterne wird erwärmt, diese Luft dehnt sich aus und ihre Dichte sinkt unter die der Außenluft. Damit wird die Laterne leichter als ihre Umgebung, was einen Auftrieb bewirkt und zum Aufsteigen der Laterne führt. Durch das dünne Seidenpapier erstrahlt die Laterne hell, und ist auf etliche Kilometer sichtbar.

[Bearbeiten] Geschichte

Khong-Ming-Laternen beim Lichterfest in Maecho (Thailand)

Die Kong-Ming-Lampions wurden vor fast 2000 Jahren vom chinesischen Militärführer Kong Ming entwickelt (daher der Name der Laternen) und zur Kommunikation eingesetzt. Durch die große Flughöhe sind sie über viele Kilometer sichtbar.

Später wurden sie bei besonderen Anlässen als eine Art Feuerwerk von den Bürgern eingesetzt, welches Glück bringen beziehungsweise Wünsche erfüllen sollte.

2005 wurden am Strand von Khao Lak 5000 Kong-Ming-Lampions im Gedenken an die Opfer des Seebebens im Indischen Ozean 2004 in den Nachthimmel geschickt. Die Journalistin Xin Zhou (Guangzhou Daily) gewann mit ihrem Foto dieses Ereignisses den World Press Photo Award in der Kategorie „Kunst und Kultur“.

In Europa erfreuen sie sich seit etwa 2006, seit sie am Markt allerorts frei erhältlich sind, großer Beliebtheit. Nach mehreren Unglücksfällen wurde ihr Gebrauch in Deutschland in verschiedenen Bundesländern verboten (s.u.).

[Bearbeiten] Gefahren

Insbesondere bei Trockenheit kann von den Laternen eine erhebliche Brandgefahr ausgehen, die Laternen legen Strecken von vielen Kilometern zurück, und sind in ihrem Flugverhalten vollkommen unvorhersagbar. So sind etwa Neujahr 2009 in der Papierfabrik Nettingsdorf, Oberösterreich 6000 m³ Altpapier in Band geraten, als mutmaßliche Brandursache gelten verirrte Himmelslaternen, die nicht vollständig ausgebrannt waren.[1] In Siegen kam 2009 bei einem durch eine niedergegangene Himmelslaterne verursachten Hausbrand ein Kind ums Leben.[2]

Durch ihre Steighöhen – sie dringen in den Radarbereich der Flugüberwachung und Flugsicherung ein – wird auch eine Gefährdung des Flugverkehrs gesehen.[3]

Da Kong-Ming-Laternen in Deutschland noch wenig bekannt sind, kommt es auch zu UFO-Meldungen.[4]

[Bearbeiten] Rechtslage

[Bearbeiten] Deutschland

Bundesweit besteht in Deutschland kein generelles Verbot, eine Kong-Ming-Himmelslaterne aufsteigen zu lassen. Der § 16 Abs. 4 der Luftverkehrsordnung macht keine Einschränkung bzgl. der Aufstiegserlaubnis bei Kleinmengen oder Einzelaufstiegen. Es ist jedoch aus versicherungstechnischen Gründen darauf zu achten, dass der Brennkörper ein Gesamtgewicht von 20 g nicht überschreitet.

  • Baden-Württemberg: Eine Genehmigung der Luftfahrtbehörde ist erforderlich, wird in der Regel jedoch nicht erteilt.[3]
  • Bayern: Der Gebrauch ist durch § 19 der Verordnung über die Verhütung von Bränden (VVB) untersagt. Ausnahmeregelungen werden laut Information des Innenministeriums grundsätzlich nicht erteilt. Hintergrund ist, dass die frei fliegenden, unbemannten Heißluftballone nicht kontrollierbare, bewegliche, offene Feuerstätten im Sinne der VVB sind.
  • Berlin: "'In Berlin ist eine Genehmigung definitiv erforderlich', sagt Nicola Rothermel von der Senatsverwaltung für Inneres. Das Steigenlassen der Sky-Laternen wird in Berlin aber generell nicht erlaubt, weil Beeinträchtigungen im Luftverkehr und Waldbrandgefahr befürchtet würden."[5]
  • Niedersachsen: Der Gebrauch ist seit dem 1. Mai 2009 untersagt.[6]
  • Nordrhein-Westfalen : In den Regierungsbezirken Düsseldorf und Köln ist der Gebrauch der Laterne per Verordnung verboten.[7]
  • Mecklenburg-Vorpommern: "Eine luftrechtliche Erlaubnis für den Aufstieg von Sky- oder Himmelslaternen wird nicht erteilt."[8]
  • Sachsen-Anhalt : Gefahrenabwehrverordnung zur Verhütung von Bränden durch die Benutzung von Ballonen [9]

Generell muss jedoch durch einen formlosen Antrag an die Deutsche Flugsicherung eine Freigabe für den Aufstieg der Laterne(n) eingeholt werden.[10]

[Bearbeiten] Österreich

In Österreich ist vor dem Steigenlassen dieser Effekte generell eine Genehmigung seitens der Austrocontrol, der österreichen Flugsicherungsbehörde einzuholen, wie bei jedem Objekt, das Steighöhen über 400 m erreicht. Außerdem ist eine Meldung bei der nächsten Polizeidienststelle, wenn auch nicht vorgeschrieben, im Versicherungsfall (Haushaltsversicherung, Haftpflichtversicherung) vorteilhaft.

Bis 20. Mai 2009 befindet sich eine Verordnung im Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz in Begutachtung, das die Verwendung „fliegender Feuerobjekte“ generell untersagt.[1]

[Bearbeiten] Einzelnachweise

  1. a b Berthold Schmid: Himmelslaternen vor dem Verbot. In: Salzburger Nachrichten. 14. Mai 2009, Österreich, S. 8 (SN-Artikelarchiv).
  2. Fliegende Laterne löste Tragödie aus, Siegener Zeitung, 2009
  3. a b „Gefahren durch Himmelslaternen“ Pressemitteilung des Innenministeriums Baden-Württemberg vom 20. August 2008
  4. Artikel im Tagesspiegel
  5. Unbekannte Flugobjekte aus Reispapier, Berliner Zeitung vom 14. August 2008
  6. Presseerklärung des niedersächsischen Innenministeriums, 30. April 2009
  7. „Aufstiegsverbot für Fluglaternen“ Pressemitteilung 202 2007 der Bezirksregierung Düsseldorf vom 7. Dezember 2007
  8. "Aufstieg von Sky- oder Himmelslaternen" Mitteilung des Ministeriums für Verkehr, Bau und Landesentwicklung Mecklenburg-Vorpommern
  9. "Landesrecht Sachsen-Anhalt - Öffentliche Sicherheit und Ordnung"
  10. Aufstieg von Skylaternen Mitteilung des Luftfahrt-Bundesamtes vom 16. Juli 2008

[Bearbeiten] Siehe auch

[Bearbeiten] Weblinks

Webseite mit Onlineantrag der DFS

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