International Civil Aviation Organization

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ICAO-Logo

Die International Civil Aviation Organization (ICAO) (deutsch: Internationale Zivilluftfahrtorganisation) wurde durch das Abkommen über die internationale Zivilluftfahrt vom 7. Dezember 1944 (Chicagoer Abkommen) gegründet und hat ihren Hauptsitz in Montréal (Kanada). Ihr gehören 190 Vertragsstaaten an (Stand 2009).[1] Auf Grund einer Vereinbarung vom 3. Oktober 1947 hat die ICAO den Status einer Sonderorganisation der Vereinten Nationen.[2]

Das für Europa zuständige ICAO-Regionalbüro befindet sich in Neuilly-sur-Seine bei Paris. Deutschland wird durch eine ständige Delegation des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) vertreten, Österreich durch das Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie.

Die ICAO vergibt alle drei Jahre die Edward-Warner-Medaille für besondere Leistungen in der Zivilluftfahrt.

Inhaltsverzeichnis

[Bearbeiten] Geschichtliches

Die ICAO baute auf der 1919 gegründeten CINA (franz.) bzw. ICAN (engl.) auf, die nach 1944 zu Gunsten der ICAO aufgelöst wurde. Ein ausführlicher historischer Abriss findet sich im Artikel über das Abkommen über die internationale Zivilluftfahrt.

[Bearbeiten] Das Logo

Das ICAO-Logo wurde im Laufe der Zeit mehrfach angepasst. Die aktuelle Form besteht seit 1995. Sie enthält den Namen der Organisation in allen 6 Arbeitssprachen der ICAO:

  • Englisch das Akronym des englischen Namens der Organisation (ICAO)
  • Französisch das Akronym des französischen Namens der Organisation (OACI)
  • Spanisch das Akronym des spanischen Namens der Organisation (OACI)
  • Russisch die Transskription des englischen Akronyms ICAO (also nicht das Akronym des russischen Namens der Organisation)
  • Arabisch die Transskription des englischen Akronyms ICAO (also nicht das Akronym des arabischen Namens der Organisation)
  • Chinesisch den vollen chinesischen Namen der Organisation

[Bearbeiten] Aufgaben

Die wichtigsten Aufgaben sind:

[Bearbeiten] Organe

Gemäss Artikel 43 des Chicagoer Abkommens setzt sich die ICAO aus einer Versammlung, einem Rat und anderen allenfalls notwendigen Organen zusammen.

[Bearbeiten] Die Versammlung (Art. 48 f.)

Die Versammlung ist das oberste Organ der ICAO. Sie besteht aus einem Vertreter jedes Mitgliedstaats und tritt mindestens alle drei Jahre zusammen. Beschlüsse werden mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen gefasst, wobei allen Mitgliedstaaten je eine Stimme zusteht. Die wichtigsten Aufgaben der Versammlung sind die Wahl der im Rat vertretenen Mitgliedstaaten, die Prüfung der Berichte des Rates und die Überarbeitung des Chicagoer Abkommens.

[Bearbeiten] Der Rat (Art. 50 ff.)

Der Rat ist das Exekutivorgan und für die laufende Geschäftsführung zuständig. Er gilt als wichtigstes Organ der ICAO. Vertreter aus 36 Staaten werden von der Versammlung für eine dreijährige Amtsdauer gewählt. Dabei sollen sowohl die im Luftverkehr bedeutendsten Staaten als auch Staaten der geografischen Hauptgebiete der Welt angemessen berücksichtigt werden. Zu den wichtigsten Aufgaben des Rates gehören das Ausführen der Weisungen der Versammlung, eine jährliche Berichterstattung an selbige sowie das Ernennen eines Luftverkehrsausschusses und einer Luftfahrtkommission. Für die Annahme der von der Luftfahrtkommission empfohlenen Änderungen der Annexe bedarf es gemäss Art. 90 einer Zweidrittelmehrheit der Ratsstimmen.

[Bearbeiten] Die Luftfahrtkommission (Art. 56 f.)

Die Luftfahrtkommission setzt sich aus 19 Mitgliedern zusammen, die vom Rat ernannt werden. Diese Personen müssen über Erfahrung auf wissenschaftlichen und praktischen Gebieten der Luftfahrt verfügen. Sie befassen sich hauptsächlich mit den Änderungen der Annexe des Chicagoer Abkommens.

[Bearbeiten] SAR (Search and Rescue)

Auf dem von ICAO und IMO gemeinsam herausgegebenen International Aeronautical and Maritime Search and Rescue Manual beruht der Betrieb von Such- und Rettungsdiensten in vielen Nationen. Diese Einrichtung, abgekürzt bekannt unter SAR (Search and Rescue)-Dienst, garantiert die schnelle und adäquate Hilfeleistung nach Luft- und Seenotfällen.

[Bearbeiten] ICAO-Alphabet

Das ICAO-Alphabet wurde am 1. März 1956 als internationales Merkwortalphabet von der Flugsicherungskommission der ICAO eingeführt. Seine Verwendung ist im internationalen Funkverkehr unter den Mitgliedstaaten der ITU verbindlich vereinbart. Es wird daher weltweit in der Luftfahrt und in vielen anderen Bereichen, u. a. durch die NATO, als Buchstabiertafel verwendet

[Bearbeiten] ICAO-Codes

Die ICAO-Codes dienen zur eindeutigen Identifizierung von Flugplätzen und Heliports einerseits und Fluglinien andererseits. Die ICAO-Codes werden in erster Linie von Flugkontrollen und zum Planen der Flugroute benutzt und sind nicht zu verwechseln mit den aus nur drei Buchstaben bestehenden IATA-Codes für Flughäfen, mit denen Privatpersonen sehr viel häufiger konfrontiert werden, weil sie auf Reservierungen, Tickets, Zeittafeln am Flughafen etc. benutzt werden.

[Bearbeiten] ICAO-Annexe

Die „Annexe“ (Anhänge) zum internationalen Luftfahrtübereinkommen sorgen für eine international einheitliche Handhabung verschiedenster praktischer Aspekte der Luftfahrt und ermöglichen damit internationalen Flugverkehr ohne spezielle Ausbildungen des Flugpersonals für jedes Land und sichern Mindeststandards an Dienstleistungen für die Luftfahrt. Folgende Annexe gibt es derzeit (Juni 2006):

  • Annex 1: Lizenzierung von Luftfahrtpersonal
  • Annex 2: Luftfahrtregeln
  • Annex 3: Meteorologische Dienste
  • Annex 4: Luftfahrtkarten
  • Annex 5: Messeinheiten zur Verwendung in der Luft und am Boden
  • Annex 6: Betrieb von Luftfahrzeugen
  • Annex 7: Nationalitäts- und Registrierungskennzeichen von Luftfahrzeugen
  • Annex 8: Lufttauglichkeit von Luftfahrzeugen
  • Annex 9: Erleichterungen
  • Annex 10: Funk
  • Annex 11: Luftverkehrsdienste (ATC, Luftraumüberwachung)
  • Annex 12: Suche und Rettung (SAR)
  • Annex 13: Luftfahrzeug-Unfall und -Vorfall-Untersuchung
  • Annex 14: Flugplätze
  • Annex 15: Flugverkehrsinformationsdienste
  • Annex 16: Umweltschutz
  • Annex 17: Sicherheit: Schutz der internationalen Zivilluftfahrt vor illegalen Eingriffen
  • Annex 18: Sicherer Lufttransport gefährlicher Güter

[Bearbeiten] Literatur

  • Heiko Schäffer: Der Schutz des zivilen Luftverkehrs vor Terrorismus: Der Beitrag der International Civil Aviation Organization (ICAO). Baden-Baden: Nomos 2007. ISBN 978-3-8329-2435-5.
  • Heiko Schäffer: Von Kitty Hawk nach Montreal - Der Weg zur International Civil Aviation Organization (ICAO), Transportrecht 2003, Vol. 26, S. 377-382

[Bearbeiten] Fußnoten und Einzelnachweise

  1. ICAO Webseite: Contracting states (eng)
  2. Wörterbuch des Völkerrechts, 
Hrsg. v. Schlochauer et al, 2. Auflage Band 2 S. 94, Verlag de Gruyter Berlin 1962, ISBN 978-3-11-001031-2

[Bearbeiten] Weblinks

[Bearbeiten] Siehe auch

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