International Civil Aviation Organization
| Internationale Zivilluftfahrt-Organisation International Civil Aviation Organization Organisation de l’aviation civile internationale |
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ICAO-Hauptsitz in Montreal |
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| Organisationsart | Sonderorganisation | |
| Kürzel | ICAO, OACI, ИКАО, إيكاو | |
| Leitung | Raymond Benjamin[1] | |
| Gegründet | 7. Dezember 1944 | |
| Hauptsitz | Montreal | |
| http://www.icao.int/ | ||
Die International Civil Aviation Organization (ICAO) (deutsch: Internationale Zivilluftfahrt-Organisation) wurde durch das Abkommen über die internationale Zivilluftfahrt vom 7. Dezember 1944 (Chicagoer Abkommen) gegründet und hat ihren Hauptsitz in Montréal (Kanada). Mit dem Beitritt von Südsudan am 10. November 2011[2] gehören ihr nunmehr 191 Vertragsstaaten an (Stand Ende 2011).[3] Auf Grund einer am 13. Mai 1947 in Kraft getretenen Vereinbarung hat die ICAO den Status einer Sonderorganisation der Vereinten Nationen.[4]
Das für Europa zuständige ICAO-Regionalbüro befindet sich in Neuilly-sur-Seine bei Paris. Deutschland wird durch eine ständige Delegation des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) vertreten, Österreich durch das Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie.
Inhaltsverzeichnis |
Geschichte [Bearbeiten]
Die ICAO baute auf der 1919 gegründeten CINA (französisch) bzw. ICAN (englisch) auf, die nach 1944 zu Gunsten der ICAO aufgelöst wurde. Ein ausführlicher historischer Abriss findet sich im Artikel über das Abkommen über die internationale Zivilluftfahrt.
Das Logo [Bearbeiten]
Das ICAO-Logo wurde im Laufe der Zeit mehrfach angepasst. Die aktuelle Form besteht seit 1995. Die fünf Schriftzüge stehen für den Namen der Organisation in den sechs Arbeitssprachen der ICAO:
- Arabisch die Transkription des englischen Akronyms ICAO (also nicht das Akronym des arabischen Namens der Organisation)
- Chinesisch den vollen chinesischen Namen der Organisation
- Englisch das Akronym des englischen Namens der Organisation (ICAO)
- Französisch das Akronym des französischen Namens der Organisation (OACI)
- Russisch die Transkription des englischen Akronyms ICAO (also nicht das Akronym des russischen Namens der Organisation)
- Spanisch das Akronym des spanischen Namens der Organisation (OACI)
Aufgaben [Bearbeiten]
Die wichtigsten Aufgaben sind:
- Erarbeiten und festlegen von verbindlichen Standards für die Luftfahrt, die von den Mitgliedsländern umgesetzt werden müssen
- Regelung der internationalen Verkehrsrechte, der Freiheiten der Luft
- Entwicklung von Infrastrukturen
- Erarbeitung von Empfehlungen und Richtlinien, wie zum Beispiel: ICAO-Brandschutzkategorie
- Zuteilung der ICAO-Codes für Länder und Flugzeugtypen
- Entwicklung eines Standards für maschinenlesbare Reisedokumente
- Definition der Grenzwerte für Fluglärmemissionen (Klasse-I-/-II-/-III-Flugzeuge nach Annex 16)
Weitere Aktivitäten [Bearbeiten]
Die ICAO vergibt alle drei Jahre die Edward-Warner-Medaille für besondere Leistungen in der Zivilluftfahrt.
Organe [Bearbeiten]
Gemäß Artikel 43 des Chicagoer Abkommens setzt sich die ICAO aus einer Versammlung, einem Rat und anderen allenfalls notwendigen Organen zusammen.
Versammlung (Art. 48 f.) [Bearbeiten]
Die Versammlung ist das oberste Organ der ICAO. Sie besteht aus einem Vertreter jedes Mitgliedstaats und tritt mindestens alle drei Jahre zusammen. Beschlüsse werden mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen gefasst, wobei allen Mitgliedstaaten je eine Stimme zusteht. Die wichtigsten Aufgaben der Versammlung sind die Wahl der im Rat vertretenen Mitgliedstaaten, die Prüfung der Berichte des Rates und die Überarbeitung des Chicagoer Abkommens.
Der Rat (Art. 50 ff.) [Bearbeiten]
Der Rat ist das Exekutivorgan und für die laufende Geschäftsführung zuständig. Er gilt als wichtigstes Organ der ICAO. Vertreter aus 36 Staaten werden von der Versammlung für eine dreijährige Amtsdauer gewählt. Dabei sollen sowohl die im Luftverkehr bedeutendsten Staaten als auch Staaten der geografischen Hauptgebiete der Welt angemessen berücksichtigt werden. Zu den wichtigsten Aufgaben des Rates gehören das Ausführen der Weisungen der Versammlung, eine jährliche Berichterstattung an selbige sowie das Ernennen eines Luftverkehrsausschusses und einer Luftfahrtkommission. Für die Annahme der von der Luftfahrtkommission empfohlenen Änderungen der Annexe bedarf es gemäß Art. 90 einer Zweidrittelmehrheit der Ratsstimmen.
Luftfahrtkommission (Art. 56 f.) [Bearbeiten]
Die Luftfahrtkommission setzt sich aus 19 Mitgliedern zusammen, die vom Rat ernannt werden. Diese Personen müssen über Erfahrung auf wissenschaftlichen und praktischen Gebieten der Luftfahrt verfügen. Sie befassen sich hauptsächlich mit den Änderungen der Annexe des Chicagoer Abkommens.
SAR (Search and Rescue) [Bearbeiten]
Auf dem von ICAO und IMO gemeinsam herausgegebenen International Aeronautical and Maritime Search and Rescue Manual beruht der Betrieb von Such- und Rettungsdiensten in vielen Nationen. Diese Einrichtung, abgekürzt bekannt unter SAR-Dienst, garantiert die schnelle und adäquate Hilfeleistung nach Luft- und Seenotfällen.
ICAO-Alphabet [Bearbeiten]
Das ICAO-Alphabet wurde am 1. März 1956 als internationales Merkwortalphabet von der Flugsicherungskommission der ICAO eingeführt. Seine Verwendung ist im internationalen Funkverkehr unter den Mitgliedstaaten der ITU verbindlich vereinbart. Es wird daher weltweit in der Luftfahrt und in vielen anderen Bereichen, u. a. durch die NATO, als Buchstabiertafel verwendet.
ICAO-Codes [Bearbeiten]
Die ICAO-Codes dienen zur eindeutigen Identifizierung von Flugplätzen und Heliports einerseits und Fluglinien andererseits. Die ICAO-Codes werden in erster Linie von Flugverkehrskontrollen und zum Planen der Flugroute benutzt und sind nicht zu verwechseln mit den aus nur drei Buchstaben bestehenden IATA-Codes für Flughäfen, mit denen Privatpersonen sehr viel häufiger konfrontiert werden, weil sie auf Reservierungen, Tickets, Zeittafeln am Flughafen etc. benutzt werden.
ICAO-Annexe [Bearbeiten]
Die „Annexe“ (Anhänge) zum internationalen Luftfahrtübereinkommen sorgen für eine international einheitliche Handhabung verschiedenster praktischer Aspekte der Luftfahrt und ermöglichen damit internationalen Flugverkehr ohne spezielle Ausbildungen des Flugpersonals für jedes Land und sichern Mindeststandards an Dienstleistungen für die Luftfahrt. Folgende Annexe gibt es derzeit (Dezember 2011):
- Annex 1: Personnel Licensing – Lizenzierung von Luftfahrtpersonal
- Annex 2: Rules of the Air – Luftverkehrsregeln
- Annex 3: Meteorological Service for International Air Navigation – Meteorologische Dienste
- Annex 4: Aeronautical Charts – Luftfahrtkarten
- Annex 5: Units of Measurement to be Used in Air and Ground Operations – Maßeinheiten zur Verwendung in der Luft und am Boden
- Annex 6: Operation of Aircraft – Betrieb von Luftfahrzeugen
- Part I – International Commercial Air Transport – Aeroplanes – kommerzielle Luftfahrt mit Flugzeugen
- Part II – International General Aviation – Aeroplanes – Allgemeine Luftfahrt mit Flugzeugen
- Part III – International Operations – Helicopters – Drehflügler
- Annex 7: Aircraft Nationality and Registration Marks – Nationalitäts- und Registrierungskennzeichen von Luftfahrzeugen
- Annex 8: Airworthiness of Aircraft – Lufttauglichkeit von Luftfahrzeugen
- Annex 9: Facilitation – Erleichterungen
- Annex 10: Aeronautical Telecommunications – Telekommunikation
- Volume I – Radio Navigation Aids – Funknavigation
- Volume II – Communication Procedures including those with PANS Status – Aeronautical Fixed Service, Flugfunk etc.
- Volume III – Communications Systems – technische Umsetzung
- Volume IV – Surveillance Radar and Collision Avoidance Systems – Sekundärradar, ACAS, etc.
- Volume V – Aeronautical Radio Frequency Spectrum Utilization – Funkfrequenzen
- Annex 11: Air Traffic Services – Luftverkehrsdienste (ATC, Luftraumüberwachung, vgl. Flugverkehrsmanagement)
- Annex 12: Search and Rescue – Suche und Rettung (SAR)
- Annex 13: Aircraft Accident and Incident Investigation – Flugunfall- und -Vorfall-Untersuchung
- Annex 14: Aerodromes – Flugplätze
- Volume I – Aerodrome Design and Operations – Anlage und Betrieb von Flugplätzen
- Volume II – Heliports – Heliports
- Annex 15: Aeronautical Information Services – Flugberatungsdienst
- Annex 16: Environmental Protection – Umweltschutz
- Volume I – Aircraft Noise – Fluglärm
- Volume II – Aircraft Engine Emissions – Emissionen durch Luftfahrtantriebe
- Annex 17: Security – Luftsicherheit
- Annex 18: The Safe Transport of Dangerous Goods by Air – sicherer Lufttransport (gefährlicher Güter
Beauftragte Organisationen [Bearbeiten]
- Tropical Cyclone Advisory Centres (TCACs)
- Volcanic Ash Advisory Centers (VAACs)
Siehe auch [Bearbeiten]
Literatur [Bearbeiten]
- Heiko Schäffer: Der Schutz des zivilen Luftverkehrs vor Terrorismus: Der Beitrag der International Civil Aviation Organization (ICAO). Nomos, Baden-Baden 2007, ISBN 978-3-8329-2435-5.
- Heiko Schäffer: Von Kitty Hawk nach Montreal – Der Weg zur International Civil Aviation Organization (ICAO) (PDF; 132 kB). Transportrecht, Hamburg 2003, Jg. 26, Bd. 26, S. 377–382 (Inhaltsübersicht: PDF-Datei; 129 kB)
Weblinks [Bearbeiten]
- Homepage der ICAO (englisch/französisch)
- Seite des ICAO-Regionalbüros für Europa (englisch)
- Deutsche Flugsicherung GmbH (DFS) – ausführende Organisation in Deutschland
- Austro Control Österreichische Gesellschaft für Zivilluftfahrt mbH – ausführende Organisation in Österreich
- skyguide – ausführende Organisation in der Schweiz
- BAZL, ICAO Annexe – Das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) in der Schweiz veröffentlicht die ICAO Annexe
Fußnoten und Einzelnachweise [Bearbeiten]
- ↑ Raymond Benjamin – Secretary general of ICAO. Abgerufen am 29. Januar 2010 (englisch).
- ↑ REPUBLIC OF SOUTH SUDAN JOINS ICAO. (PIO 24/11). In: News Release. ICAO, 10. November 2011, abgerufen am 18. November 2011 (PDF, 60 kB, englisch).
- ↑ ICAO Webseite: Contracting states (eng).
- ↑ 8 UNTS 315.


