Incoterms
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Incoterms (International Commercial Terms, deutsch: Internationale Handelsklauseln) sind eine Reihe internationaler Regeln zur Interpretation spezifizierter Handelsbedingungen im Außenhandelsgeschäft.
Die Incoterms wurden von der Internationalen Handelskammer (International Chamber of Commerce, ICC) erstmals 1936 aufgestellt, um eine gemeinsame Basis für den internationalen Handel zu schaffen. Sie regeln vor allem die Art und Weise der Lieferung von Gütern. Die Bestimmungen legen fest, welche Transportkosten der Verkäufer, welche der Käufer zu tragen hat und wer im Falle eines Verlustes der Ware das finanzielle Risiko trägt. Die Incoterms geben jedoch keine Auskunft darüber, wann und wo das Eigentum an der Ware von dem Verkäufer auf den Käufer übergeht. Der Stand der Incoterms wird durch Angabe der Jahreszahl gekennzeichnet. Aktuell gelten die Incoterms 2000 (6. Revision).
Die 13 Regeln werden im Rechtsverkehr, von Geschäftsleuten, Regierungen und Gerichten anerkannt. Die Anerkennung durch Gerichte erfolgt jedoch nur bei Einbeziehung in einen Vertrag. Die Incoterms haben keine Gesetzeskraft, gelten aber als Usance, die von den Vertragsparteien akzeptiert wird.
Die Verwendung der Incoterms im Vertrag (durch Angabe von Kürzel der Klausel und des jeweiligen Orts) ist freiwillig, sollte aber in Anspruch genommen werden, um mögliche Missverständnisse und Streitigkeiten auszuschließen. Hier ein Beispiel für die Anwendung einer solcher Klausel in einem Kaufvertrag: Unsere Preise verstehen sich FOB Hamburg gemäß Incoterms 2000. Es sollte immer ein Zusatz wie "Incoterms 2000" oder "Incoterms aktuelle Fassung" angegeben werden, da die Vetragspartner andernfalls die Möglichkeit hätten die Klausel gemäß der im Lande üblichen Trade Terms oder einer anderen/älteren Version der Incoterms auszulegen.
[Bearbeiten] Incoterm-Codes
| Code | Bedeutung | anzugebender Ort |
| EXW | ab Werk | Standort des Werks |
| FCA | frei Spediteur | vereinbarter Ort |
| FAS | frei längsseits Schiff | vereinbarter Verladehafen |
| FOB | frei an Bord | vereinbarter Verladehafen |
| CFR | Kosten und Fracht | vereinbarter Bestimmungshafen |
| CIF | Kosten, Versicherung und Fracht | vereinbarter Bestimmungshafen |
| CPT | Fracht, Porto bezahlt bis | vereinbarter Bestimmungsort |
| CIP | Fracht, Porto und Versicherung bezahlt bis | vereinbarter Bestimmungsort |
| DAF | frei Grenze | vereinbarter Lieferort an der Grenze |
| DES | frei ab Schiff | vereinbarter Bestimmungshafen |
| DEQ | frei ab Kai | vereinbarter Bestimmungshafen incl. Entladung |
| DDU | frei unverzollt | vereinbarter Bestimmungsort im Einfuhrland |
| DDP | verzollt | vereinbarter Lieferort im Einfuhrland |
Die Incoterms werden auch in verschiedenen Statistiken verwendet: In der Außenhandelsstatistik wird für die Ausfuhren immer der FOB-Wert, für Einfuhren immer der CIF-Wert angegeben. In der Zahlungsbilanzstatistik wird sowohl bei den Ausfuhren als auch bei den Einfuhren der FOB-Wert benutzt.
Die durch den Incoterm ausgedrückte Lieferbedingung ist auch Grundlage für die Ermittlung des Zollwertes.
[Bearbeiten] Zahlungspflichten
Die folgende Tabelle gibt einen Überblick über die Zahlungspflichten des Verkäufers.
[Bearbeiten] Weblinks
- Merkblatt der IHK
- FiFo Ost Incoterms
- www.incoterms.com
- Einführung und Übersicht
- Lexikon bei Hellmann
- Fachinformationen der deutschen Transportversicherer
- Informationsblatt der Schweizer National-Versicherung (PDF, 119 KB)
- Merkblatt zum Einheitspapier mit Ausfüllanleitung Incoterms (PDF, ca. 1,8 MB)
- iccwbo.org grafische Übersicht über die einzelnen Incoterms und deren Verantwortlichkeitsraum für die Bereiche Kosten, Gefahrtragung und Leistungsumfang - PDF (englisch - Nur-Leseversion) der Internationalen Handelskammer
- Lieferklauseln unter www.zoll.de

