Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen
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Das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) wurde 2004 im Zuge der Umsetzung des GKV-Modernisierungsgesetzes geschaffen, um die Qualität der Patientenversorgung in Deutschland zu verbessern.
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[Bearbeiten] Gesetzliche Grundlage und Aufgaben
Im §139 des Sozialgesetzbuch V wird die Einrichtung des IQWIG als "fachlich unabhängiges, rechtsfähiges, wissenschaftliches Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen" geregelt und seine Aufgaben beschrieben.
Die Aufgaben des Instituts sind:
- Recherche, Darstellung und Bewertung des aktuellen medizinischen Wissensstandes zu diagnostischen und therapeutischen Verfahren bei ausgewählten Krankheiten,
- Erstellung von wissenschaftlichen Ausarbeitungen, Gutachten und Stellungnahmen zu Fragen der Qualität und Wirtschaftlichkeit der im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung erbrachten Leistungen unter Berücksichtigung alters-, geschlechts- und lebenslagenspezifischer Besonderheiten,
- Bewertung evidenzbasierter Leitlinien für die epidemiologisch wichtigsten Erkrankungen,
- Abgabe von Empfehlungen zu Disease-Management-Programmen,
- Nutzen-Bewertung von Arzneimitteln
- Bereitstellung von auch für alle Bürgerinnen und Bürger verständlichen allgemeinen Informationen zur Qualität und Effizienz in der Gesundheitsversorgung.
Darüber hinaus ist in §35b SGB V die Bewertung des Verhältnisses von Nutzen zu Kosten von neuen Arzneimitteln und für Arzneimittel von besonderer Bedeutung durch das IQWIG geregelt. Für die vom SGB verlangte "Kosten-Nutzen-Bewertung" ist noch die Methodik zu erarbeiteten, diese soll im Sommer 2009 vorgestellt werden [1]
Aufgrund seiner Verankerung im SGB V ist das IQWIG für das System der gesetzlichen Krankenversicherung tätig. Das Institut bearbeitet die Aufgaben im Auftrag des Gemeinsamen Bundesausschusses (GBA), in dem Leistungserbringer und Kostenträger sowie Patientenbeauftragte und Selbsthilfeorganisationen vertreten sind, oder des Bundesgesundheitsministeriums. Zur Erfüllung seiner Aufgaben wird das IQWIG nicht selbst aktiv, sondern vergibt wissenschaftliche Forschungsaufträge an externe Sachverständige. Diese Aufträge sind an vom IQWIG entwickelte Methoden gebunden. Das IQWIG selbst besitzt keine Entscheidungsbefugnisse.
[Bearbeiten] Organisation
Das Institut mit Sitz in Köln wurde zum 1. Juni 2004 gegründet. Leiter des IQWiG ist seit 1. September 2004 Peter Sawicki. Der Diabetologe war zuvor Chefarzt der Abteilung für Innere Medizin des St.-Franziskus-Hospitals in Köln und Mitherausgeber des pharmakritischen "Arznei-Telegramms". Träger ist die Stiftung für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen mit Sitz in Berlin. Die Finanzierung erfolgt durch die Erhebung von Zuschlägen für abzurechnende Krankenhausfälle und zu Vergütungen für die ärztliche Versorgung, also vollständig aus Mitteln des öffentlichen Gesundheitswesens.[2] Als beratende Gremien gibt es ein Kuratorium und einen wissenschaftlichen Beirat.
[Bearbeiten] Prüfung von Arzneimitteln
Die Prüfung des Nutzens neuer von der Pharmaindustrie entwickelter Produkte hat Vorbilder in vielen Ländern. Australien hat eine solche Einrichtung seit 1987, Kanada und die Schweiz seit 1994, danach folgten Finnland, Frankreich, Großbritannien, Neuseeland, die Niederlande und Österreich. Bis zur Einrichtung des IQWiG gab es in Deutschland keine solche Prüfung. Sobald die Zulassung für neue Medikamente nach Prüfung der Qualität, Wirksamkeit und Unbedenklichkeit erteilt war, konnte die pharmazeutische Industrie die Preise frei festlegen und die Krankenkassen mussten die Kosten bei ärztlicher Verschreibung erstatten. Institutsleiter Sawicki fasst die Situation mit den Worten zusammen: „Die pharmazeutische Industrie betrachtet Deutschland als Selbstbedienungsladen.“
Sawicki tritt generell dafür ein, dass der Nutzen von Medikamenten durch empirische Studien nachgewiesen werden muss, statt lediglich festzustellen, dass sie nicht schädlich sind. Er wirbt dafür, dass diese Studien nicht von der interessegeleiteten pharmazeutischen Industrie durchgeführt werden, sondern von neutraler staatlicher Seite, beispielsweise durch länderübergreifende Zusammenarbeit der großen europäischen Staaten.[3]
[Bearbeiten] Kritik an Auftragsvergabe
Ende 2007 wurden Vorwürfe geäußert, dass Sawicki Gutachtenaufträge an das Institut für evidenzbasierte Medizin (DIeM) erteilt habe, an dem seine Ehefrau beteiligt ist. In Deutschland gibt es nur wenige unabhängige Institute, die entsprechende Gutachten für das IQWiG erstellen können. Für den Fall einer möglichen Interessenkollision war in Sawickis Arbeitsvertrag vereinbart worden, dass über die Vergabe der Gutachten der gesamte Vorstand anstelle des Leiters entscheiden solle. Die Vorwürfe wurden vom Wirtschaftsprüfungsunternehmen BDO Deutsche Warentreuhand AG überprüft. Dabei stellte sich heraus, dass Sawicki dreimal dem Deutschen Institut für evidenzbasierte Medizin (DIeM) einen Auftrag erteilt hatte, bei dem er früher Mitinhaber war, an dem seine Ehefrau weiterhin 40 % Anteile hält und Geschäftsführerin ist. Weitere Gesellschafterin des DIeM ist Josefin Kaiser mit 20 %, Ehefrau des Ressortleiters Arzneimittelbewertung beim IQWiG, Thomas Kaiser. Außerdem haben zwei vom IQWiG beauftragte Gutachter Unteraufträge an das DIeM vergeben. Die Wirtschaftsprüfer stellten Verstöße Sawickis gegen seine arbeitsvertraglichen Pflichten fest, denn auch die indirekte Auftragsvergabe durch Dritte hätte rückgemeldet und vom Vorstand beschlossen werden müssen. Außerdem kritisierten die Prüfer Verstöße gegen geltendes EU-Vergaberecht[4]. Persönliche Vorteilsnahme wurde nicht festgestellt.[5] Der IQWiG-Vorstand mahnte eine Verbesserung der Informationsabläufe an, sah aber das "Vertrauensverhältnis mit Professor Sawicki weiterhin gegeben"[6].
[Bearbeiten] Einzelnachweise
- ↑ [1] Pharmazeutische Zeitung zur Methodendiskussion des IQWiG
- ↑ IQWiG: Über uns - Finanzierung
- ↑ Der Professor und das Institut sowie Interview "Ich habe Angst vor Ärzten", Die Tageszeitung, 6. Januar 2007
- ↑ Bericht über die Vergabeprüfung beim IQWiG, BDO, 2008
- ↑ [2] Handelsblatt 13. Februar 2008
- ↑ Freispruch für Pharmakontrolleur, die tageszeitung, 13. Februar 2008
[Bearbeiten] Weblinks
- Internetpräsenz des Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen
- Gesundheitsinformation.de - Online-Informationsangebot des IQWiG zu zahlreichen Gesundheitsthemen
- www.die-gesundheitsreform.de - Das Glossar zur Gesundheitsreform: Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen

