Immediatvortrag

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Immediatvortrag ist ein historischer Begriff der preußischen und deutschen Rechtssprache für einen persönlichen, unmittelbar vor dem preußischen König oder dem Deutschen Kaiser gehaltenen Vortrag oder Bericht.[1][2]

Die Möglichkeit, einen Sachverhalt oder ein Anliegen direkt mit dem König oder Kaiser besprechen zu können, hatte nicht jedermann am Hof oder im Reich. Der Zugang zum Monarchen war weitgehend auf einen bestimmten Kreis von Personen beschränkt. Diese hatten dadurch eine Möglichkeit, unmittelbaren politischen Einfluss auszuüben. „Durch Immediatvorträge vor dem König habe ich durchgesetzt ...“ (Freiherr vom Stein)[3]

Auch in der neueren historischen Literatur wird der Begriff verwendet, sinngemäß übertragen auf einen unmittelbar vor einem nichtmonarchischen Regierungschef gehaltenen Vortrag, z. B. vor dem Präsidenten der Vereinigten Staaten von Amerika oder dem britischen Premierminister.[4]

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. Allgemeines Landrecht für die Preußischen Staaten von 1794. Mit einer Einf. von Hans Hattenhauer und einer Bibliographie von G. Bernert. Metzner, Frankfurt am Main 1970.
  2. Königlich-Preußische Akademie der Wissenschaften (Hrsg.): Deutsches Rechtswörterbuch: Wörterbuch der älteren deutschen Rechtssprache. Böhlau, Weimar; Nachdruck 1998. Band VI, Spalte 199.
  3. Freiherr vom Stein; Bearb. von Erich Botzenhart: Stein, Carl Friedrich vom und zum: Briefwechsel, Denkschriften und Aufzeichnungen. Band I–VII. Heymann, Berlin 1931–1937. Band V ,1934, S. 402.
  4. Martin van Creveld: Gesichter des Krieges. Der Wandel bewaffneter Konflikte von 1900 bis heute. Siedler. München 2009, ISBN 9783886808953.