Impotentia coeundi

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Die impotentia coeundi (von lat. coire = zusammengehen, sich begatten, vgl. Koitus), altertümlich Mannesschwäche, als Sexualstörung des Mannes bezeichnet die Unfähigkeit, den Geschlechtsakt zu vollziehen. Auch zur Impotentia coeundi zählt die ejakulatorische Impotenz, d. h. die Unfähigkeit zur Ejakulation bzw. die Fähigkeit den Zeitpunkt des Orgasmus zu kontrollieren. Hier wird zwischen dem vorzeitigen Samenerguss (Ejaculatio praecox) und dem verzögerten Erguss (Ejaculatio retarda) unterschieden. Die Impotentia Coeundi kann unterschiedliche physische und psychische Ursachen haben.

Unterschieden wird von der Impotentia coeundi die Impotentia generandi (die Infertilität, Sterilität des Mannes), die Impotentia satisfactionis (Samenerguss ohne begleitenden Orgasmus), die Impotentia ejaculandi, die Unfähigkeit zum Samenerguss, und die Impotentia concupiscentia (Fehlen jeglichen Dranges zur sexuellen Betätigung) – siehe auch Impotenz als Übersicht

Im medizinischen Sinn wird die Impotentia Coeundi heute gemeinsam mit weiteren Sexualstörungen des Mannes weniger abwertend als erektile Dysfunktion zusammengefasst.

[Bearbeiten] Kirchenrecht

Die Impotentia Coeundi ist auch ein Begriff des katholischen Kirchenrechts. Hier gilt eine anhaltende impotentia coeundi als Ehehindernis. In diesem Zusammenhang wird darunter allgemein die Unmöglichkeit des Geschlechtsaktes zwischen Ehepartnern verstanden, unabhängig davon, ob die Ursache beim Mann oder bei der Frau liegt.

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