Inspektion

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Eine Inspektion bezeichnet im Allgemeinen eine prüfende Tätigkeit im Sinne einer Kontrolle durch einen Inspizienten, bzw. Inspektor. Die Inspektion dient dabei der Feststellung des ordnungsgemäßen Zustandes eines Gegenstandes, eines Sachverhaltes oder einer Einrichtung. Das Wort „Inspektion“ stammt aus lat. īnspectio „Einsicht; Betrachtung, Untersuchung“ zu in = „hinein“ und spicere = „sehen“.

  • Im klinischen Bereich der Medizin – das heißt jenen Bereichen, in denen der Patient im Mittelpunkt steht - wird unter Inspektion die äußerliche Untersuchung durch genaues Betrachten und Abtasten verstanden; siehe Inspektion (Medizin).
  • Bei technischen Systemen ist die Inspektion ein Bestandteil der Instandhaltung. Gemäß DIN 31051 umfasst die Inspektion Maßnahmen zur Beurteilung des Ist-Zustandes von technischen Mitteln eines Systems.
  • Zuweilen wird für den Sicherheitsdienst (Ladendetektive) in Geschäften der Begriff Hausinspektion verwendet.
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