Internationaler Standard für Pflanzenschutzmaßnahmen

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Der Internationale Standard für Pflanzenschutzmaßnahmen (ISPM) wird im Internationalen Pflanzenschutzübereinkommen (IPPC) definiert.

Hintergrund[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Das Material von Holzverpackungen besteht oft aus billigem Rohholz. Dieses ist generell geeignet, unerwünschte Schädlinge und Larven zu beherbergen, wodurch diese weltweit mittransportiert werden können. Durch die Handelsströme gelangen die Schädlinge somit innerhalb kürzester Zeit auf jeden Kontinent.

Holzbehandlung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Die ISPM-Vorgaben legen die notwendigen Maßnahmen fest, nach denen dieses Rohholz vor seinem Einsatz als Holzverpackung zu behandeln ist, damit keine unerwünschten Schädlinge als „blinde Passagiere“ mit auf Reisen gehen. Danach ist die Vorgabe, das zu behandelnde Holz einer Hitzebehandlung auszusetzen und für mindestens 30 Minuten eine Kerntemperatur von 56 °C zu halten.[1]

Bis zum 31. August 2006 war auch eine Begasung mit Methylbromid möglich; dieses Schädlingsbekämpfungsmittel ist seitdem in der Europäischen Union nicht mehr zugelassen.[2]

Holzverpackungen aus Pressholz müssen nicht vorbehandelt werden, da sie bei hohen Temperaturen in Form gepresst werden. Sie sind also produktionsbedingt ISPM15-konform.

Markierung des Holzverpackungsmaterials[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Das gemäß den ISPM-Vorgaben behandelte Holz muss dauerhaft markiert werden. Die Markierung beinhaltet eine Länderkennung, eine Regionalkennung sowie eine weitere Registriernummer. Zusätzlich werden Angaben zur durchgeführten Holzbehandlung gemacht.

Einzelne ISPM[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  • ISPM 1: Prinzipien der Pflanzenquarantäne im internationalen Handel
  • ISPM 2: Richtlinien für die Risikoanalyse von Schadorganismen
  • ISPM 3: Durchführungsbestimmungen für die Einfuhr und Freigabe von exotischen biologischen Bekämpfungsmitteln
  • ISPM 4: Anforderungen für die Errichtung von schadorganismusfreien Gebieten
  • ISPM 5: Glossar pflanzengesundheitlicher Begriffe
  • ISPM 6: Richtlinien zur Überwachung
  • ISPM 7: Exportzertifizierungssystem
  • ISPM 8: Bestimmung des Schadorganismusstatus in einem Gebiet
  • ISPM 9: Richtlinien für Ausrottungsprogramme von Schadorganismen
  • ISPM 10: Anforderungen für die Errichtung von schadorganismusfreien Orten der Erzeugung und schadorganismusfreie Betriebsteile
  • ISPM 11: Risikoanalyse für Quarantäneschadorganismen
  • ISPM 12: Richtlinien für Pflanzengesundheitszeugnisse
  • ISPM 13: Richtlinien für die Benachrichtigung bei Nicht-Konformität und Nothandlung,
  • ISPM 14: Anwendung von integrierten Maßnahmen bei Systemansatz für das Risikomanagement von Schadorganismen
  • ISPM 15: Richtlinien zur Regelung von Holzverpackungsmaterial im internationalen Handel
  • ISPM 16: Geregelte Nicht-Quarantäneschadorganismen: Konzept und Anwendung
  • ISPM 17: Schadorganismusbericht

Weblinks[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. IPPC Standard (Memento des Originals vom 26. Februar 2017 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.winter-und-freis.de auf winter-und-freis.de. Abgerufen am 31. August 2017
  2. Das Aus für Methylbromit auf pressebox.de. Abgerufen am 31. August 2017