Invalidität
Invalidität hat mehrere Bedeutungen:
- Die dauernde Beeinträchtigung der körperlichen und/oder geistigen Leistungsfähigkeit aufgrund von Krankheit oder Gebrechen, die zu einer ebenfalls dauernden Dienst- beziehungsweise Berufsunfähigkeit geführt hat. [1]
- Kriegsversehrte bezeichnete man historisch als Invalide
- Weiterhin: das Gegenteil von Validität im Sinne von „(Rechts-)Ungültigkeit“.
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Herkunft des Wortes[Bearbeiten]
Das Wort invalidité beziehungsweise invalide stammt aus dem Französischen und geht auf lateinisch invalidus (= kraftlos, schwach, hinfällig) zurück. Im Mittelalter bedeutete es „verwundet“ (les invalides, „die Verwundeten“), im 18. Jahrhundert gebrauchte man Invalide für dienstuntauglicher, oder ausgedienter Soldat und im 19. Jahrhundert wurde das Wort im Deutschen gebräuchlich.
Invaliditätsabsicherungen[Bearbeiten]
Als Arbeitnehmer ist man in Deutschland innerhalb der Beitragsbemessungsgrenze über die Gesetzliche Rentenversicherung gegen dauernde Arbeitsunfähigkeit versichert. Früher hieß sie Invaliditätsrente, danach Erwerbsunfähigkeitsrente und heute Erwerbsminderungsrente.
Ergänzender Versicherungsschutz[Bearbeiten]
Zu den privaten Invaliditätsversicherungen zählen neben der Berufsunfähigkeitsversicherung die Erwerbsunfähigkeitsversicherung, die Grundfähigkeitsversicherung, die Dread-Disease- sowie die private Unfallversicherung, die in ihren Bedingungen jedoch unterschiedliche Ausprägungen haben.
Siehe auch[Bearbeiten]
- Verminderte Erwerbsfähigkeit
- Schwerbehindertenausweis
- Invalidenversicherung (Schweiz)
- Invaliditätspension (Österreich)
Weblinks[Bearbeiten]
Einzelnachweise[Bearbeiten]
- ↑ Gabler Wirtschaftslexikon, Definition Invalidität.