Invalidität

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Wechseln zu: Navigation, Suche
Dieser Artikel oder nachfolgende Abschnitt ist nicht hinreichend mit Belegen (bspw. Einzelnachweisen) ausgestattet. Die fraglichen Angaben werden daher möglicherweise demnächst entfernt. Hilf bitte der Wikipedia, indem du die Angaben recherchierst und gute Belege einfügst. Näheres ist eventuell auf der Diskussionsseite oder in der Versionsgeschichte angegeben. Bitte entferne zuletzt diese Warnmarkierung.

Invalidität hat mehrere Bedeutungen:

  • Die dauernde Beeinträchtigung der körperlichen und/oder geistigen Leistungsfähigkeit aufgrund von Krankheit oder Gebrechen, die zu einer ebenfalls dauernden Dienst- beziehungsweise Berufsunfähigkeit geführt hat.
  • Kriegsversehrte bezeichnete man historisch als Invalide
  • Weiterhin: das Gegenteil von Validität im Sinne von „(Rechts-)Ungültigkeit“.

Inhaltsverzeichnis

[Bearbeiten] Herkunft des Wortes

Das Wort invalidité beziehungsweise invalide stammt aus dem Französischen und geht auf lateinisch invalidus (= kraftlos, schwach, hinfällig) zurück. Im Mittelalter bedeutete es „verwundet“ (les invalides, „die Verwundeten“), im 18. Jahrhundert gebrauchte man Invalide für dienstuntauglicher, oder ausgedienter Soldat und im 19. Jahrhundert wurde das Wort im Deutschen gebräuchlich.

[Bearbeiten] Invaliditätsabsicherungen

Als Arbeitnehmer ist man in Deutschland innerhalb der Beitragsbemessungsgrenze über die Gesetzliche Rentenversicherung gegen dauernde Arbeitsunfähigkeit versichert. Früher hieß sie Invaliditätsrente, danach Erwerbsunfähigkeitsrente und heute Erwerbsminderungsrente. Außerhalb der gesetzlichen Versicherung wird eher der Begriff Berufsunfähigkeitsversicherung verwendet.

[Bearbeiten] Siehe auch

[Bearbeiten] Weblinks

Meine Werkzeuge
Namensräume
Varianten
Aktionen
Navigation
Mitmachen
Drucken/exportieren
Werkzeuge
In anderen Sprachen