Italienische Bischofskonferenz

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Wechseln zu: Navigation, Suche

Die Italienische Bischofskonferenz (it. Conferenza Episcopale Italiana, CEI) ist die offizielle Versammlung aller italienischen Bischöfe. Die Italienische Bischofskonferenz vertritt die Gesamtheit aller regionalen Bischofskonferenzen und hat ihren Sitz in Rom. Sie ist Mitglied im Rat der europäischen Bischofskonferenzen (CCEE) und entsendet einen Vertreter zur Kommission der Bischofskonferenzen der Europäischen Gemeinschaft (COMECE).

Kirchenprovinzen in Italien

Inhaltsverzeichnis

Aufgabenstellung [Bearbeiten]

Unter dem Leitgedanken, dass jeder von Gott berufene Bischof in der Verantwortung der apostolischen Nachfolge steht, müssen diese ihre Aufgabe als Vikare ihrer Gemeinden erfüllen. Sie stehen daher in der Nachfolge der Apostel und müssen als Kollegium unter der Leitung des römischen Papstes ihr Amt ausfüllen. Die Bischofskonferenz unterliegt der einheitlichen Bestimmungen, die im Codex Iuris Canonici (CIC) festgelegt sind.

Entstehung [Bearbeiten]

Der Gedanke an eine italienische Bischofskonferenz kam erstmals im Jahre 1946 auf. Zu ersten Versammlungen kam es allerdings erst in den Jahren 1952 und 1953. Damals gehörten der Konferenz allerdings nicht - anders als heute - sämtliche Bischöfe Italiens an, sondern lediglich die Präsidenten der regionalen Bischofskonferenzen. Erst während des Zweiten Vatikanischen Konzils kam es im Jahre 1962 zur ersten Generalversammlung der italienischen Bischöfe. 1964 wurde dann die Italienische Bischofskonferenz in ihrer heutigen Form institutionalisiert. Nach den 1965 erneuerten Statuten gehören ihr alle Bischöfe Italiens an. [1]

Gliederung [Bearbeiten]

Das Hauptorgan der Italienischen Bischofskonferenz ist die Generalversammlung, von ihr werden alle Entscheidungen getroffen und deren Ausführung überwacht. Sie tritt wenigstens einmal pro Jahr zusammen, es können auch Sondersitzungen einberufen werden. Weitere Führungsgremien sind:

  • Das Präsidium
  • Der Ständige Rat
  • Das Generalsekretariat
  • Rat für das Geschäfts- und Finanzwesen
  • Rat für Rechtsfragen

Präsidium [Bearbeiten]

Ständiger Rat [Bearbeiten]

Der Ständige Rat setzt sich zusammen aus dem Präsidium und den Vorsitzenden der regionalen Bischofskonferenzen der 16 Kirchenregionen Italiens: Abruzzen-Molise, Apulien, Basilikata, Emilia-Romagna, Kalabrien, Kampanien, Latium, Ligurien, Lombardei, Marken, Piemont, Sardinien, Sizilien (siehe Sizilianische Bischofskonferenz), Toskana, Triveneto und Umbrien.

Darüber hinaus gehören zum Ständigen Rat alle Präsidenten der Bischöflichen Kommissionen.

Bischöfliche Kommissionen [Bearbeiten]

  1. Glaube und Katechese
  2. Liturgie
  3. Seelsorge
  4. Für das geweihte Leben (Ordensgemeinschaften)
  5. Laientum
  6. Familie
  7. Mission und Zusammenarbeit der Kirchen
  8. Dialog und Ökumene
  9. Katholische Erziehung, Schulen und Universitäten
  10. Leben in Frieden und der Gesellschaft
  11. Kultur und Massenmedien
  12. Flüchtlinge, Emigranten und Migranten

Vorsitzende [Bearbeiten]

Anders als in nahezu allen anderen Bischofskonferenzen wird der Vorsitzende nicht von den Bischöfen gewählt, sondern seit 1959 durch den Papst, der gleichzeitig als Bischof von Rom Primas von Italien ist, ernannt. Auch der Generalsekretär der Italienischen Bischofskonferenz wird nicht gewählt, sondern vom Papst ernannt. [2]

Weiteres [Bearbeiten]

Die italienische Bischofskonferenz betreibt den katholischen Fernsehsender Sat2000.

Einzelnachweise [Bearbeiten]

  1. 30giorni.it
  2. 30giorni.it

Weblinks [Bearbeiten]