Junge Aktie
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Als Junge Aktien (auch: Neue Aktien) werden die zusätzlichen, neuen Aktien bezeichnet, die bei einer Kapitalerhöhung von einer Aktiengesellschaft ausgegeben (emittiert) werden. Es handelt sich also um eine Unterscheidung nach Ausgabezeitpunkt.
[Bearbeiten] Hintergründe
Sofern Aktien der selben Gattung der Jungen Aktien zum Regulierten Markt zugelassen sind, ist der Emittent der Jungen Aktien nach dem Börsengesetz verpflichtet, auch für diese eine Zulassung zum regulierten Markt zu beantragen[1]. Da nach der Börsenzulassungs-Verordnung diese Beantragung der Zulassung erst spätestens ein Jahr nach der Ausgabe erfolgen muss, ist bei öffentlichen Platzierungen durchaus auch eine Platzierung nicht zugelassener Aktien möglich[2].
[Bearbeiten] Alte Aktien
Alte Aktien (engl. Secondary shares) werden somit die Wertpapiere genannt, die sich schon vor der Kapitalerhöhung im Umlauf befunden haben. Die jungen Aktien werden zu alten Aktien, wenn sie diesen in allen Rechten, z. B. volle Dividendenberechtigung, gleichgestellt sind. So werden bei einer zweiten Kapitalerhöhung ebenfalls nur wieder die durch diese eine Transaktion zusätzlich ausgegebenen Aktien als Junge Aktien bezeichnet.
[Bearbeiten] Einzelnachweise
- ↑ Börsengesetz (BörsG) §40.2
- ↑ Verordnung über die Zulassung von Wertpapieren zum regulierten Markt einer Wertpapierbörse (§69.2)
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