Justizministerium Baden-Württemberg

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Das Justizministerium Baden-Württemberg ist eines von elf Ministerien in der Verwaltung des Landes Baden-Württemberg.

Justizministerium Baden-Württemberg in Stuttgart, Schillerplatz

Inhaltsverzeichnis

[Bearbeiten] Geschäftsbereich

Der Aufgaben- und Zuständigkeitsbereich des Justizministeriums umfasst:

  1. Sämtliche Verwaltungsangelegenheiten im Bereich der ordentlichen Gerichtsbarkeit, der Staatsanwaltschaften, der Verwaltungsgerichtsbarkeit, der Finanzgerichtsbarkeit, der Sozialgerichtsbarkeit sowie der Arbeitsgerichtsbarkeit des Landes;
  2. die Ausarbeitung von Gesetzentwürfen und Prüfung verfassungsrechtlicher Fragen, soweit nicht andere Ministerien zuständig sind (Funktion als sog. Justitiar der Landesregierung);
  3. die rechtliche Begutachtung von Gesetzentwürfen;
  4. die Bearbeitung zwischenstaatlicher Angelegenheiten der Rechtspflege;
  5. Strafvollzug;
  6. Gnadenwesen;
  7. Bewährungshilfe und Gerichtshilfe;
  8. Angelegenheiten der Rechtsanwälte und der Notare;
  9. Prüfung und Ausbildung des juristischen Nachwuchses und der Anwärter für die Laufbahnen der in Nr. 1 genannten Gerichtsbarkeiten;
  10. das Recht der Presse.

Die Behörde mit Sitz in Stuttgart hat gegenwärtig ca. 180 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Die Hausspitze des Justizministeriums besteht aus dem Ministerialdirektor als Amtschef und dem Justizminister als höchsten Dienstvorgesetzten aller Mitarbeiter des Justizministeriums, der zugleich die politische Verantwortung für das Justizressort trägt.

[Bearbeiten] Justizminister seit 1952

[Bearbeiten] Nachgeordnete Dienststellen

Zum Geschäftsbereich des Justizministeriums Baden-Württemberg gehören u.a. folgende Dienststellen, Behörden und Einrichtungen:

[Bearbeiten] Weblinks

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