Kalenderreform

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Als Kalender-Reform wird die Änderung der Einteilung und Zählung von Zeiträumen bezeichnet. Viele Kalender-Reformen entstanden aus dem gesellschaftlichen Bedürfnis nach höherer Genauigkeit bei der Planung der Aussaat in der Landwirtschaft. Daneben finden sich aber auch rein politisch oder religiös motivierte Kalenderreformen.

Die wichtigsten Reformen der ersten Art sind die Ablösung des alten römischen Kalenders durch den julianischen Kalender im Jahr 46 v. Chr., die des julianischen Kalenders durch Augustus im Jahre 8 unserer Zeitrechnung und die Zurecht-Rückung des Kalenders mit einer Korrektur der Schaltjahr-Vorschriften durch den gregorianischen Kalender im Jahre 1582. Die Einführung der christlichen Jahreszählung (im Jahre 525 durch Dionysius Exiguus) gilt nicht als Kalenderreform im engeren Sinne.

Während die Julianische Kalender-Reform für eine weitgehende Stabilität des Kalenders in Bezug auf die Jahreszeiten sorgte, wurde die Kalender-Ordnung von Augustus dadurch verbessert, dass eine durch falsche Anwendung der Julianischen Schalttags-Vorschriften („quarto quoque anno“) in der Zeit nach dem Tode Cäsars erfolgte Verschiebung des Kalenders gegenüber den astronomischen Wendemarken wieder korrigiert wurde. Die Priesterschaft hatte bei der Anwendung der Schalt-Regel "jedes vierte Jahr" -entsprechend einer damals verbreiteten Zählweise ["... am dritten Tage (nach Karfreitag) auferstanden ...]- das Ausgangs-Jahr (den Ausgangs-Tag) jeweils mitgezählt, so dass im Ergebnis schon jedes dritte Jahr ein Schalt-Tag eingefügt wurde. Zusätzlich wurden in der Ägide von Augustus aber auch noch rein politisch motivierte Veränderungen am Julianischen Kalender vorgenommen: Der Monat "sextilis" wurde in "augustus" umbenannt. Weiterhin wurde dieser Monat zusammen mit den Monaten Oktober und Dezember mit einem zusätzlichen Tag auf 31 Tage erweitert. Die Monate September und November hingegen wurden jeweils um einen Tag auf 30 Tage verkürzt. Durch diese Augustëische Kalenderreform wurde schließlich der Monat Februar in Gemein-Jahren von 29 auf 28 Tage, in Schaltjahren von 30 auf 29 Tage gekürzt. Die so entstandene augustëische Kalenderfassung wurde bis in die Gegenwart beibehalten.

Die nach Papst Gregor XIII. benannte Gregorianische Kalenderreform im Jahre 1582 bewirkte im Wesentlichen, dass das Tages-Datum "21. März" wieder in unmittelbare Nähe zu dem astronomischen Ereignis des Primar-Äquinoktiums (Frühlings-Tagnachtgleiche der nördlichen Erdhalbkugel) gebracht wurde. In Folge der schematischen Anwendung der Schalttags-Vorschriften der Julianischen Kalenderreform nach der augustëischen Korrektur hatte sich der Kalender und mit ihm das Tages-Datum "21. März" bis zum Jahre 1582 derart verschoben, dass es erst zehn Tage nach dem Eintritt des Primar-Äquinoktiums erschien. Die Wiederherstellung der vom Konzil zu Nicäa im Jahre 325 festgelegten Verhältnisse im Jahre 1583 wurde nun dadurch bewirkt, dass im Jahre 1582 in der Tageszählung des Kalenders die zwischen dem 4. Oktober und dem 15. Oktober liegenden Zähltage ausgelassen wurden. Im Kalender folgte also auf den 4. Oktober der 15. Oktober. So zeigte dann im Folge-Jahr am Tage des Primar-Äquinoktiums ein Blick auf den Kalender wieder den 21. März. Die Wiederholung des Wegrückens dieses Datums von dem astronomischen Ereignis des Primar-Äquinoktiums wird bis zum Jahre 3300 dadurch verhindert, dass Bestimmungs-gemäß die Julianische Schalt-Regel eine Ausnahme erfuhr: Solche Jahre, deren Zahl ein Vielfaches von 100 ("Säkular-Jahre") aber nicht durch 400 teilbar sind, sollen keine Schaltjahre mehr sein. Entsprechend entfiel dann der 29. Februar in den Jahren 1700, 1800 und 1900, so wie es nach dieser Regel in den Jahren 2100, 2200 und 2300 der Fall sein wird.

Inhaltsverzeichnis

[Bearbeiten] Unterschiedliche Übernahme der Kalenderreform [1]

In reformierten und protestantischen Gegenden fand die Anpassung des Kalenders später statt. Der Grund war, dass diese Regionen nicht "Papst gläubig" waren und darum die Reform ablehnten. Als erstes drohte 1700 neues Ungemach, da die verschiedenen Schaltjahrregelungen nun einen weiteren Tag Differenz gebracht hätten. Daraufhin einigten sich 1699 die protestantischen deutschen Territorien auf dem Reichstag in Regensburg und führten einen neuen reformierten Kalender ein, der nur unwesentlich vom katholischen abwich. In den weiteren europäischen Ländern, die noch den julianischen Kalender hatten, erfolgte die Umstellung zu unterschiedlichen Daten. So hatten die damals ziemlich souveränen Bündner Gemeinden Schiers und Grüsch als letzte in Westeuropa erst 1812 umgestellt. Wichtig ist dieser unterschiedliche Zeitpunkt der Umstellung heute noch beim Verarbeiten von historischen Texten, jedoch gibt es keine Tabellen wo man diese Daten nachschlagen kann.

In Osteuropa hatte aus ähnlichen Gründen die Orthodoxe Kirche die Reform auch abgelehnt, noch heute sind in den meisten Ländern die kirchlichen Feiertage nach dem Julianischen Kalender berechnet. Das öffentliche säkulare Leben aber richtet sich seit der Oktoberrevolution nach dem Julianischen Kalender (Umstellung am 14. Februar 1918).

[Bearbeiten] Republikanischer Kalender nach der Französischen Revolution

Der französische Revolutionskalender stellte dagegen einen Kalender dar, der bewusst mit der christlichen Tradition brechen und einen auf rationalen Prinzipien basierenden und international akzeptablen Kalender einführen wollte. Dieser entsprach in seiner Struktur im Wesentlichen dem alten ägyptischen Kalender, dessen Monate ebenfalls sämtlich jeweils drei Dekaden (eine Dekade = zehn Tage) umfasste und der am Ende von Gemein-Jahren fünf, und am Ende von Schaltjahren sechs Einzeltage (frz. Sansculottiden und grch. Epagomenen) aufwies.

[Bearbeiten] Siehe auch

[Bearbeiten] Quellen

  1. NZZ vom 11. Dezember 1999, p. 80
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