Kammerfrau

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Kammerfrau (französisch femme de chambre) ist die veraltete Bezeichnung einer Frau, die zur unmittelbaren (auch körperlichen) Bedienung einer hochgestellten Dame, beispielsweise einer Fürstin, bestimmt war.[1][2] Kammerfrauen wurden vereinzelt auch als Staatsjungfrauen oder Staatsjungfern bezeichnet.[3]

Kammerfrauen waren an fürstlichen Höfen in der Hierarchie unterhalb der Hofdamen, aber über den Kammerdienerinnen angesiedelt.[2] Sie waren oft verwitwet und mussten als Vertrauteste des weiblichen Hofstaates auch nachts verfügbar sein.[4]

Siehe auch[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. Kammerfrau. In: Duden. Abgerufen am 26. Juli 2023.
  2. a b Johann Georg Krünitz (Hrsg.): Kammer=Frau. In: Oeconomische Encyclopädie. Band 33: Kama–Kämmlinge. Joachim Pauli, Berlin 1785 (Oeconomische Encyclopädie online).
  3. Brigitte Kasten, Margarete Bruckhaus (Bearb.): Die jülich-kleve-bergischen Hof-, Hofämter- und Regimentsordnungen 1456/1521 bis 1609 (= Residenzenforschung. Band 26). Thorbecke, Ostfildern 2015, ISBN 978-3-7995-4529-7, S. 519.
  4. Kammerfrau. In: Damen Conversations Lexikon. Band 6. [o. O.] 1836, S. 54 (online bei Zeno.org.).