Kammersänger

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Kammersänger bzw. Kammersängerin (Abk. Ks.) ist ein Ehrentitel für Sänger, der die bisherige künstlerische Arbeit unabhängig von Alter und Engagementszeiten bzw. das Lebenswerk auszeichnet. Der Titel wird ohne finanzielle Dotierung in der Bundesrepublik Deutschland und in Österreich meist auf Intendanz- bzw. Kulturderzernatsvorschlag von staatlichen, städtischen bzw. gesellschaftlichen Institutionen verliehen (für die Lage in Österreich siehe dazu auch den Artikel Berufstitel). In der DDR konnten auch diverse Musiktheater diese Bezeichnung selbst verleihen; in früheren Zeiten wurde der Titel auch in den deutschen Kleinstaaten und in der k. und k. Monarchie von Fürsten oder Königen verliehen (z. B. „königlicher Hofopernsänger“). Dieser Ehrentitel wird nach wie vor in Schweden z. B. als Königlicher Hofopernsänger (Kungliga Hovsångare) vom König an Sängerinnen und Sänger der Oper verliehen, siehe Königliche Oper (Stockholm).

Inhaltsverzeichnis

[Bearbeiten] Beispiele

[Bearbeiten] Österreichischer Kammersänger

Verleihung durch das Bundesministerium für Bildung, Kunst und Kultur Österreich [1]

[Bearbeiten] Hamburger Kammersänger

Verleihung durch den Senat der Freien und Hansestadt Hamburg

[Bearbeiten] Bayerischer Kammersänger

Verleihung durch das Bayerische Staatsministerium für Unterricht, Kultus, Wissenschaft und Kunst[2]

[Bearbeiten] Berliner Kammersänger

Verleihung durch den Senat von Berlin seit 1962

[Bearbeiten] Ähnliche Titel

[Bearbeiten] Einzelnachweise

  1. Wiener Staatsoper
  2. Pressemitteilung
  3. Bayerische Staatsoper
  4. [1]
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