Kammersänger

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Kammersänger bzw. Kammersängerin (Abk. Ks.) ist ein Ehrentitel für Sänger, der die bisherige künstlerische Arbeit unabhängig von Alter und Engagementszeiten bzw. das Lebenswerk auszeichnet. Der Titel wird ohne finanzielle Dotierung in der Bundesrepublik Deutschland und in Österreich meist auf Intendanz- bzw. Kulturderzernatsvorschlag von staatlichen, städtischen bzw. gesellschaftlichen Institutionen verliehen. In der DDR konnten auch diverse Musiktheater diese Bezeichnung selbst verleihen; in früheren Zeiten wurde der Titel auch in den deutschen Kleinstaaten und in der k. und k. Monarchie von Fürsten oder Königen verliehen (z. B. "königlicher Hofopernsänger"). Dieser Ehrentitel wird in Schweden z.B. als "Königlicher Hofopernsänger" von kommunaler Seite an Künstler des Musiktheaters verliehen.

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