Kantonspolizei
Als Kantonspolizei wird die Polizei eines Schweizer Kantons bezeichnet.
Sie hat sowohl gerichts- wie auch sicherheitspolizeiliche Aufgaben und Befugnisse. Die Kantonspolizei ist auch für die Grenzabfertigung auf Flughäfen zuständig.
Die Kontrolle der Strassenübergänge, die Grenzkontrollen in internationalen Zügen sowie und der Landesgrenze als solche obliegt hingegen dem Grenzwachtkorps, dem uniformierten Teil der Zollverwaltung des Finanzdepartementes des Bundes.
Einige Städte und Gemeinden haben ihre eigene Gemeinde- bzw. Stadtpolizei. Die Kantonspolizei Graubünden betreut den grössten Kanton der Schweiz. Die Kantonspolizei Zürich ist mit etwa 3000 Mitarbeitern das grösste Polizeikorps der Schweiz.
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Kommandobereich [Bearbeiten]
Der Kommandobereich stellt den restlichen Abteilungen zentrale Dienste wie etwa die Logistikabteilung oder die Polizeipsychologen zur Verfügung und ist verantwortlich für das Personalwesen und Weiterbildung. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kommandobereiche sind ausserdem für Finanzen und Budget verantwortlich.
Flughafenpolizei [Bearbeiten]
Die Sicherheit im Luftverkehr ist in der heutigen Zeit von zentraler Bedeutung. Die internationalen Flughäfen sind eine eigene Welt und haben darum auch ihre eigene Polizeiabteilungen. Die Flughafenpolizei ist bspw. im Kanton Zürich eine Hauptabteilung der Kantonspolizei Zürich. Sie übernimmt sämtliche Polizeiaufgaben, ist also Kriminal-, Verkehrs-, Sicherheits- und Grenzpolizei. Die Mitarbeitenden der Flughafenpolizei leisten einen bedeutenden Beitrag zur Flughafensicherheit und sind bestrebt, diesen Auftrag effizient und mit grosser Gewissenhaftigkeit zu erfüllen.
Die Flughafenpolizei schützt Menschen und Sachwerte vor kriminellen Handlungen, führt polizeiliche Ermittlungen bei strafbaren Handlungen am Flughafen durch, vollzieht die Grenzkontrolle (Aus- und Einreise), führt Asylbefragungen durch und vollzieht Ausschaffungen auf dem Luftweg, überwacht den Strassenverkehr am Flughafen, ahndet Übertretungen und vollzieht die Passagier-, Gepäck- und Frachtkontrolle.
Kriminalpolizei [Bearbeiten]
Bei Verbrechen sowie umfangreichen Ermittlungen in Straffällen übernimmt die Kriminalpolizei die Sachbearbeitung. Dank ihren fachspezifischen Abteilungen kann sie Aufgaben durch deren Spezialisten gründlichst erledigen. Zu den Tätigkeitsgebeiten gehören nebst forensischen Untersuchungen auch Fahndungen nach Straftätern. Hierbei handelt es sich um besonders erfahrene oder besonders qualifizierte Beamte, welche fachspezifische Weiterbildungen absolviert haben und ihr Handwerk sehr genau kennen. Als Königsdisziplin gilt allgemein die Fachgruppe Leib/Leben, welche sich mit Mord und schwersten Straftaten gegen die körperliche Integrität auseinandersetzt.
Die Kriminalpolizei ihrerseits kann in Sonderabteilungen unterteilt sein. Leib/Leben Wirtschaftsdelikte Kriminaltechnik Jugenddienst Allgemeine Ermittlungen Spezialermittlungen
Verkehrspolizei [Bearbeiten]
Die Verkehrspolizei sorgt für einen möglichst sicheren, unfallfreien Verkehr auf allen Strassen und Seen auf deren Einsatzgebiet. Ihr Aufgabengebiet umfasst neben der Bearbeitung von juristischen Fragestellungen in Bezug auf den Verkehr ebenso die Ausbildung der jüngsten Strassenverkehrsteilnehmer in den Primarschulen und die Ausarbeitung von Kampagnen. Die Seepolizei gehört in einigen Kantonen ebenfalls der Verkehrspolizei-Spezialabteilung an. Die Verkehrstechnische Abteilungen befasst sich mit Anlagen zur Regelung, Lenkung und Überwachung des Verkehrs, prüft Konzessionsgesuche für den öffentlichen Verkehr und verfügt Strassensignalisationen und Verkehrsbeschränkungen. Der Betrieb von regionalen Verkehrsleitzentralen gewährleistet die optimale Koordination der verfügbaren mobilen Polizeipatrouillen. Mit technischen Fahrzeugkontrollen, Geschwindigkeitskontrollen an Unfallschwerpunkten und dem Vollzug der Arbeits- und Ruhezeitkontrollen sowie der Verordnung über den Transport gefährlicher Güter befassen sich die Frontfunktionäre.
Regionalpolizei [Bearbeiten]
Die Regionalpolizei ist der Ansprechspartner in den ruralen Gebieten für den Bürger und sorgt mit ihren Frontfunktionären Tag und Nacht für Sicherheit und Ordnung, die Durchsetzung des Strafrechtes und ermittelt in Straffällen in erster Linie. Die Regionalpolizei nimmt sich der gemeindepolizeilichen Belange an und ermittelt nur in Übertretungsstraffällen selbstständig bis zum Abschluss des Falles im polizeilichen Ermittlungsverfahren. Im Falle von Vergehen oder Verbrechen, siehe Schweizerisches Strafgesetzbuch, ist die Regionalpolizei verpflichtet, den Fall an die Kantonspolizei abzutreten die dann ihrerseits die Ermittlungen führt.