Kantonsreferendum
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Als Kantonsreferendum bezeichnet man das Recht von mindestens acht Kantonen der Schweiz, eine Volksabstimmung über ein vom Parlament beschlossenes Bundesgesetz oder über gewisse Bundesbeschlüsse und gewisse völkerrechtliche Verträge zu verlangen. Das Kantonsreferendum kann gegen genau dieselben legislativen Erlasse ergriffen werden, gegen die auch das „normale“ fakultative Referendum durch 50'000 Stimmberechtigte zulässig ist. Die verfassungsrechtliche Grundlage ist Artikel 141 der Bundesverfassung.
Das Kantonsreferendum gehört zu den ältesten direktdemokratischen Instrumenten in der Schweiz, wurde aber während Jahrzehnten nie benutzt. Erst 2003 kam erstmals (und bisher das einzige Mal) ein Kantonsreferendum zustande: Elf Kantone ergriffen das Referendum gegen eine steuerpolitische Vorlage, da sie massive Steuereinbussen befürchteten. Zur Volksabstimmung wäre es in dem speziellen Fall allerdings sowieso gekommen, da parallel dazu auch ein „normales“ Referendum mit über 50'000 Unterschriften zustande kam. Die auf das Kantonsreferendum folgende Volksabstimmung wurde von den Kantonen gewonnen. Ob das Kantonsreferendum in Zukunft öfter ergriffen werden wird, oder ob es sich um einen einmaligen Vorgang gehandelt hat, muss sich noch weisen.
Es ist den Kantonen freigestellt, welches ihrer Organe das Instrument ergreifen kann. In den meisten Kantonen ist dafür das Kantonsparlament zuständig.

