Kardinal in pectore
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Als Kardinal in pectore (v. lat. in pectore „in der Brust; im Herzen“, also „unter Geheimhaltung“) wird ein vom Papst gemäß can. 351 § 3 CIC ernannter Kardinal bezeichnet, dessen Name vom Papst nicht bekanntgegeben wird. Diese Vorgangsweise wird beispielsweise gewählt, wenn der Kandidat in der augenblicklichen politischen Situation seines Landes mit Repressalien zu rechnen hätte, wenn seine Ernennung bekannt werden würde.
Da die Rechtskraft der Ernennung erst mit der Veröffentlichung eintritt, z. B. in einem Konsistorium das Ernennungsdekret präsentiert wird, hat der Kardinal in pectore weder die Privilegien noch die Rechte eines Kardinals. Der von einem Papst gemeinte Kardinal muss zumindest in einem authentischen schriftlichen Dokument aufgeführt sein – womöglich in dem geistigen Testament des verstorbenen Papstes. Dann wäre er nach dem Kirchenrecht mit sofortiger Wirkung im Kardinalskollegium aufgenommen, erklärt der Kirchenrechtler James Conn von der Päpstlichen Gregorianischen Universität in Rom. Das Kirchenrecht verlangt lediglich, dass der Name eines Kardinals öffentlich gemacht werden muss. Es werde nicht gefordert, dass dies mündlich zu geschehen habe, so Conn. Sobald der Name bekannt sei, habe der neue Kardinal die gleichen Rechte und Pflichten wie die anderen.
[Bearbeiten] Beispiele
Am 17. Juni 1771 wurde Antonio Eugenio Visconti (1713-1788), Nuntius am Kaiserhof in Wien, von Clemens XIV. zum Kardinal in pectore erhoben.
Im Konsistorium von 1960, das von Papst Johannes XXIII. einberufen wurde, wurden nebst sieben namentlich genannten Kardinälen auch drei „in pectore“ berufen, bei denen es sich um Josef Beran (1888-1969), den Erzbischof von Prag, Iuliu Hossu (1885-1970), den Bischof von Cluj-Gherla in Rumänien und Jossyf Slipyj (1892-1984), den Großerzbischof von Lemberg in der Ukraine gehandelt haben soll.
Johannes Paul II. ernannte in seinem letzten Konsistorium im Oktober 2003 einen Kardinal in pectore. Da Johannes Paul II. jedoch verstarb, ohne dass Zeugen bzw. schriftliche Aufzeichnungen den Namen des Kardinals in pectore öffentlich gemacht hätten, erlangte der Betreffende keine Ansprüche und Rechte eines Kardinals.

