Karl von Hofmann

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Karl von Hofmann, 1867. Grafik von Hermann Scherenberg.

Karl Hofmann, ab 1882 von Hofmann (* 4. November 1827 in Darmstadt; † 9. Mai 1910 ebenda), war ein deutscher Beamter und Politiker. Unter anderem war er von 1872 bis 1876 Ministerpräsident im Großherzogtum Hessen, von 1876 bis 1879 Präsident des Reichskanzleramts und 1879/80 Staatssekretär (Minister) im daraus hervorgegangenen Reichsamt des Innern, danach bis 1887 Chef des Reichsamts für Elsaß-Lothringen.

Familie[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Sein Vater war der Hofgerichts-Advokat Heinrich Karl Hoffmann (1795–1854) am Hofgericht Darmstadt, seine Mutter dessen Ehefrau Sophie, geborene Volhard (1798–1857). Die Maler Rudolf und Heinrich Ferdinand Hofmann waren seine Brüder.

Karl von Hofmann

Karl von Hofmann heiratete Cora Kekulé von Stradonitz (1835–1897). Kinder aus dieser Ehe waren:

  • Sophie (* 1860) ⚭ Justus Carriere
  • Ludwig (1861–1945) ⚭ Eleonore Kekulé von Stradonitz (* 1876)
  • Heinrich (1863–1921), Generalleutnant ⚭ Freiin Asta von Grüter-Diepenbroik (1875–1940)
  • Maria (* 1865) ⚭ Justus Thiersch (1859–1937), Bezirksarzt, Sohn von Carl Thiersch
  • Cornelie (* 1866) ⚭ Max von Kaisenberg (1862–1916), Oberstleutnant[1]

Karl von Hofmann starb 1910 in Darmstadt. Beigesetzt wurde er auf dem Kaiser-Wilhelm-Gedächtnis-Friedhof in Charlottenburg-Westend. Das Grab ist nicht erhalten.[2]

Karriere[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Anfänge[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Karl Hofmann studierte Rechtswissenschaft an der Hessischen Ludewigs-Universität, wo er sich 1845 der Alten Gießener Burschenschaft Frankonia anschloss. Er wurde Hofgerichtsakzessist,[3] bemühte sich nach seinem Studium aber vergeblich um eine Zulassung als Anwalt.

1858 wurde er Ministerialsekretär 2. Klasse im Ministerium des Großherzoglichen Hauses und des Äußeren des Großherzogtums Hessen, 1861 zum Ministerialsekretär 1. Klasse befördert und noch im gleichen Jahr Legationsrat. 1864 erhielt er den Titel „Geheimer Legationsrat“ und wurde 1865 „Vortragender Rat“.g 1864 begleitete er den Gesandten des Deutschen Bundes, Friedrich Ferdinand von Beust, auf die (ergebnislose) Konferenz von London, die zur Klärung der Schleswig-Holstein-Frage einberufen worden war.

Nach dem Krieg von 1866, bei der das Großherzogtum Hessen auf der Seite der Verlierer stand, nahm er als Bevollmächtigter an den Verhandlungen mit Preußen teil, die zum Friedensvertrag vom 3. September 1866 führten. Anschließend war er ab 1866 Großherzoglich Hessischer Gesandter in Berlin und dessen Vertreter im Bundesrat des Norddeutschen Bundes. Hier entstand ein enger Kontakt zu Otto von Bismarck. Ab der Gründung des Deutschen Reiches 1871 war er weiterhin der Gesandte des Großherzogs von Hessen beim preußischen König, zugleich aber auch Bevollmächtigter des Großherzogtums beim Bundesrat.[4]

Hessischer Ministerpräsident[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Mit Gründung des Deutschen Reichs war der hessische Ministerpräsident, Karl Friedrich Reinhard von Dalwigk, der zäh an einer pro-österreichischen Politik festgehalten hatte, ein Gegner der Kleindeutschen Lösung und langjähriger Gegner Bismarcks gewesen war, aber den festen Rückhalt seines ähnlich eingestellten Landesherren, Ludwig III., genoss, unhaltbar geworden. Bei einem Besuch in Berlin wurde Ludwig III. dann so unter Druck gesetzt, dass er Dalwigk entließ.[5] Für ihn gesichtswahrend wurde zunächst der langjährig amtierende, bereits 77 Jahre alte Justizminister, Friedrich von Lindelof, als neuer Ministerpräsident installiert, bevor diesem dann ein Jahr später Karl Hofmann folgte. Dessen offizieller Titel war: Minister des Auswärtigen und Präsident des Gesamtministeriums.[3]

Im Bundesrat vor allem mit seiner deutschnationalen Einstellung auffällig, führte Hofmann im Großherzogtum lang ersehnte Reformen durch, unter anderem regelte er im Sinne der preußischen Maigesetze 1875 das Verhältnis zur römisch-katholischen Kirche neu.

Spitzenbeamter im Reich[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Am 18. Mai 1876 wurde er auf eigenes Nachsuchen als hessischer Ministerpräsident entlassen, um zum 1. Juni 1876 zum Reichskanzleramt zu wechseln, wo er Rudolph von Delbrück als Präsident ablöste.[4] Seine Stellung war aber weitaus weniger selbständig als die Delbrücks, er sollte immer nach Bismarcks Intentionen und Direktiven zur inneren Politik verfahren. Am 23. Mai 1878 brachte Hofmann für den krankheitsbedingt verhinderten Otto von Bismarck das Sozialistengesetz in den Reichstag ein und verteidigte den Entwurf energisch.

1879 erhielt er – nach Ausgliederung eines Reichsamts des Innern – am 24. Dezember 1879 den dortigen Chef-Posten als Staatssekretär (Minister). Bereits am 24. März 1879 hatte er auch das Amt des preußischen Ministers für Handel und Gewerbe übernommen.[6]

Eine Meinungsverschiedenheit mit dem Reichskanzler bei der Vorbereitung der gesetzlichen Unfallversicherung führte im August 1880 zu seinem Rücktritt. Nur zwei Monate später übernahm er das Amt des Staatssekretärs im Reichsamt für Elsaß-Lothringen in Straßburg, das er bis zur Reichstagswahl 1887 behielt.

Weiteres Engagement[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Karl Hofmann war Vorstandsmitglied und seit 1889 stellvertretender Präsident der Deutschen Kolonialgesellschaft.[4] 1891 wurde er in den Kolonialrat berufen. Von 1887 bis 1904 gehörte er dem Vorstand der Deutschen Kolonialgesellschaft für Südwestafrika an.[7]

Ehrungen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Literatur[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  • Helge Dvorak: Biographisches Lexikon der Deutschen Burschenschaft. Band I: Politiker, Teilband 2: F–H. Winter, Heidelberg 1999. ISBN 3-8253-0809-X, S. 378–379.
  • Rudolf Morsey: Die oberste Reichsverwaltung unter Bismarck. Münster 1957.
  • Florian Tennstedt / Heidi Winter: „Der Staat hat wenig Liebe – activ wie passiv“. Die Anfänge des Sozialstaats im Deutschen Reich. Ergebnisse archivalischer Forschungen zur Entstehung der gesetzlichen Unfallversicherung, Teil 1. In: Zeitschrift für Sozialreform 39 (1993), S. 362–392.
  • Frank Zimmer: Karl von Hofmann und die deutsche Frage. Zur hessen-darmstädtischen Politik in der Reichsgründungszeit. Phil. Diss. Mainz 1992.
  • Frank Zimmer (Hg.): Vom Norddeutschen Bund ins Deutsche Reich. Gesandtschaftsberichte und Briefe des großherzoglich hessischen Gesandten Karl Hofmann aus Berlin 1866–1872 = Arbeiten der Hessischen Historischen Kommission N.F. Bd. 16. Hessische Historische Kommission Darmstadt 2001, ISBN 978-3-88443-037-8.

Weblinks[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. Stammbaum (aus: Justus Thiersch: Carl Thiersch – sein Leben. Johhann Ambrosius Barth, Leipzig 1922, S. 186).
  2. Hans-Jürgen Mende: Lexikon Berliner Begräbnisstätten. Pharus-Plan, Berlin 2018, ISBN 978-3-86514-206-1, S. 475.
  3. a b c d e f g h i j k l m n o p q r HStAD Bestand S 1 Nr. NACHWEIS1 Hofmann, Karl von. In: Archivinformationssystem Hessen (Arcinsys Hessen).
  4. a b c d e f g h i j k l m n o p q Hofmann, Karl von. Hessische Biografie. (Stand: 15. April 2021). In: Landesgeschichtliches Informationssystem Hessen (LAGIS).
  5. Eckhart G. Franz, Peter Fleck, Fritz Kallenberg: Großherzogtum Hessen (1800) 1806–1918. In: Walter Heinemeyer, Helmut Berding, Peter Moraw, Hans Philippi (Hg.): Handbuch der Hessischen Geschichte. Band 4.2: Hessen im Deutschen Bund und im neuen Deutschen Reich (1806) 1815–1945. Die hessischen Staaten bis 1945 = Veröffentlichungen der Historischen Kommission für Hessen 63. Elwert. Marburg 2003. ISBN 3-7708-1238-7, S. 846.
  6. Zu seinen sozialpolitischen Aktivitäten vgl. Quellensammlung zur Geschichte der deutschen Sozialpolitik 1867 bis 1914, I. Abteilung: Von der Reichsgründungszeit bis zur Kaiserlichen Sozialbotschaft (1867–1881),
    2. Band: Florian Tennstedt und Heidi Winter Von der Haftpflichtgesetzgebung zur ersten Unfallversicherungsvorlage. Stuttgart/Jena/New York 1993. ISBN 978-3-534-13440-3
    3. Band: Wolfgang Ayaß: Arbeiterschutz., Stuttgart 1996. ISBN 978-3-437-50394-8
  7. Hofmann, Karl, in: Heinrich Schnee (Hrsg.): Deutsches Kolonial-Lexikon. Band 2, Quelle & Meyer, Leipzig 1920, S. 70.
  8. A. Freiherr von Houwald: Brandenburg-Preußische Standeserhebungen und Gnadenakte für die Zeit 1873–1918. Görlitz 1939, S. 25.