Kassiber
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Ein Kassiber (jidd. kessaw „Geschriebenes“) ist eine verbotene (§ 115 OWiG) und deswegen geheim gehaltene schriftliche Mitteilung eines Gefangenen an andere Gefangene oder aus dem Gefängnis heraus an die Außenwelt. Die Nachricht kann auch in Zeichensprache statt in Schriftform gehalten sein.
Beispiele [Bearbeiten]
In der deutschen Rechtsgeschichte ist vor allem das Herausschmuggeln von Nachrichten der RAF-Gefangenen (bspw. durch deren Anwälte) in Stammheim unter dem Begriff Kassiber bekannt geworden. Des Weiteren gelang es dem NS-Kriegsverbrecher Albert Speer in seinen 20 Jahren Haft, Kassiber von etwa 20.000 Blatt[1] aus dem Kriegsverbrechergefängnis Spandau herausschmuggeln zu lassen.
Fußnoten [Bearbeiten]
- ↑ Vgl. Heinrich Breloer (Reg.): Speer und Er · Nachspiel: Die Täuschung. Dokumentarfilm, 88 Min., Bavaria Film GmbH, München 2005, Min. 0:45 sowie Min. 1:25 und passim
Weblinks [Bearbeiten]
- Lena Bopp: Kassiber-Ausstellung in Marbach: Nicht für das Tageslicht, doch für die Ewigkeit, FAZ.NET, 30. September 2012.
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