Katastrophenanleihe

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Katastrophenanleihen, auch Cat-Bonds oder Act-of-God-Bonds genannt, sind Anleihen, die dem Emittenten – in der Regel Versicherungsunternehmen oder Rückversicherer - dazu dienen, den finanziellen Schaden, der ihnen durch Naturkatastrophen (perils) entsteht, zu kompensieren. Neben den klassischen Emittenten (siehe oben) haben in der Vergangenheit auch einige von Naturkatastrophen besonders betroffene Industrieunternehmen als Emittenten für Cat-Bonds fungiert (Eisenbahnunternehmen in Japan, Energieunternehmen in Frankreich), um sich Fremdkapital zu beschaffen.[1]

Der Investor bringt Kapital in ein Special Purpose Vehicle (SPV) ein (zeichnet Anteile). Als Entschädigung hierfür erhält er, sofern keine vorher definierte Naturkatastrophe eintritt, die Zinsen, die das SPV durch die Kapitalanlage erwirtschaftet (in der Regel wird das Kapital in Papiere mit geringem Ausfallrisiko investiert) und die Prämie, die der Emittent als Ausgleich für die Risikoabsicherung bereit ist, einzuzahlen. Nach Ende der Laufzeit erhält der Investor, für den Fall, dass die definierte Naturkatastrophe nicht eintritt, sein Kapital zurück.

Für den Fall, dass eine definierte Naturkatastrophe eintritt, ist die Verpflichtung des Emittenten, die Zinsen und die Prämie zu zahlen und das Kapital zurückzuzahlen (beides an die Investoren), entweder aufgeschoben oder aufgehoben. Stattdessen erhält der Emittent der Transaktion eine Kompensation für die durch die Naturkatastrophe entstandenen Schäden. So geschehen bspw. nach dem schweren Tōhoku-Erdbeben 2011 in Japan.[2]

Anders als Unternehmens- oder Staatsanleihen, hängt die Zins- und Rückzahlung der Anleihe also nicht von der Bonität des Gläubigers, sondern vom Eintritt bzw. Nichteintritt einer oder mehrer definierter Naturkatastrophen ab. Bei Katastrophenanleihen kann in der Regel bei Eintritt eines Ereignisses nicht immer von einer signifikanten Recovery Rate ausgegangen werden. Aufgrund dieser realistischen Möglichkeit eines Totalverlustes wird bei diesen Anleihen daher nur selten ein Rating im Investment Grade erreicht, was den spekulativen Charakter der Anleihen für den Investor widerspiegelt. Der Vorteil für einen Investor eines solchen Cat-Bonds liegt in den vergleichsweise hohen Zinsen sowie der Möglichkeit, seine Anlagerisiken zu streuen. Die Cat-Bonds sollen mit konventionellen Anlagen nicht korrelieren. Durch eine Investition in Katastrophen-Anleihen gelingt es dem Investor nach der Theorie des CAPM sein Portfolio zu optimieren.

Der Vorteil für den Emittenten liegt in der Weitergabe des Katastrophenrisikos an den Kapitalmarkt, was unter Umständen günstiger sein kann als die traditionelle Absicherung von derartigen Risiken über Versicherungen bzw. Rückversicherungen (Kerngeschäfte).[3]

Cat-Bonds werden seit ca. 1994 an den Kapitalmarkt gebracht. Allerdings handelt es sich dabei in erster Linie um over-the-counter-Geschäfte, die nicht über Börsen abgewickelt werden. Im Jahr 2004 wurden Katastrophenbonds im Nennwert von ca 1,15 Milliarden US-$ emittiert. Bis Ende 2004 wurden insgesamt 59 Katastrophenbonds mit einem Nennwert von zusammen 8,66 Milliarden US-$ emittiert. 2Q2007: 5,7 Milliarden

In den 90er Jahren gab es auch Versuche, standardisierte Katastrophen-Derivate an den Börsen zu handeln. Mangels Interesse wurde der Handel aber eingestellt.[4]

[Bearbeiten] Einzelnachweise

  1. Thorsten Koletschka, Der Supergau als Anlageobjekt?
  2. Artemis, Muteki Ltd. catastrophe bond triggered by Japan earthquake confirmed as total loss
  3. Tristan Nguyen, Grenzen der Versicherbarkeit von Katastrophenrisiken
  4. D'Agostino, 2002, S. 36; Laster/Raturi, 2001, S.5

[Bearbeiten] Literatur

Alexander Täumer: Katastrophenanleihen - Grundlagen und Fragen des Aufsichtsrechts, Duncker & Humblot, Berlin, 2011. ISBN 978-3-428-83545-4

[Bearbeiten] Weblinks

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