Kategorie:Beteiligungsgesellschaft

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Hier sind Beteiligungsgesellschaften im Sinne von Unternehmen eingeordnet, deren ausschließlicher Zweck in der Vermehrung des eigenen Vermögens durch die Investition in andere, eigenständige Unternehmen besteht.

Hier nicht eingeordnet sind

  • Investmentgesellschaften, das heißt Unternehmen, die Kapital Dritter Investoren getrennt vom eigenen Vermögen verwalten und vermehren
  • Mischkonzerne, bei denen nicht das Beteiligungsmanagement, sondern die Steuerung des operativen Geschäfts der Tochterunternehmen im Vordergrund steht

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