Kategorie Diskussion:Markenname

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Definition und Inhalt dieser Kategorie sind unbefriedigend. Es gab dazu zuletzt folgende ergebnislose Diskussion. --Ordnung 20:17, 19. Jan. 2007 (CET)[Beantworten]

Wieso steht 3M unter #, aber 3dfx dingsbums unter 3?

den folgenden Text habe ich von der Kategoriebeschreibung hierher verschoben: --PM3 10:14, 1. Jul. 2008 (CEST)[Beantworten]

Da bis zum 22. Januar 2006 eine Abgrenzung und Definition fehlte, finden sich hier noch zahlreiche Artikel zu Unternehmen, die nicht gleichzeitig auch Name für ein Produkt sind. Diese sollten daher umgeordnet werden. Diese Annahme ist schlichtweg falsch.

Die LSG, DKV oder Deutsche Bank sind Markennamen. Welcher Natur sie sind oder wie sie sich kategorisieren lassen ist eine andere Sache. Aber das zu erklärende Wort ist "Markenname". Somit sollte dieser Artikel, wenn nicht überarbeitet, dann zumindest gelöscht werden. Die folgende Unterscheidung ist gänzlich falsch, da es nicht darauf ankommt, ob ein Produkt beschrieben wird oder nicht. Eine Trennung zwischen Produkt und Unternehmen im Kontaxt einer Marke ist nicht in jedem Fall möglich. Marke an sich ist ein sehr weitgefächerter Begriff und wird in der einschlägigen Literatur daher auch differenziert betrachtet. Daher sollte eine Einteilung der Marken hier in Anlehnung an die klassische Lehre erfolgen, auch wenn es zangsläufig zu Überschneidungen kommen wird. Als Beispiel sei hier VW aufgeführt. Volkswagen ist ein Unternehmen und eine eingetragene Dachmarke. Golf ist wiederum ein Produkt und ebenso eine eingetragene Marke. Ohnehin sollte in dieser Kategorie ein Blick in die Datenbank des Marken- und Patentamtes genommen werden, womit auch klar wird, dass sowohl Deutsche Bank als auch DKV eingetragene Marken sind.

Der folgende Text ist eine Richtigstellung der bisherigen Darstellung: --idiwiki 12:47, 15. Jan. 2009 (CEST)[Beantworten]

Wichtig bezgl. Marken ist die Unterscheidung zwischen Wortmarke (einmalige, nicht generische Bezeichnung, meist Kunstwort oder Kürzel) und Wort-/Bildmarke (Grundlage des Schutzes ist hier die grafische Vorlage einer gewählten Bezeichnung).

So sind aufgeführte Bezeichnungen wie EPost alleinstehend KEINE Wortmarke sondern z.B. als ePOST TARGET beim DPMA (Deutsches Patent- und MarkenAmt) eingetragene Wort-/Bildmarken, die nur in der dafür vorgelegten optischen Form und Zusammensetzung Markenschutz geniessen. Generische Bezeichnungen (Worte oder daraus zusammengesetzte Teile des allgemeinen Sprachschatzes) kommen beim DPMA als Wortmarke gar nicht (mehr) zu Eintrag.

Regel: Immer erst beim DPMA nachsehen (kostenlos) => https://dpinfo.dpma.de/protect/mar.html oder hier etwas einfacher und auch kostenlos: => http://tmdb.de