Kaufpreis
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Als Kaufpreis bezeichnet man den Preis, den ein Käufer dem Verkäufer gibt wenn er einen Kauf durchführen will. Die Zahlung des Kaufpreises ist neben der Abnahme der gekauften Sache eine der Hauptpflichten des Kaufvertrages, vgl. § 433 Abs. 2 BGB.
Der Kaufpreis kann feststehen oder auf Grundlage von Verhandlungen vereinbart werden. Dabei spielen viele Faktoren eine Rolle, zum Beispiel: Angebot und Nachfrage, Herstellungspreis, mögliche Gewinnspanne, Zahlungskräftigkeit des Kunden, Stückzahl, Zahlungsmodalitäten (Barzahlung, Scheck, Kredit).

