Kay Diesner

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Kay Diesner (* 1972 in Berlin-Friedrichshain) ist ein deutscher Neonazi. Er verbüßt seit 1997 eine lebenslange Freiheitsstrafe in der Justizvollzugsanstalt Lübeck wegen Mordes an einem Polizisten.

Inhaltsverzeichnis

Werdegang [Bearbeiten]

Diesner wuchs in Ost-Berlin auf und floh im Sommer 1989 in die Bundesrepublik Deutschland. Dort knüpfte er sogleich Kontakte zu neonazistischen Gruppierungen. Nach dem Mauerfall zählte er zu den Hausbesetzern in der Berliner Weitlingstraße. Hier fanden erste fundierte ideologische Schulungen und Wehrsportübungen statt. Wichtiger Mentor des damals Siebzehnjährigen war der spätere Aussteiger Ingo Hasselbach. Ihr Kontakt bestand über die Neonazigruppierung „Nationale Alternative“. Nach dem Ausstieg Hasselbachs traf Diesner auf Arnulf Priem, den Berliner Anführer der „Deutschen Alternative“. Als aus Priems Wohnung mit einer Steinschleuder geschossen wurde, griff die Polizei ein. Priems „Leibstandarte“, zu der auch Diesner gehört, wurde im August 1994 festgenommen. Diesner wurde zu einer Geldstrafe verurteilt und Priem erhielt eine vierjährige Haftstrafe. Später war Diesner dem Umfeld der Kameradschaft Treptow zugehörig.[1]

Hintergründe zum Mord [Bearbeiten]

Am 19. Februar 1997 verletzte Diesner einen 63-jährigen Buchhändler aus Berlin-Marzahn schwer und dauerhaft mit einer Pumpgun. Die Tat geschah als Rache an der PDS, nachdem Autonome in Berlin Rechtsextremisten verprügelt hatten.

Auf seiner Flucht geriet er am 23. Februar 1997 in eine Polizeikontrolle auf dem Parkplatz Roseburg an der A 24 im Kreis Herzogtum Lauenburg in Schleswig-Holstein. Hier kam es zu einem Feuergefecht, in dessen Verlauf Diesner den 34-jährigen Polizeiobermeister Stefan Grage tödlich und einen weiteren Beamten schwer verletzte. Im weiteren Ablauf feuerte Diesner auf zwei weitere Polizeibeamte und konnte, selbst durch ein Projektil getroffen, festgenommen werden.

Der Prozess [Bearbeiten]

Im Prozess vor dem Landgericht Lübeck zeigte sich Diesner betont uneinsichtig. Zwar gab er die Taten ohne Umschweife zu, gab aber an, sich „nicht schuldig im Sinne der Lügenanklageschrift zu fühlen“. Außerdem weigerte er sich, der Forderung der Angehörigen der Opfer nach einer Entschuldigung, nachzukommen. Vielmehr verhöhnte er sein Opfer, indem er es als „Bullen“ bezeichnete, der zu jenen zähle, denen „in den Rücken, in den Kopf geschossen werden muss, wo man sie trifft“. In der Gesamtbewertung kam Staatsanwalt Günter Moeller zu der Einschätzung, dass Diesner eine Ein-Mann-Terrorzelle darstelle. Diesner wurde zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Zudem wurde die besondere Schwere der Schuld festgestellt. Eine vorzeitige Entlassung aus der Haft nach 15 Jahren ist somit nicht möglich.[2]

Distanzierung vom Neonazismus [Bearbeiten]

In einem Interview mit der Berliner Zeitung im Februar 2013 sagte Diesner, er habe sich von der Neonazi-Szene abgewandt. Seine Taten, die er aus „wirrem ideologischem Hass“ begangen habe, seien „Wahnsinn“ gewesen und täten ihm heute leid. Er sei in seiner Haftzeit zur Besinnung gekommen und habe mittlerweile „alle Kontakte zu den Nazis abgebrochen“.[3] In einem Zeitungsbericht im Tagesspiegel wird spekuliert, ob Diesners Wandlung nur ein Täuschungsmanöver sei, damit er aus der Haft entlassen werden könne.[4]

Belege [Bearbeiten]

Literatur [Bearbeiten]

  • Laura Benedict: Sehnsucht nach Unfreiheit. Der Fall Kay Diesner und die rechte Szene. Ermittlungen am Ort des Geschehens. Edition Ost, Berlin 1998, ISBN 3-932180-36-4.

Einzelnachweise [Bearbeiten]

  1. Was sind freie Kameradschaften? - Inforiot
  2. Rechtsextremist Diesner – Es bleibt bei lebenslanger Haft, Spiegel Online, 8. Dezember 1999
  3. Nadja Erb: Kai Diesner und der Rechtsextremismus: Einmal Nazi, immer Nazi?], Berliner ZeitungFrankfurter Rundschau, 21. Februar 2013
  4. Rechtsextremismus Knast im KopfPorträtfoto, in: Tagesspiegel, 13. Januar 2013