Keilzinkung
Eine Keilzinkung, auch Keilzinkenverbindung genannt, ist die stabilste Längsverbindung zweier Kurzhölzer aus Vollholz oder zweier zuvor verleimter Holzteile.
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[Bearbeiten] Definition
Die Keilzinkenverbindung ist in der DIN-Norm 68140-1 definiert: Eine Längsverbindung zweier Vollhölzer, z.B. Bretter, Bohlen, Kanthölzer, deren Enden mit keilförmigen Zinken gleicher Teilung und gleichen Profils ineinandergreifen und miteinander verklebt sind.
[Bearbeiten] Produktion von Keilzinkenanlagen
Die Enden der Vollhölzer werden mit keil-, trapez- oder rundförmigen Zinken gleicher Teilung und gleichen Profils beleimt und miteinander verbunden.
[Bearbeiten] Vertikale Keilzinkung
Die vertikale Keilzinkung hingegen wird vor allem im konstruktivem Holzbau eingesetzt, zum Beispiel für die Herstellung von Konstruktionsvollholz (KVH), Brettschichtholz (BSH), Brettsperrholz (BSP) oder Duo-Triobalken.
[Bearbeiten] Horizontale Keilzinkung
Die horizontale Keilzinkung, in der die Kurzhölzer flach aufliegend bearbeitet werden, wird hauptsächlich für den Möbel- oder Fußbodenbereich verwendet, um zum Beispiel keilgezinkte Möbelplatten oder Parkett aus Vollholz zu produzieren.
[Bearbeiten] Hersteller von Keilzinkungsanlagen
Einer der weltweit bedeutendsten Hersteller von Keilzinkenanlagen ist die Michael Weinig AG in Tauberbischofsheim.
[Bearbeiten] Siehe auch
[Bearbeiten] Literatur
- Holz-Lexikon, Band I, 1972
- DIN 68140-1 : 1998-02