Kennzeichnungspflicht für Polizisten

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Polizeiuniform-Modelle für das deutsche Bundesland Hessen mit Kennzeichnungsmöglichkeit

Bei der Kennzeichnungspflicht von Polizisten handelt es sich um die Pflicht zur individuellen Kennzeichnung von Polizisten im Einsatz. Diese ist zu unterscheiden von der Pflicht, einen Dienstausweis bei sich zu tragen und diesen auf Wunsch vorzuzeigen.

Inhaltsverzeichnis

Gründe [Bearbeiten]

Befürworter der Kennzeichnungspflicht führen an, dass die Aufklärung von unrechtmäßiger Gewalt durch Polizeikräfte durch eine individuelle Kennzeichnung erleichtert werde. Dadurch werde auch Gewalt vorgebeugt und das Vertrauen in die Polizei gestärkt.[1][2] Die Kennzeichnungspflicht zählt zu den Forderungen der Bundesarbeitsgemeinschaft kritischer Polizistinnen und Polizisten/Hamburger Signal, die sich nach den Ereignissen im Hamburger Kessel als Berufsverband gegründet hatte.[3] Zu den Gegnern der Kennzeichnungspflicht gehören in Deutschland unter anderem die Gewerkschaft der Polizei und die Deutsche Polizeigewerkschaft. Die GdP spricht von einem „Kontrollwahn gegen die Polizisten“[4][5] Die Deutsche Polizeigewerkschaft befürchtet eine Zunahme von „willkürlichen Vorwürfen“ gegen Polizeibeamte.[6] In keinem europäischen Land, das eine Kennzeichnungspflicht eingeführt hat, wurde allerdings seitdem ein nennenswerter Anstieg solcher Anschuldigungen verzeichnet.[7]

Formen der Umsetzung [Bearbeiten]

Zur öffentlich sichtbaren Kennzeichnung gibt es bisher zwei Möglichkeiten:

  1. Namensschilder
  2. individuelle, aber anonymisierte Nummern

In manchen Staaten wie zum Beispiel Frankreich existieren ausführliche Formen der Kennzeichnung über eine Identifikationskarte aus Kunststoff mit Namen, Identifikationsnummer, Dienstgrad und Dienstadresse.

Die erforderliche Art der Kennzeichnung wird oft von der Art des Einsatzes abhängig gemacht: Hierbei unterscheidet man Streifendienste, Einsätze in Einheiten und Verdeckte Ermittler. Ferner bestehen in den Staaten jeweils verschiedene Polizeien wie die städtische, regionale und nationale Polizei.

In den meisten Ländern, in denen eine Kennzeichnungspflicht besteht, sind Ausnahmeregelungen vorgesehen, nach denen in bestimmten Situationen die individuelle Kennzeichnung reduziert oder weggelassen werden kann. Dazu gehören Einsätze in Zivilkleidung und verdeckte Ermittlungen sowie Einsätze, bei denen eine Gefährdung der Sicherheit der Polizisten oder ihrer Familien befürchtet werden muss. In einigen Ländern sind Polizisten bei Einsätzen in geschlossenen Einheiten von der Kennzeichnungspflicht ausgenommen.[7]

Deutschland [Bearbeiten]

Erste Kennzeichnungen sind aus Berlin 1848 überliefert, die Anfang des 20. Jahrhunderts aufgegeben wurde.

In der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts waren zunächst Landesverbände der Humanistischen Union um eine Kennzeichnungspflicht von Polizisten in den Ländern bemüht.[8]

Die deutsche Sektion von Amnesty International fordert aktuell eine allgemeine Kennzeichnungspflicht in der Kampagne Mehr Verantwortung bei der Polizei.[1][9]

Die Diskussionen um Gewaltanwendung seitens der Polizei bei den Demonstrationen gegen das Projekt Stuttgart 21 im Jahre 2010 und gegen die Atommülltransporte ins Atommülllager Gorleben verstärkten auch in anderen Bundesländern die Forderung nach einer Kennzeichnungspflicht.[10]

Bisher gibt es in der Bundesrepublik Deutschland eine Kennzeichnungspflicht für Polizisten in Einsätzen nur in Berlin.[11] sowie in Brandenburg[12] In den Bundesländern Hessen, Thüringen und Hamburg ist das Tragen von Namensschildern vorgesehen, jedoch nicht für alle Polizeibeamten verpflichtend. Bei der Bundespolizei gibt es keine individuelle Kennzeichnungspflicht.[13]

Baden-Württemberg [Bearbeiten]

Die Polizei in Tübingen reagierte auf die Debatte mit einer Kennzeichnung der Polizisten im Verkehrsdienst.[14]

Bayern [Bearbeiten]

Die Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen Bayern und die SPD Bayern im Bayerischen Landtag setzen sich für eine Kennzeichnungspflicht ein.[15]

Berlin [Bearbeiten]

Im Jahr 1848 ordnete der Berliner Generalpolizeidirektor Karl Ludwig Friedrich von Hinckeldey die Nummerierung von Polizeivollzugsbeamten der Königlichen Schutzmannschaft zu Berlin an. Diese wurden auf den Zylindern getragen, die Teil der Uniform waren.[16] Nachdem der Zylinder 1852 durch einen Helm ersetzt worden war, befand sich zunächst eine deutlich kleinere Nummer auf der Schulterklappe und wurde Anfang des 20. Jahrhunderts abgeschafft.

Im Jahr 1978 forderte dann auch die FDP im Abgeordnetenhaus von Berlin eine Kennzeichnungspflicht, zunächst für Kontaktbereichsbeamte und konnte das Thema nach der Wahl zum Abgeordnetenhaus von Berlin 1979 in die Koalitionsvereinbarungen mit der SPD einbringen. Nach Protesten der Polizeigewerkschaft und Rücktrittsandrohungen des damaligen Polizeipräsidenten Klaus Hübner wurde jedoch keine Kennzeichnung eingeführt.[17]

Am 12. Oktober 1984 stellte die Alternative Liste im Berliner Abgeordnetenhaus erfolglos einen Antrag zur Kennzeichnungspflicht von Polizisten. Dieter Kunzelmann begründete den Antrag im Plenum und trug dabei als Anspielung auf Hinckeldey eine Polizeiuniform aus der Mitte des 17. Jahrhunderts.[18] 2002 einigten sich SPD und PDS im Koalitionsvertrag auf die Einführung einer Kennzeichnungspflicht.[19] Nach Protesten der Polizeigewerkschaft wurde jedoch nur die freiwillige Nummerierung eingeführt.

Die Übergriffe eines Polizisten gegen einen Demonstranten auf der Freiheit-statt-Angst-Demonstration im Jahr 2009 lösten in Berlin heftige Diskussionen aus, die schließlich die Einführung einer Kennzeichnungspflicht in Berlin beförderten.[20][21] Im November 2011 unterlag der Gesamtpersonalrat der Polizei vor dem Berliner Verwaltungsgericht. Er hatte gegen die Kennzeichnungspflicht geklagt, weil es keine Mitbestimmung gegeben habe. Ein Mitbestimmungsrecht wurde hier vom Gericht nicht erkannt.[22]

Derzeit gilt jedoch, dass die Berliner Bereitschaftspolizisten von der individuellen Kennzeichnung explizit ausgeschlossen sind.[23] Hierzu erklärt Innensenator Ehrhart Körting 2011: „Die Bereitschaftspolizei hat jetzt aus taktischen Gründen eine Kennzeichnung mit vier Ziffern. Der Vorschlag des Polizeipräsidenten beinhaltet, dass künftig eine taktische Kennzeichnung entweder mit fünf Ziffern oder mit vier Ziffern und einem Buchstaben erfolgen soll, wobei diese dann nicht auf eine einzelne Person fixiert sind, sondern jeweils auf die Zusammensetzung der Gruppe. Insofern kann durchaus ein Wechsel stattfinden. Da halte ich das auch für vernünftig.“[24]

Von der Linken wird kritisiert, dass das Land Berlin auch keine Kennzeichnungsvorschriften für externe Polizisten vorschreibt, soweit sie in Berlin, zum Beispiel bei Demonstrationen, ihren Dienst tun.[25]

Brandenburg [Bearbeiten]

Als erstes Bundesland hat Brandenburg eine Kennzeichnungspflicht von Polizisten gesetzlich geregelt (GVBl. I, 10.Juni 2011, Nr. 10). Der Gesetzentwurf war ursprünglich von der CDU eingebracht worden, hatte dann aber eine breite Mehrheit gefunden. Danach heißt es in § 9 Abs. 2 des Brandenburgischen Polizeigesetzes: „Polizeivollzugsbedienstete tragen bei Amtshandlungen an ihrer Dienstkleidung ein Namensschild. Das Namensschild wird beim Einsatz geschlossener Einheiten durch eine zur nachträglichen Identitätsfeststellung geeignete Kennzeichnung ersetzt“. Diese Regelung gilt ab dem 1. Januar 2013. Die Humanistische Union hat diese Regelung begrüßt, auch wenn sie sich für eine noch weiter gehende Regelung eingesetzt hatte [26].

Bremen [Bearbeiten]

Im Koalitionsvertrag für die Wahlperiode 2011-2015, der am 28. Juni 2011 zwischen SPD und Bündnis 90/Die Grünen geschlossen wurde, heißt es: „Wir werden eine individualisierte anonymisierte Kennzeichnung der Polizei für sog. ‚Großlagen‘ einführen, unter strikter Wahrung des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung der Polizistinnen und Polizisten“ [27]. Über die Einzelheiten wird noch verhandelt.

Hessen [Bearbeiten]

In Hessen gilt die Verpflichtung zum Tragen eines Namensschildes schon seit 2008, aber nicht ausnahmslos und nicht für geschlossene Einsätze.

Niedersachsen [Bearbeiten]

Von der Linken wurde Mitte März 2010 ein entsprechender Antrag im Niedersächsischen Landtag eingebracht, jedoch von der CDU-Fraktion abgelehnt.

Nordrhein-Westfalen [Bearbeiten]

Nach Ende des Zweiten Weltkrieges befand sich während der britischen Besatzung die Dienstnummer der Polizisten im Rheinland am Kragenspiegel der Uniformjacke.[17]

Schleswig-Holstein [Bearbeiten]

Dem schleswig-holsteinischen Landtag liegt seit 2010 die Drucksache 17/251 mit einem Gesetzesentwurf vor, der das Allgemeine Verwaltungsgesetz für das Land Schleswig-Holstein (LVwG) anhand der Kennzeichnung von Polizeibeamten bürgerfreundlicher machen soll. Zum Entwurf antworteten auch die Kritischen Polizisten mit einer Stellungnahme.[3]

Sachsen [Bearbeiten]

In Sachsen treten die Grünen für die Kennzeichnungspflicht ein. Das solle Vertrauen in die Polizei und in die Demokratie stärken, so unter anderem Eva Jähnigen 2010.[28]

Andere Staaten [Bearbeiten]

In den meisten Ländern der Europäischen Union existiert eine Kennzeichnungspflicht von Polizeibeamten durch ein Namensschild oder durch eine Identifikationsnummer.[7]

Staat Kennzeichnung Beschreibung
Belgien Pflicht Bei der Belgischen Polizei tragen Angehörige aller Polizeieinheiten ein Schild mit ihrem Nachnamen, ihrer Dienststelle und ihrem Dienstgrad an ihrer Uniform.
Dänemark keine Bei der Dänischen Polizei sind Beamte nur verpflichtet, sich auf Wunsch auszuweisen.
Estland Pflicht Die Polizei Estlands verpflichtet alle Polizisten zum Tragen eines Etiketts mit ihrem vollen Namen und einer Identifikationsnummer.
Finnland keine Bei der Finnischen Polizei sind Beamte nur verpflichtet, sich auf Wunsch auszuweisen.
Frankreich Pflicht Bei Frankreichs Polizei sind Polizisten zum Tragen eine Identifikationskarte mit Namen, Dienstgrad und Dienstadresse verpflichtet.
Griechenland Pflicht Bei der Griechischen Polizei tragen Polizisten mit Ausnahme der höchsten Ränge zu allen Zeiten eine Identifikationsnummer.
Italien Pflicht Bei der Italienischen Polizei sind Polizisten mit einer Identifikationsnummer gekennzeichnet und müssen auf Nachfrage zusätzlich ihren Dienstausweis zeigen.
Litauen Pflicht Bei der Polizei Litauens sind alle Polizisten zum Tragen eines Etiketts mit ihrem vollen Namen und einer Identifikationsnummer verpflichtet
Niederlande keine Bei der Niederländischen Polizei sind Beamte nur verpflichtet, sich auf Wunsch auszuweisen.
Österreich keine Für die Österreichische Polizei besteht keine Kennzeichnungspflicht. Polizeibeamte sind verpflichtet, auf Wunsch ihren Dienstausweis zu zeigen oder ihre Dienstnummer offenzulegen, sofern sie dies nicht bei der Erfüllung ihrer aktuellen Aufgabe behindert.[7]
Polen Pflicht Bei der Polnischen Polizei tragen Polizisten ein Etikett mit ihrem Namen und Dienstgrad.
Portugal keine Bei der Portugiesischen Polizei sind Beamte nur verpflichtet, sich auf Wunsch auszuweisen.
Rumänien Pflicht Bei der Polizei Rumäniens sind alle Polizisten zum Tragen eines Etiketts mit ihrem vollen Namen und einer Identifikationsnummer verpflichtet.
Schweden bedarfsweise Bei der Schwedischen Polizei sind Polizisten nicht gekennzeichnet, es sei denn, sie sind zum Beispiel durch das Tragen eines Helmes unkenntlich, in welchem Fall sie eine Nummer oder ihren Dienstausweis offen tragen müssen. Auf Wunsch müssen sie ihren Dienstausweis zeigen.
Schweiz Der Zürcher Gemeinderat beschloss 2011, dass eine sichtbare Dienstnummer der Schweizer Polizei verhindern solle, dass Beamte anonym Gewalt ausüben können.[29]
Slowakei Pflicht Bei der Slowakischen Polizei sind alle Polizisten zum Tragen eines Etiketts mit ihrem vollen Namen und einer Identifikationsnummer verpflichtet.
Slowenien Pflicht Bei der Slowenischen Polizei können die Beamten zwischen beidem wählen.
Spanien Pflicht Bei der Spanischen Polizei tragen alle uniformierten Polizisten eine Identifikationsnummer.
Tschechien Pflicht Bei der Tschechischen Polizei tragen alle uniformierten Polizisten eine Identifikationsnummer.
Ungarn Pflicht Bei der Ungarischen Polizei tragen Polizisten ein Etikett mit ihrem Namen und Dienstgrad.
Vereinigtes Königreich regional Bei der Polizei Großbritanniens ist die Kennzeichnungspflicht Angelegenheit der regionalen Polizeiführung. Vorgesehen sind Etiketten mit Namen oder Identifikationsnummern und dem jeweiligen Rangabzeichen.
Vereinigte Staaten Pflicht In den Vereinigten Staaten tragen Polizeibeamte seit 1975 ein Namensschild; viele tragen zusätzlich eine Personalnummer.[30]
Zypern Pflicht Die Polizei Zyperns verpflichtet das Polizeirecht alle Polizisten zum Tragen eines Etiketts mit ihrem vollen Namen und einer Identifikationsnummer.

Einzelnachweise [Bearbeiten]

  1. a b Amnesty International zur Kennzeichnungspflicht
  2. Stellungnahme des Deutschen Anwaltvereins durch den Gefahrenabwehrrechtsausschuss zur Forderung einer Kennzeichnungspflicht für Polizeibedienstete (PDF-Datei; 46 kB), Juli 2010
  3. a b Antwort an den Vorsitzenden des Innen- und Rechtsausschusses im Schleswig-Holsteinischen Landtag vom 23. April 2010. Schleswig-Holsteinischer Landtag, Umdruck 17/759 (PDF-Datei; 57 kB)
  4. GdP Niedersachsen: Keine Kennzeichnungspflicht für Polizeibeamte
  5. http://www.gdp.de/gdp/gdp.nsf/id/Posa/$file/Pos_Kennzeichnungspflicht.pdf
  6. Amnesty Bericht über mutmaßliche Polizei-Gewalt in Deutschland - DPolG: Kennzeichnungspflicht gefährdet Polizisten (PDF-Datei; 228 kB), Der Informationsdienst der DPolG Baden-Württemberg, Nr. 21, 11. Juli 2010
  7. a b c d Infobrief des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages vom 18. April 2011 (PDF-Datei; 85 kB)
  8. Polizeikennzeichnung in Berlin und Brandenburg Humanistische Union
  9. Vgl. Impressum der Webseite „amnestypolizei.de“.
  10. Polizisten nicht mehr anonym, n-tv, 26. November 2010
  11. Polizei kämpft nun mit offenem Visier, taz, 26. November 2010
  12. [1]
  13. Bericht von amnesty international
  14. Dreiunddreißig Tübinger Verkehrspolizisten tragen neuerdings Namensschilder an der Uniform. Kollegen in anderen Bundesländern aber kritisieren die Neuerung. Der Spiegel 20/1978
  15. Süddeutsche Zeitung: Polizist, gib dich zu erkennen!, abgerufen am 20. Januar 2013
  16. Uniformen im Wandel der Zeit
  17. a b Otto Diederichs: Never ending story – Kennzeichnung von PolizeibeamtInnen bei Bürgerrechte & Polizei/CILIP
  18. Aribert Reimann: Dieter Kunzelmann. Avantgardist, Protestler, Radikaler (= Kritische Studien zur Geschichtswissenschaft. Bd. 188). Vandenhoeck & Ruprecht, Göttingen 2009, ISBN 978-3-525-37010-0, S. 280.
  19. Koalitionsvertrag 2002 (PDF-Datei; 2,88 MB), Seite 13
  20. Neue Koalitionen auf der Straße, taz, 12. September 2010
  21. Neue Demo gegen Überwachung, Der Tagesspiegel, 10. September 2010
  22. Die Kennzeichnungspflicht bleibt. In: taz, 16. November 2011 (online)
  23. http://de.indymedia.org/2010/12/295529.shtml
  24. http://www.parlament-berlin.de/pari/web/wdefault.nsf/vFiles/D12-00425/$File/pp16-073.pdf
  25. Die Linke Berlin ([tt_news=21412&tx_ttnews[back online])
  26. Polizeikennzeichnung in Berlin und Brandenburg Humanistische Union
  27. [2] (PDF-Datei; 886 kB) Vereinbarung zur Zusammenarbeit in einer Regierungskoalition für die 18. Wahlperiode der Bremischen Bürgerschaft 2011-2015
  28. Eva Jähnigen: Sachsens GRÜNE für Kennzeichnungspflicht von Polizisten. (online)
  29. http://www.tagesanzeiger.ch/zuerich/stadt/Polizisten-werden-durchnummeriert/story/25236934
  30. Stellungnahme des Deutschen Anwaltvereins (PDF-Datei; 46 kB)

Weblinks [Bearbeiten]

Literatur [Bearbeiten]

  • Anja Heinrich: Mehr Transparenz und Kontrolle bei der Polizei. Berlin und Brandenburg führen Polizeikennzeichnung ein, andere Bundesländer folgen. In: Grundrechte-Report 2012. Zur Lage der Bürger- und Menschenrechte in Deutschland. Hrsgg. von Till Müller-Heidelberg, Frankfurt: S. Fischer Taschenbuch Verlag 2012, S. 168-172.
  • Lieselotte Hinz: Soziale Determinanten des "polizeilichen Betriebs". Empirische Daten zur Kennzeichnung von Polizeibeamten. In: Arbeitskreis Junger Kriminologen (Hrsg.) Die Polizei. Eine Institution öffentlicher Gewalt. Analysen, Kritik, empirische Daten. Neuwied/Darmstadt: Luchterhand 1975, S. 135-158.