Kinder der Landstrasse

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Das Hilfswerk für die Kinder der Landstrasse entstand 1926 als Projekt der halbstaatlichen schweizerischen Stiftung Pro Juventute. Mit Unterstützung der Vormundschaftsbehörden wurden Kinder von Fahrenden, insbesondere Jenischen, ihren Familien entzogen. Bis 1972, als das Projekt nach öffentlichem Druck eingestellt wurde, waren davon rund 600 Kinder betroffen. Ziel von Kinder der Landstrasse war es, die Kinder dem Einfluss der als asozial beurteilten minderheitlichen Lebensverhältnisse zu entfremden und sie an die vorherrschende mehrheitsgesellschaftliche Lebensweise anzupassen. Das Hilfswerk wurde 1973 aufgelöst.

Inhaltsverzeichnis

[Bearbeiten] Grundlagen

Die rechtliche Grundlage der Kindswegnahmen fand sich im Zivilgesetzbuch von 1912, welches bei pflichtwidrigem Verhalten der Eltern, dauernder Gefährdung oder ganz allgemein bei Verwahrlosung den Vormundschaftsbehörden das Recht gab, den Eltern das Sorgerecht über ihre Kinder zu entziehen. Zwar sprach das Zivilgesetzbuch von einer Aufsicht über die Arbeit der Behörden, sie wurde aber kaum wahrgenommen. Dass Kinder einer fahrenden Familie angehörten, war ein hinreichender Grund, sie den Eltern wegzunehmen.

Als fachlich-fürsorgerische Rechtfertigung dienten psychiatrische Gutachten, die das Hilfswerk über seine Mündel anlegen liess. Ihre allgemeinwissenschaftliche Grundlegung fand die Haltung der Verantwortlichen nicht allein in der Überzeugung von der Schädlichkeit einer familiären Sozialisation in als asozial kategorisierten Familien, als welche Familien mit fahrender Herkunft per se galten, sondern zugleich auch in erbbiologischen Vorstellungen vom minderwertigen Erbgut «Asozialer, seien sie sesshaft oder seien sie es nicht, das das wertvolle Erbgut der sesshaften Mehrheitsbevölkerung schädigen werde, wenn seine Weitergabe nicht verhindert werde.

Zu den Protagonisten derartiger bevölkerungssanitärer und rassehygienischer Konzepte gehörten der Graubündner Psychiater Josef Jörger mit seinen psychiatrisch-eugenischen Schriften über die Familie Zero oder der deutsche Rassenhygieniker und Zigeuner-Experte Robert Ritter.

[Bearbeiten] Praxis

Das Hilfswerk war bestrebt, Kinder sowohl nichtsesshafter als auch sesshafter Familien fahrender» Herkunft zu internieren bzw. in Fremdfamilien umzusetzen. Nicht eine reale fahrende Lebensweise der Eltern war das entscheidende Kriterium der Kindswegnahme, sondern die Zugehörigkeit zu einer als kollektive Trägerin sozial schädlicher Eigenschaften eingestuften Randgruppe der Kessler, Korber, Bettler oder Schlimmeres, die einen dunklen Fleck in unserm auf seine Kulturordnung so stolzen Schweizerlande bilden würden.[1]

In einigen Fällen wurden Kinder der Mutter bereits direkt nach der Geburt weggenommen. Die Kinder wurden in der Regel in Heimen, in manchen Fällen auch in Fremdfamilien, in psychiatrischen Anstalten und auch in Gefängnissen untergebracht oder als Verdingkinder Bauernfamilien als Arbeitskräfte zugeteilt. Kontakte zwischen Kindern und Eltern wurden systematisch verhindert. Kindsmisshandlungen wurden als Erziehung zur Arbeit legitimiert. In den 1930er/40er Jahren erreichten die Kindswegnahmen ihren Höhepunkt. Phasenweise standen mehr als 200 Kinder unter der Kontrolle des Hilfswerks.[2]

Das Hilfswerk für die Kinder der Landstrasse benötigte und fand die Unterstützung von Fürsorgestellen, Lehrern, Pfarrern und gemeinnützigen Einrichtungen. Die Rechtsvorschriften eröffneten Handlungsspielräume, die von den Akteuren in unterschiedlicher Weise, häufig aber extensiv genutzt wurden. Dabei wurden die Grenzen zur offenen Rechtswidrigkeit überschritten.

[Bearbeiten] Aufdeckung und Folgewirkungen

1972 veröffentlichte der Schweizerische Beobachter die Schicksale von Menschen, die aus ihrer Familie herausgerissen wurden. Die meisten Kinder und Eltern litten das ganze Leben lang unter den Aktivitäten des Hilfswerks. Öffentlicher Druck veranlasste Pro Juventute in der Folge, das Hilfswerk im Frühjahr 1973 aufzulösen. Noch bestehende Vormundschaften wurden aufgehoben oder an andere Personen übertragen. Der Bund, der die Stiftung jahrelang finanziell unterstützt hatte, zahlte finanzielle Entschädigungen von zwischen 2.000 und 7.000 Schweizer Franken pro Person.

Eine strafrechtliche Verfolgung der Verantwortlichen des Projekts Kinder der Landstrasse, insbesondere der beiden Hauptakteure, Dr. Alfred Siegfried (1890–1972) und Clara Reust (1916–2000), sowie der Verantwortlichen in den Vormundschaftsbehörden, die ihre Aufsichtsfunktion nicht erfüllten, gab es nicht.

Sprecher und Unterstützer der Jenischen als der Gruppe der Hauptbetroffenen unter den Schweizer Fahrenden erheben gegen den Bund den Vorwurf des Völkermords.[3]Die UNO-Konvention von 1948 qualifiziert die gewaltsame Überführung von Kindern einer nationalen, ethnischen, rassischen oder religiösen Gruppe in eine andere Gruppe in der Absicht, sie ganz oder teilweise zu zerstören, als Völkermord.[4] Dem folgt das schweizerische Strafrecht im Art. 264 StGB mit Blick auf eine durch ihre Staatsangehörigkeit, Rasse, Religion oder ethnische Zugehörigkeit gekennzeichnete Gruppe.[5] Die Frage ist, ob Jenische einer der genannten Gruppen zuzurechnen seien, was in neueren wissenschaftlichen Arbeiten zum Teil bejaht, zum Teil zur Diskussion gestellt wird[3][6][7].

[Bearbeiten] Literatur

[Bearbeiten] Künstlerische Bearbeitungen

[Bearbeiten] Literatur

[Bearbeiten] Film

  • Die letzten freien Menschen, Dokumentarfilm von Oliver M. Meyer, 1991
  • Kinder der Landstrasse, Spielfilm von Urs Egger, 1992

[Bearbeiten] Siehe auch

[Bearbeiten] Weblinks

[Bearbeiten] Einzelnachweise

  1. Vorwort von Heinrich Häberlin, Bundesrat und Stiftungsratspräsident der Pro Juventute, zur Broschüre Kinder der Landstrasse, Zürich 1927.
  2. Unabhängige Expertenkommission Schweiz – Zweiter Weltkrieg. Roma, Sinti und Jenische - Schweizerische Zigeunerpolitik zur Zeit des Nationalsozialismus.
  3. a b Unabhängige Expertenkommission Schweiz – Zweiter Weltkrieg: Völkermord an den Jenischen?
  4. UNO-Konvention über die Verhütung und Bestrafung des Völkermords. (PDF, deutscher Text)
  5. Art. 264 StGB.
  6. Nadja Capus - Ewig still steht die Vergangenheit? Bern: Stämpfli 2006. ISBN 3727291249
  7. Walter Leimgruber, Thomas Meier, Roger Sablonier: Das Hilfswerk für die Kinder der Landstrasse. Historische Studie aufgrund der Akten der Stiftung Pro Juventute im Schweizerischen Bundesarchiv. Schweizerisches Bundesarchiv, Bern 1998, ISBN 3-908-439-00-0 (Bundesarchiv Dossier 9)
  8. Peter Paul Moser, Textauszüge seiner Autobiographie
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