Kindergeld
Kindergeld in Deutschland, Familienbeihilfe in Österreich und Kinderzulage in der Schweiz ist eine staatliche Zahlung an die Erziehungsberechtigten, die in Abhängigkeit von der Zahl und dem Alter der Kinder geleistet wird.
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[Bearbeiten] Kindergeld in Deutschland
In Deutschland wird Kindergeld gezahlt, dessen Höhe abhängig von der Anzahl der Kinder ist. Bei hohen Einkommen wird das Kindergeld mit der Steuerbefreiung für das Existenzminimum des Kindes verrechnet.
[Bearbeiten] Familienbeihilfe in Österreich
Die Familienbeihilfe wird abhängig vom Alter des Kindes an die Eltern ausbezahlt und steigt um die sogenannte Geschwisterstaffel mit der Anzahl der Kinder. Sie ist unabhängig vom Einkommen der Eltern. Sie wird bis zur Berufstätigkeit des Kindes, höchstens jedoch bis zum vollendeten 25.Lebensalter, jeden zweiten Monat ausbezahlt. Leben beide Elternteile gemeinsam, so wird der Betrag an die Mutter ausbezahlt, sofern diese nicht eine Auszahlung an den Vater beantragt. Bei getrennt lebenden Elternteilen ist der jenige anspruchsberechtigt, bei dem das Kind lebt. Nicht bezahlt wird die Familienbeihilfe für Kinder, die den Grundwehrdienst oder Zivildienst absolvieren.
Finanziert wird die Familienbeihilfe, die früher als Kinderbeihilfe bezeichnet wurde, aus dem Familienlastenausgleichsfond, in dem die Unternehmen abhängig von der Lohnsumme als Lohnnebenkosten einzahlen.
[Bearbeiten] Kinderzulagen in der Schweiz
Mit Kinderzulage bezeichnet man in der Schweiz eine von mehreren Familienzulagen. Die Kinderzulage ist eine monatliche Geldleistung pro Kind im Alter bis 16 Jahre.
[Bearbeiten] Internationaler Vergleich
Beurteilen lassen sich familienpolitische Leistungen eines Staates nur in der Gesamtschau mit anderen Maßnahmen aus dem Steuer- und Sozialrecht. So sind die folgenden Zahlen wegen unterschiedlicher Rahmenbedingungen nicht direkt vergleichbar. Politisch werden mit den Zahlungen für Kinder auch unterschiedliche Ziele verfolgt.
In Deutschland wird durch das Kindergeld die verfassungsrechtlich gebotene Steuerfreistellung des Existenzminimums für Kinder gewährleistet. Deshalb ist hier das Kindergeld nominell vergleichsweise hoch. Zieht man die einbehaltenen Steuern ab, so ergibt sich eine familienpolitische Leistung von durchschnittlich etwa 50 Euro pro Kind, die man als familienpolitische Leistung bezeichnen kann. Im Einzelfall hängt der Anteil der familienpolitischen Leistung vom Einkommen der Eltern ab. Bei Kindern von Geringverdienern liegt er erheblich über dem genannten Schätzbetrag, ab einem zu versteuernden Einkommen von ca. 63.500 Euro bei Verheirateten mit 1 Kind wird mit dem Kindergeld lediglich die steuerliche Belastung des Existenzminimums des Kindes ausgeglichen - eine familienpolitische Leistung ist in dem Kindergeld dann nicht mehr enthalten. Bei Alleinerziehenden liegt diese Grenze bei ca. 33.500 Euro (Tarif 2010). Ein Kindergeld im Sinne einer freiwilligen familienpolitischen Leistung lässt sich also nicht allgemeingültig angeben.
Für Belgien ist anzumerken, dass es einen Aufschlag auf das Kindergeld je nach sozialem Status (pensionierter, arbeitsloser oder invalider Elternteil) gibt, so 84,40 Euro für das erste, 24,31 Euro für das zweite und 4,27 Euro ab dem dritten Kind, wenn der bezugsberechtigte Elternteil Invalide und angestellt ist.
| Belgien | Dänemark | Deutschland | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Kinderzahl | Kindergeld | Alter des Kindes | Kindergeld | Kinderzahl | Kindergeld | |||
| 1 Kind | 77,05 € | jedes Kind von 0 bis 3 Jahren | 145 € | 1 Kind | 184 € | |||
| 2 Kinder | 219,63 € | jedes Kind von 3 bis 7 Jahren | 131 € | 2 Kinder | 368 € | |||
| 3 Kinder | 432,50 € | jedes Kind ab 7 bis 18 Jahren | 103 € | 3 Kinder | 558 € | |||
| jedes weitere Kind | 212,87 € | jedes weitere Kind | 215 € | |||||
| Griechenland | Frankreich | Irland | ||||||
| Kinderzahl | Kindergeld | Kinderzahl | Kindergeld | Kinderzahl | Kindergeld | |||
| 1 Kind | 5,87 € | 1 Kind | --- € | 1 Kind | 140 € | |||
| 2 Kinder | 18 € | 2 Kinder | 120,32 € | 2 Kinder | 280 € | |||
| 3 Kinder | 40 € | 3 Kinder | 274,47 € | 3 Kinder | 428 € | |||
| 4 Kinder | 48 € | 4 Kinder | 428,62 € | Bei Zwillingen: | 1,5-faches K.geld | |||
| jedes weitere Kind | 8,07 € | 5 Kinder | 582,77 € | Bei Drillingen und Vierlingen |
2,0-faches K.geld | |||
| jedes weitere Kind | 154,15 € | |||||||
| Island | Italien | Luxemburg | ||||||
| Kinderzahl | Kindergeld | Kinderzahl | Kindergeld | Kinderzahl | Kindergeld | |||
| 1 Kind | 115,25 € verheiratete Eltern |
Jahreseinkommen der Eltern bis 11.422,98 € |
250,48 € | 1 Kind | 185,60 € | |||
| 2 Kinder und mehr |
137,17 € verheiratete Eltern |
Jahreseinkommen zwischen 27.693,04 und 30.403,39 € |
38,73 € | 2 Kinder | 440,72 € | |||
| Alleinerziehende Eltern: |
191,92 € bzw. 196,83 € |
Jahreseinkommen ab 43.962,05 € |
keine Zahlungen mehr |
3 Kinder | 802,74 € | |||
| 4 Kinder und mehr | 361,82 € | |||||||
| Niederlande | Norwegen | Österreich | ||||||
| Alter des Kindes | Kindergeld | Kinderzahl | Zahlbetrag Geburt nach 1. Jan. 1995 |
Kinderzahl | Familienbeihilfe | |||
| Kinder unter 6 Jahren |
58,11 € | für jedes Kind | NOK 972 (121 €) | 1 Kind | 105,40 € | |||
| Kinder von 6–11 Jahren |
70,57 € | in Gebieten im äußersten Norden des Landes |
zusätzlich NOK 316 (43 €) |
ab 3.Lebensjahr | 112,70 € | |||
| Kinder von 12–17 Jahren |
82,02 € | ab 10.Lebensjahr | 130,90 € | |||||
| ab 19.Lebensjahr | 152,70 € | |||||||
| bei 2 Kindern: ab 3 Kindern: |
+ 12,80 € + 25,50 € pro Kind |
|||||||
| Finnland | Schweden | Verein. Kgr. (UK) | ||||||
| Kinderzahl | Kindergeld | Kinderzahl | Kindergeld [1] | Kinderzahl | gezahlter Betrag für Kinder unter 10 Jahren |
|||
| erstes Kind | 100 € | 1 Kind | SEK 1050 (95 €) | erstes Kind | 105 € | |||
| zweites Kind | 110,50 € | 2 Kinder | SEK 2200 (198 €) | jedes weitere Kind | 70 € | |||
| drittes Kind | 131 € | 3 Kinder | SEK 3604 (324 €) | |||||
| viertes Kind | 151,50 € | 4 Kinder | SEK 5514 (496 €) | |||||
| jedes weitere Kind | 172 € | jedes weitere Kind | SEK 1910 (172 €) | |||||
| Liechtenstein | Spanien | Schweiz | ||||||
| Kinderzahl | Kindergeld | Alter des Kindes | Kindergeld | Alter des Kindes | Familienzulage pro Kind | |||
| 1 Kind | CHF 260 (179 €) |
Kinder <18 Jahren | 24,25 € Nicht-Behinderte 48,47 € Behinderte |
Kinderzulage bis 16 Jahre (Je nach Kanton und Kinderzahl) |
CHF 200 bis CHF 375 (155 € bis 290 €) |
|||
| Zwillinge oder über 3 Kinder |
CHF 310 (213 €) |
Kinder >18 Jahren | Behind.grad >65%: 260,79 € Behind.grad >75%: 381,19 € |
Ausbildungszulage 16 bis 25 Jahre (Je nach Kanton und Kinderzahl) |
CHF 250 bis CHF 525 (195 € bis 405 €) |
|||
| über 10 Jahre | für alle CHF 310 (213 €) |
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[Bearbeiten] Literatur
- Bilsdorfer, Peter: Permanente und aktuelle Baustellen im Kindergeldrecht, Neue Juristische Wochenschrift (NJW) 40/2011, 2913
- Felix, Dagmar: Paradigmenwechsel im Kindergeldrecht. Wegfall der Einkünfte- und Bezügegrenze für volljährige Kinder, NJW 2012, 22
- Wüstenberg, Dirk: Kindergeld für die Zeit von der Geburt bis zur Einreise?, Familie Partnerschaft Recht (FPR) 2011, S. 162-166.
[Bearbeiten] Verwandte Themen
- Familienleistungsausgleich – Übersicht über den Familienleistungsausgleich in Deutschland
- Kinderrente – Eine von der Kinderzahl abhängige Rente
- Kinderzuschlag – Förderung gering verdienender Familien
- Unterhaltsvorschuss – Förderung alleinerziehender Elternteile
- Kinderzulage – Kinderzulage in Deutschland: Nach dem Eigenheimzulagengesetz (Baukindergeld zur Eigenheimzulage), nach dem Einkommensteuergesetz (Riester-Rente) und nach dem Kindergeldgesetz (Kinderzuschlag)
- Waisenrente – Waisenrente
[Bearbeiten] Einzelnachweise
- ↑ barnbidrag_flerbarnstillagg_eng.pdf (100 SEK = etwa 9 €)
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