Klient
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Ein Klient (abgeleitet von lat. cliens = Anhänger, Schützling, Höriger) ist der Auftraggeber oder Leistungsempfänger bestimmter Dienstleistungsträger, etwa von Notaren, Rechtsanwälten, Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern, Sozialpädagogen. Therapeuten und Angehörige von Pflegeberufen verwenden den Begriff gelegentlich in Abgrenzung zu „Patient“, um den Dienstleistungscharakter ihrer Tätigkeit und die Mündigkeit des Behandelten zu betonen.
[Bearbeiten] Geschichte
Der lateinische Begriff clientela bezeichnet im alten Rom einerseits die Anhängerschaft, die Gesamtheit der Schützlinge, andererseits das zwischen einem Klienten und seinem Patron bestehende Verhältnis, der für seine Klienten eintritt und im Gegenzug deren Treue verlangt (Klientelismus). Gegen Ende der Republik schwangen sich einige, meist populare Feldherren zu Patronen ihrer Armeen auf. Diese Heeresclientel führte mit zum Untergang der römischen Republik und zur Errichtung einer Militärmonarchie unter Augustus.
Ein Patronage-System ist ein typisches Merkmal von Gesellschaften, denen es an staatlicher Autorität mit einem funktionierenden Rechtssystem mangelt und in denen daher kein Rechtsschutz möglich ist. In der neueren Zeit tritt es in abgeleiteter Form unter anderem in Europa auf, so hat sich etwa in Sizilien die Mafia daraus entwickelt. Bei Staatszerfall ist eine solche Erscheinung normal (vgl. Kriegsherr).

