Klirrdämpfung

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Die Klirrdämpfung oder der Klirrabstand wird quantitativ angegeben durch die logarithmische, in Dezibel oder Neper definierte Größe Klirrdämpfungsmaß (DIN 40148-3 „Übertragungssysteme und Vierpole“) als Maß für Verzerrungen durch nichtlineare Bauelemente. Sie wird abgeleitet vom Klirrfaktor. Dieser ist eine dimensionslose Zahl, die immer kleiner als 1 ist und meistens in Prozent angegeben wird durch Erweiterung mit dem Faktor 1 in einer Schreibweise gemäß

 1 = 100\;% .
Beispiel
Klirrfaktor k = 0,05 = 0,05 · 100 % = 5 %.

Das Klirrdämpfungsmaß Lk wird definiert durch:

L_k = 20 \cdot \log_{10} \frac 1k \text{ dB}=-20\cdot \lg k\text{ dB} = \ln \frac 1k \text{ Np}

Durch diese Festlegung ist Lk > 1. Sie erfolgt in Analogie zur Festlegung in DIN 40148-1 „Übertragungssysteme und Zweitore“, dass eine Dämpfung durch einen Dampfungsfaktor D > 1 bzw. durch einen positiven Logarithmus angegeben wird (jedenfalls dann, wenn \mathrm{\tfrac{Ausgangssignal}{Eingangssignal}} <1 ).
Entsprechend wird in derselben Norm eine Verstärkung durch einen Übertragungsfaktor oder Verstärkungsfaktor T = 1/D > 1 angegeben (wenn \mathrm{\tfrac{Ausgangssignal}{Eingangssignal}} >1 ).

Beispiele
Zu k = 5 % = 0,05 gehört Lk = 26 dB.
Zu k = 1 % = 0,01 gehört Lk = 40 dB.
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