Kollegium
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Der Begriff Kollegium (Plural: Kollegien) (Gremium) stammt aus dem Lateinischen (Collegium) und bezeichnet
- eine Gemeinschaft von Personen gleichen Amtes. Kollegien sind Gruppen gleichberechtigter Mitglieder. Das Kollegialprinzip beschreibt in den Politikwissenschaften die Führung einer Kollegialbehörde.
- Beispiele: Lehrerkollegium, Ärztekollegium, Schweizer Bundesrat
- Siehe auch: Collegium musicum
- ein Gymnasium. In einigen mehrheitlich katholischen gläubigen Schweizer Ortschaften wie Brig VS (Kollegium Spiritus Sanctus), Altdorf UR, Schwyz (KKS), Freiburg im Üechtland (Kollegien St. Michael, Heilig Kreuz und Gambach) oder Stans NW wird die Kantonsschule noch heute Kollegium genannt.
- in der lateinischen Schreibweise die Studentenwohnheime:
- collegium oecumenicum München (mit dem Evangelischen Waisenhausverein München e.V. als Träger)
- collegium oecumenicum Bamberg (mit der Diakonie Neuendettelsau als Träger)
- Collegium Ambrosianum Ehingen (mit der Diözese Rottenburg-Stuttgart als Träger)
- Collegium Sapientiae (Freiburg)
- Als Kollegien werden Urformen von Studentenverbindungen englischen und französischen Typs bezeichnet.
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