Kommendation

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Die Kommendation bezeichnete im Lehnswesen den Vorgang, in dem sich ein freier Mann in die Vasallität eines anderen, seinem zukünftigen Lehnsherrn, begab.

Die Kommendation war ein personengebundener Vertrag, der mit dem Tode erlosch und mündlich geschlossen wurde. Dieser Vertrag konnte Unterordnungsverhältnisse unterschiedlichster Art begründen.

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