Kommerzialisierung

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Der Begriff Kommerzialisierung beschreibt einen Prozess, in dem wirtschaftliche Interessen einen immer stärkeren Einfluss gegenüber ideellen Werten gewinnen.[1] So wird kulturkritisch von der Kommerzialisierung der Künste, des Theaters, der Wissenschaften oder des Sportes gesprochen.

Inhaltsverzeichnis

[Bearbeiten] Rechtswissenschaft

In der deutschen Zivilrechtswissenschaft wird unter dem Schlagwort Kommerzialisierung diskutiert, inwieweit Schadensersatz in Geld für Schäden zu leisten ist, die ursprünglich als Nichtvermögensschäden verstanden worden sind. Dem liegt der Gedanke zugrunde, dass in der heutigen Wirtschaftsgesellschaft nahezu alles für Geld zu haben ist.

Das Gesetz unterscheidet allerdings in § 253 Abs. 1 BGB ausdrücklich zwischen Vermögens- und Nichtvermögensschäden und lässt für letztere eine Entschädigung in Geld nur dann zu, wenn das Gesetz es ausdrücklich bestimmt (z.B. Schmerzensgeld).

Diskutiert wurde die Kommerzialisierung insbesondere im Hinblick auf „entgangene Urlaubsfreuden“ (jetzt § 651f Abs. 2 BGB: „Wird die Reise vereitelt oder erheblich beeinträchtigt, so kann der Reisende auch wegen nutzlos aufgewendeter Urlaubszeit eine angemessene Entschädigung in Geld verlangen.“). Andere stützen auch die zwischenzeitlich gewohnheitsrechtlich anerkannte richterliche Rechtsfortbildung auf den Kommerzialisierungsgedanken, nach der bereits die Möglichkeit, ein Kraftfahrzeug benutzen zu können, Geldeswert besitzt (sog. Nutzungsausfallentschädigung).

[Bearbeiten] Siehe auch

[Bearbeiten] Literatur

  • Jürgen Heinrich: Medienökonomie, Bd. 2: Hörfunk und Fernsehen, Westdeutscher Verlag 2002
  • Jochen Taupitz (Hg.): Kommerzialisierung des menschlichen Körpers. Veröffentlichungen des Instituts für Deutsches, Europäisches und Internationales Medizinrecht, Gesundheitsrecht und Bioethik der Universitäten Heidelberg und Mannheim, Bd. 28, 2007, X, ISBN 978-3-540-69894-4

[Bearbeiten] Weblinks

[Bearbeiten] Quellen

  1. Meyers Lexikon
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