Komplementär
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Komplementär (von lat. plenus und complere, complementum = Erfüllung, Ergänzung) bezeichnet:
- Komplementär (Gesellschaftsrecht), in einer Kommanditgesellschaft den unbeschränkt haftenden Gesellschafter
- in der Mathematik zwei Winkel, die einander zu 90° ergänzen, siehe Winkel
- in der Quantenmechanik zwei Observable, deren Werte für ein und dasselbe System nicht beide zugleich gemessen werden können
- in der Kommunikationstheorie die sich ergänzenden Verhaltensmuster zweier Menschen, siehe Kommunikationsmodell
- in der Biologie die Basenpaare, die die Desoxyribonukleinsäure zusammensetzen
- in der Farblehre zwei entgegengesetzte Farbtöne, die gemischt einen Grauton ergeben, siehe Komplementärfarbe
Siehe auch:
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