Komplementär

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Komplementär (von lat. plenus und complere, complementum = Erfüllung, Ergänzung) bezeichnet:

  • Komplementär (Gesellschaftsrecht), in einer Kommanditgesellschaft den unbeschränkt haftenden Gesellschafter
  • in der Mathematik zwei Winkel, die einander zu 90° ergänzen, siehe Winkel
  • in der Quantenmechanik zwei Observable, deren Werte für ein und dasselbe System nicht beide zugleich gemessen werden können
  • in der Kommunikationstheorie die sich ergänzenden Verhaltensmuster zweier Menschen, siehe Kommunikationsmodell
  • in der Biologie die Basenpaare, die die Desoxyribonukleinsäure zusammensetzen
  • in der Farblehre zwei entgegengesetzte Farbtöne, die gemischt einen Grauton ergeben, siehe Komplementärfarbe


Siehe auch:

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