Komplementär

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Komplementär (von lat. plenus und complere, complementum = Erfüllung, Ergänzung) bezeichnet:

  • in einer Kommanditgesellschaft den unbeschränkt haftenden Gesellschafter; siehe Komplementär (Gesellschaftsrecht)
  • in der Mathematik zwei Winkel, die einander zu 90° ergänzen, siehe Winkel
  • in der Quantenmechanik zwei Observable, deren Werte für ein und dasselbe System nicht beide zugleich gemessen werden können
  • in der Kommunikationstheorie die sich ergänzenden Verhaltensmuster zweier Menschen, siehe Kommunikationsmodell
  • in der Biologie die Basenpaare, die die Desoxyribonukleinsäure zusammensetzen

siehe auch: Komplementarität

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