Kondemnation

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Eine Kondemnation (lateinisch condemnare für „verdammen“) ist eine öffentlich erklärte Ächtung.

Verschiedene Organisationen sprachen oder sprechen solche Ächtungen aus:

  • religiöse Autoritäten wie der Papst mit den sogenannten „Bullen“,
  • staatliche Autoritäten im Mittelalter (mit der Erklärung von Personen z. B. zu „Vogelfreien“),
  • supranationale Organisationen wie die UN, die z. B. das Regime Nigerias zur Zeit des Militärdiktators Sani Abacha mit Kondemnation belegte.

Mit der Kondemnation werden

  • neben der Begründung für sie
  • in aller Regel auch Verhaltens-Empfehlungen für Personen und Unternehmen genannt,
    • insbesondere keinen Umgang mit der inkriminierten Person oder Institution zu pflegen,
    • ihnen keine Hilfe zu leisten,
  • sowie Folgen benannt, die die Kondemnation aussprechende Institution gegen Personen, Institutionen und Unternehmen in dem Fall verhängen wird, dass diese der Ächtung und ihren Bedingungen keine Folge leisten.

Seefahrt[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Unter Kondemnation versteht man in der zivilen Seefahrt die Feststellung der Reparaturunfähigkeit oder -unwürdigkeit eines Seeschiffes durch einen Sachverständigen, eventuell unter Hinzuziehung des Konsuls. Die Kondemnation gibt dem Kapitän in der Regel das Recht zum Notverkauf von Schiff und Ladung.

Kriegsrecht[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Im Kriegsfalle ist unter Kondemnation die Verurteilung aufgebrachter Schiffe und Waren durch ein Prisengericht und die Entscheidung anzusehen, dass die Fortnahme zu Recht besteht.[1]

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. Georg v. Alten (Hrsg.): Handbuch für Heer und Flotte. Band 5, Deutsches Verlagshaus Bong & Co., Berlin 1913, S. 504.