Konfinalität
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Die Konfinalität (auch: Kofinalität) bezeichnet in der Mengenlehre eine Eigenschaft von Ordinalzahlen. Der Begriff wurde von Felix Hausdorff eingeführt.
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[Bearbeiten] Definition
Sei
eine Limesordinalzahl und
. Die Menge
heißt konfinal (kofinal) in
, falls zu jedem
ein
mit
existiert.
Die Konfinalität einer Limesordinalzahl
wird mit
bezeichnet und ist definiert als die kleinste Ordinalzahl
, für welche eine Funktion
existiert, so dass das Bild
konfinal in
ist.
Falls
<
, so heißt
singulär. Falls
=
, so heißt
regulär.
[Bearbeiten] Eigenschaften
- Die Konfinalität ist immer eine Kardinalzahl.
- Es gilt
, das heißt
ist regulär. - Die Konfinalität liegt zwischen
und
, also:
. - Besitzt eine unendliche Menge
reguläre Kardinalität
, so benötigt man mindestens
-viele Mengen mit Mächtigkeit kleiner als
, um
als Vereinigung von Mengen darzustellen.
[Bearbeiten] Beispiele
ist regulär. Es gilt
.- Die Kardinalzahl
ist singulär, zur Bezeichnung siehe Aleph-Funktion. Es gilt
. - Ist
eine Nachfolgerordinalzahl und gilt das Auswahlaxiom, so ist
stets regulär. Die Frage, ob es neben
weitere und damit überabzählbare, reguläre Limeskardinalzahlen gibt, ist Kern der großen Kardinalzahlaxiome, d. h. der Axiome über große Kardinalzahlen.
[Bearbeiten] Literatur
- Ulf Friedrichsdorf, Alexander Prestel: Mengenlehre für den Mathematiker, Vieweg-Verlag, 1985
- Thomas Jech: Set Theory, Springer-Verlag (2003) , ISBN 3-540-44085-2

, das heißt
und
.
reguläre Kardinalität
, so benötigt man mindestens
.
ist singulär, zur Bezeichnung siehe
.
stets regulär. Die Frage, ob es neben