Konkubinatsverbot

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Das Konkubinatsverbot war eine gesetzliche Vorschrift in Teilen der Schweiz und Deutschlands, welche die wilde Ehe verbot und der Strafbarkeit unterstellte.

Das Konkubinatsverbot wurde 1970 in Bayern[1], 1972 im Kanton Zürich, 1992 im Kanton Schwyz und 1995 im Kanton Wallis aufgehoben.

Siehe auch[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Literatur[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. Bayerisches Landesstraf- und Verordnungsgesetz. München, Verlag C.H. Beck, 2. Auflage 1967, Art. 25, erläutert von Dr. Walther Rösch, Bayer. GVBl. 1970, S. 346.