Konversion (Stadtplanung)

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Der Begriff Konversion (auch Umnutzung oder Nutzungsänderung) beschreibt in der Stadtplanung die Wiedereingliederung von Brachflächen in den Wirtschafts- und Naturkreislauf oder die Nutzungsänderung von Gebäuden. Zu Beginn des 20. Jahrhunderts bezeichnete der Begriff „Konversion” meist die Umwandlung von Flächen für militärische Zwecke, später wurde er im Zuge der Umnutzung von ehemaligen militärischer Anlagen (Konversionsflächen) für zivile Zwecke verwendet. Im Laufe der Jahre fand der Begriff auch bei anderen Entwicklungsflächen Anwendung. Hierbei kann es sich je nach Lage um eine bauliche Wiedernutzung (Inwertsetzung) oder um eine freiräumliche Folgenutzung (Revitalisierung) handeln. Im Rahmen der Innenentwicklung der Städte steht die Wiedernutzbarmachung von Flächen und soweit möglich auch von Hochbauten im Vordergrund. Es ist aber durchaus auch in dicht bebauter Umgebung die Anlage eines Stadtteilparks angemessen.

Inhaltsverzeichnis

[Bearbeiten] Eigentumsverhältnisse

Militärische Liegenschaften sind in der Regel vom Deutschen Reich bzw. der Bundesrepublik Deutschland erworben worden. Seit Gründung der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) gehören sie dieser bzw. die Liegenschaften werden der BImA von der Bundeswehr übertragen. Nur in wenigen Fällen wurde ein militärischer Liegenschaftsbedarf durch schuldrechtliche Verträge oder Erbbaurechtsverträge gesichert.

[Bearbeiten] Gebäude

Die Nutzungsänderung von Gebäuden nach einer Sanierung stellt eine Form der Konversion dar. Ein Beispiel hierfür sind in Deutschland ehemalige Kasernengebäude, die von den NATO-Streitkräften freigegeben wurden.

Eine gelungene Umnutzung dieses Gebäudetyps stellt insbesondere dessen Umwandlung in eine öffentliche Nutzung dar, wie zum Beispiel für das Amtsgericht in Brandenburg, die Universität in Freiburg im Breisgau, die Marbachshöhe in Kassel, das Europaviertel in Wiesbaden oder die Panzerhalle im französischen Viertel in Tübingen.

[Bearbeiten] Planungsrechtliche Aspekte

Militärische Flächen unterliegen nicht der Planungshoheit der Gemeinde und können daher nicht einfach durch einen Bebauungsplan überplant werden. Zuvor ist zur Freigabe der Liegenschaft eine Abgabeerklärung des Bundesministers der Verteidigung erforderlich; erst danach erfolgt der Wechsel (zurück) zur kommunalen Planungshoheit. Eine förmliche Entwidmung wie z. B im Eisenbahnrecht ist aber nicht erforderlich.

Zur Unterscheidung zwischen der baulichen Konversion, also der Umnutzung von Hochbauten wird für die Konversion von militärischen, industriellen oder anderen Flächen manchmal auch der Begriff Flächenkonversion benutzt.

Das Thema hat aktuell besondere Bedeutung durch

  • die Freigabe erheblicher Flächen der US-Streitkräfte in Hessen sowie im Raum Heidelberg/Mannheim/Schwetzingen,
  • den beabsichtigten Abzug zweier US-Kampfbrigaden aus Europa,[1]
  • die Ankündigung der britischen Regierung, sämtliche Streitkräfte bis 2020 aus Deutschland abzuziehen und
  • die Bundeswehrstrukturreform.

Die Refina hat hierzu eine "Arbeitshilfe Nachhaltiges Konversionsflächenmanagement" erarbeitet. "Die Arbeitshilfe stellt eine Aktualisierung und erhebliche fachliche Erweiterung der Arbeitshilfe Konversion der Bauministerkonferenz (ARGEBAU) von 2002 dar. Die Ausführungen werden beispielhaft konkretisiert und dargestellt für den im Forschungsvorhaben untersuchten Modellraum Schleswig-Holstein und sind weitestgehend übertragbar auf freigegebene Liegenschaften der Bundeswehr wie auch der alliierten Streitkräfte in anderen Ländern."[2]

[Bearbeiten] Beispiele

[Bearbeiten] Baden-Württemberg

[Bearbeiten] Hessen

  • Umnutzung des Hauptgüterbahnhofs in Frankfurt a.M. zu einem neuen Stadtteil mit gewerblicher und öffentlicher Nutzung (Europaviertel)

[Bearbeiten] Mecklenburg-Vorpommern

  • Umnutzung des 34 Hektar großen Garnisonsgeländes in Ludwigslust zum Ortsteil mit Wohnungen, Einkaufszentrum, Stadthalle, Gymnasium, Ämtern und Freizeiteinrichtungen in der Zeit von etwa 1995 bis 2006.
  • Umnutzung der 37 Hektar großen Regimentsvorstadt von Parchim zu einem Wohnpark in der Zeit von 1995 bis 2005.
  • Bei der durch eine Mauer geteilten Stadt Rechlin wurde das 40 Hektar große Kasernengelände, zuvor genutzt durch die Luftwaffe der Wehrmacht und der Sowjetunion, nach 1993 zu einem Wohnpark umgewandelt.
  • Die 24 Hektar große Lübsche Burg in Wismar, ein zuletzt durch die Rote Armee genutztes ehemaliges Militärgelände, wurde umgenutzt für die Landesgartenschau 2002 und die drei Gebäude zu einem Technischen Landesmuseum.[3][4]

[Bearbeiten] Nordrhein-Westfalen

[Bearbeiten] Rheinland-Pfalz

[Bearbeiten] Literatur

  • Forschungs- und Informations-Gesellschaft für Fach- und Rechtsfragen der Raum- und Umweltplanung (FIRU) mbH Kaiserslautern: Konversion - Stadtplanung auf Militärflächen. Forschungsvorhaben des Experimentellen Wohnungs- und Städtebaus. Endbericht. Herausgegeben vom Bundesministerium für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau, Bonn 1997.
  • Henn, Sebastian: Konversionsobjekt Flugplatz. Charakteristika, Typen und Folgenutzungsformen. In: Europa Regional (Heft 3). S. 187-198. (2004).
  • Theiss, Alexander: Innerstädtisches Brachflächenrecycling als Ausdruck komplexer gesellschaftlicher und ökonomischer Wandlungsprozesse In: Rhein-Mainische Forschungen (2006).

[Bearbeiten] Siehe auch

[Bearbeiten] Weblinks

[Bearbeiten] Einzelnachweise

  1. http://www.tagesschau.de/ausland/ustruppen102.html
  2. http://www.unibw.de/ivr/raumplanung/forschung/refina-kom/arbeitshilfe
  3. Ministerium für Arbeit, Bau und Landesentwicklung (Hg.): Städte in Bewegung. 15 Jahre Stadtentwicklung in Mecklenburg-Vorpommern. Schwerin 2006, S. 87.
  4. Ministerium für Bau, Landesentwicklung und Umwelt (Hg.): Stadtleben wird zum Stadterlebnis. Schwerin 1998.
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