Konzertierte Aktion
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Als konzertierte Aktion bezeichnet man eine gemeinschaftliche Aktion verschiedener Interessengruppen mit einem bestimmten, gemeinsamen Ziel.
Speziell in Deutschland steht der Begriff seit den 1960er-Jahren für eine gemeinsame zielgerichtete Zusammenarbeit von Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretern, Politik und Gebietskörperschaften wie den Bundesländern und Gemeinden.
Der Begriff stammt aus einem Jahresgutachten des Sachverständigenrates zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung aus dem Jahr 1965, in dem die Einrichtung einer konzertierten Aktion nach ausländischen Vorbildern empfohlen wurde. Der damalige Bundeswirtschaftsminister Karl Schiller (SPD) der Großen Koalition griff die Empfehlung als ein Mittel zur Steuerung der Konjunktur auf. Unter Schillers Vermittlung traten Vertreter der Regierung, der Gebietskörperschaften, der Gewerkschaften, der Arbeitgeber- und der Unternehmerverbände zusammen. Alle am Wirtschaftsprozess beteiligten Institutionen sollten ihr Verhalten aufeinander abstimmen (Konzertierung), um die Wirtschaftskrise jener Jahre zu überwinden. Seine Initiative zielte darauf ab, Einzelinteressen hinter die Erfordernisse der Gesamtwirtschaft zurückzustellen – Schiller sprach vom „Tisch der gesellschaftlichen Vernunft“ –, um einen hohen Beschäftigungsstand, Preisstabilität und ein angemessenes Wirtschaftswachstum zu erreichen. Am 14. Februar 1967 trat erstmals eine entsprechende informelle Gesprächsrunde zusammen. Im Mai 1967 verabschiedete der Bundestag das Stabilitäts- und Wachstumsgesetz, wonach Bund und Länder „bei ihren wirtschafts- und finanzpolitischen Maßnahmen die Erfordernisse des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts zu beachten“ haben (§1) und die Bundesregierung im „Falle der Gefährdung eines der Ziele des § 1 [...] Orientierungsdaten für ein gleichzeitiges aufeinander abgestimmtes Verhalten (konzertierte Aktion) der Gebietskörperschaften, Gewerkschaften und Unternehmensverbände zur Erreichung der Ziele des § 1 zur Verfügung stellt (§ 3).[1]
Die 1967 begründete Konzertierte Aktion veranlasste in den ersten Jahren die Gewerkschaften zur Lohnzurückhaltung. Nachdem aber die Unzufriedenheit ihrer Mitglieder sich in zwei Wellen „wilder Streiks“ (September 1969 und 1973) manifestiert hatte, verlor sie in den 1970er-Jahren an Bedeutung und endete 1977/78. Wegen einer Verfassungsklage mehrerer Arbeitgeberverbände gegen das Mitbestimmungsgesetz von 1976 stellten die Gewerkschaften 1977 ihre Teilnahme vorläufig ein. „Auf dem DGB-Kongress 1978 wurde aus der vorläufigen eine endgültige Absage an die Konzertierte Aktion.“[2]
Die Konzertierte Aktion im Gesundheitswesen (beginnend 1977) hatte die Kostendämpfung im Gesundheitswesen zum Ziel. Vertreter des Staates und aus dem Gesundheitssektor (Pharmafirmen, Ärztevereinigungen, Krankenhäuser, Krankenkassen, nicht aber die Patienten) setzten sich unter Leitung des Bundesgesundheitsministers an einen Tisch um die Kostenexplosion einzudämmen. Seit der Reform des Gesundheitswesens im Jahre 1992 hat die konzertierte Aktion in diesem Bereich keine Bedeutung mehr.
1998 rief der damalige Bundeskanzler Gerhard Schröder (SPD) das Bündnis für Arbeit, Ausbildung und Wettbewerbsfähigkeit ins Leben. Obwohl nun unter einem anderen Namen, hat das Bündnis doch die tripartistische Struktur einer konzertierten Aktion.
[Bearbeiten] Quellennachweise
- ↑ Gesetz zur Förderung der Stabilität und des Wachstums der Wirtschaft
- ↑ Walther Müller-Jentsch: Strukturwandel der industriellen Beziehungen. VS, Wiesbaden 2007, S. 70.
[Bearbeiten] Weblinks
- Handwörterbuch des politischen Systems der Bundesrepublik: Eintrag Stabilitätsgesetz / Konzertierte Aktion / Bündnis für Arbeit, Ausbildung und Wettbewerbsfähigkeit (Uwe Andersen). bpb 2003
- Peter Borowsky: Große Koalition und Außerparlamentarische Opposition Überwindung der Wirtschaftskrise. bpb 1998

