Korkengeld

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Wechseln zu: Navigation, Suche

Korkengeld (auch: Korkgeld; in Österreich meistens Stoppelgeld genannt, in der Schweiz eher Zapfengeld) ist ein Entgelt, das Gäste in Gaststätten für den Konsum selbst mitgebrachter Getränke zahlen, um den Gewinnausfall des Betriebes auszugleichen. Es beruht auf einer freien Vereinbarung zwischen dem Betreiber der Gaststätte und dem Gast, die vorab zu treffen ist. Die Höhe kann mehr als den halben Preis entsprechender Getränke im Lokal betragen. Für Bankette wie beispielsweise Hochzeitsfeste sind solche Vereinbarungen dennoch nicht selten.

Dass Getränke üblicherweise in Flaschen mitgebracht werden und die Entschädigungssumme anhand der konsumierten Menge, gleichsam aus der Anzahl der gezogenen Korken, festgelegt wird, erklärt den Begriff.

Selten wird der Begriff auch im Sinn von Schmiergeld verwendet.[1]

Eng verwandt mit dem Korkengeld ist das so genannte Gabelgeld. Es wird von manchen Gaststätten eingehoben, wenn die Kundschaft bei Feierlichkeiten selbst die Hochzeitstorte oder die Geburtstagstorte mitbringt, stellt also gewissermaßen eine Gebühr für die Benutzung des Bestecks dar.[2]

Einzelnachweise [Bearbeiten]

  1. Korkengeldprozess von 1914.
  2. Menükarte eines Restaurants in München (PDF; 85 kB) abgerufen am 15. Januar 2012.

Weblinks [Bearbeiten]