Korporatismus

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Korporatismus (auch: Korporativismus) (lateinisch corporativus „einen Körper bildend“) ist ein politikwissenschaftlicher Fachbegriff zur Bezeichnung verschiedener Formen der Beteiligung bestimmter gesellschaftlicher Gruppen an politischen Entscheidungsprozessen. Unterschieden wird zunächst der autoritäre und der liberale Korporatismus. Der autoritäre Korporatismus bezeichnet eine erzwungene Einbindung von wirtschaftlichen oder gesellschaftlichen Gruppen in autoritäre Entscheidungsverfahren. Der liberale Korporatismus bezeichnet die freiwillige Beteiligung gesellschaftlicher Organisationen.[1]

Forschung

Es gibt verschiedene Korporatismustheorien:

  • Peter Katzenstein: demokratischer Korporatismus unterscheidet zwischen sozialem und liberalem Korporatismus.[2]
  • Philippe C. Schmitter definiert Korporatismus als Strukturprinzip.
  • Gerhard Lehmbruch definiert Korporatismus als Modus der Politikabstimmung.
  • Die Konzepte von Schmitter und Lehmbruch wurden später zu einem Pluralismus des Korporatismus weiter ausdifferenziert, der sich vielfältig systematisieren lässt.

Da der autoritäre Korporatismus nur noch von historischer Bedeutung ist, während der liberale Korporatismus viele moderne Ausformungen findet, gilt die frühere konfrontative Gegenüberstellung von Pluralismus versus Korporatismus als überholt. Im Zentrum der aktuellen Forschung stehen die Interessenvermittlungsmodi in politischen Netzwerken und die Multi-Akteur-Modelle politischer Entscheidungen.[3]

Autoritärer Korporatismus

Definition

Der autoritäre Korporatismus ist eine von staatlicher Seite aufgezwungene Form des Korporatismus. Seine Merkmale sind eine begrenzte Anzahl gebildeter Zwangsverbände mit verbundener Zwangsmitgliedschaft. Die Arbeit der Verbände ist bereits auf ein fest vordefiniertes „Gemeinwohl“ der Volksgemeinschaft ausgerichtet. Es ergibt sich also nicht wie im Pluralismus aus einem Gruppenkonsens, sondern durch staatliche Festsetzung.

Beispiele

Formen des staatlich-autoritären Korporatismus findet man vorwiegend in Diktaturen wieder. Der autoritäre Korporatismus tauchte erstmals im italienischen Faschismus unter Benito Mussolini auf, wurde dann aber später auch im Austrofaschismus unter Engelbert Dollfuß, im Nationalsozialismus unter dem Namen „Volksgemeinschaft“ und von Salazar in Portugal unter dem Namen „Estado Novo“ übernommen. Mussolinis Vorbild war der „moderne Kapitalismus“ des brasilianischen Diktators Getúlio Dornelles Vargas in den 1930er Jahren. Der Korporatismus sollte auch den konfliktorientierten sozialistischen und kommunistischen Klassenkampf vermeiden und friedliche Verhandlungen zwischen den Korporationen an seine Stelle setzen. In Italien wurde die faschistische Ideologie vor allem von Alfredo Rocco vorangetrieben, der später unter Mussolini einen großen politischen Aufstieg verzeichnen konnte. Er ließ die italienische Wirtschaft in 22 Korporationen aufteilen, die alle in der Camera dei Fasci e delle Corporazioni vertreten waren.

Vertreter

Julius Evola, ein Vordenker des italienischen Faschismus, schrieb über den Korporativismus: „Der Geist des Korporativismus (das politische Bestreben, den Staat durch Schaffung von berufsständischen Verbänden zu erneuern) war im Wesentlichen der einer Arbeitsgemeinschaft und einer schöpferischen Solidarität, deren feste Angelpunkte die Prinzipien der Sachkenntnis, der Qualifikation und der natürlichen Hierarchie waren, wobei sich das Ganze durch aktives Über-der-Person-Stehen, Selbstlosigkeit und Würde auszeichnete. Das alles war bei den mittelalterlichen handwerklichen Korporationen, den Gilden und Zünften, deutlich zu sehen.“[4]

Max Hildebert Boehm vertrat ebenfalls die Idee des Korporativismus, verbunden mit völkischem Denken.

Liberaler Korporatismus bzw. Neokorporatismus

Definition

Der Neokorporatismus oder auch liberaler Korporatismus zeichnet sich insbesondere durch die freiwillige Einbindung wirtschaftlicher oder gesellschaftlicher Verbände aus. Mit dem Begriff liberaler Korporatismus ist konkret eine Austrittsmöglichkeit der Verbandsmitglieder aus der institutionalisierten Kooperation verbunden.[5] Bei Branchenmindestlöhnen werden jedoch auch Verbandslose in eine Kooperation gezwungen, wonach das von den Verbänden beschlossene Mindestentgelt auch für sie gilt.
Die Einbindung erfolgt sowohl hinsichtlich der Formulierung politischer Ziele als auch bei der Entscheidung hierüber sowie bei der Erfüllung staatlicher Aufgaben und Leistungen. Elemente der Interessenvermittlung sind die gegenseitige Information, das Aushandeln multilateraler Vereinbarungen und kontrollierbarer Verpflichtungen, die bei den beteiligten Akteuren ein hohes Maß an Bereitschaft zum Konsens erfordern.[1]

Als praktisches Beispiel eines solchen neuen Korporatismus gilt die von der ersten großen Koalition (1966–1969) ins Leben gerufene „konzertierte Aktion“, in der das Verhalten der Gebietskörperschaften, der Arbeitgeberverbände und der Gewerkschaften aufeinander abgestimmt wurde, um gesamtwirtschaftliche Ziele zu verwirklichen. Als Pendant zur „konzertierten Aktion“ in Deutschland fungiert in Österreich die „Sozialpartnerschaft“.

Beispiele

Für diesen Korporatismustyp gibt es viele Beispiele:[3]

  • Den liberalen Korporatismus findet man besonders ausgeprägt in Konkordanzdemokratien vor.
  • Eine Form dieses Korporatismus ist der Tripartismus, das heißt in der Abstimmung von Staat, Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden z. B. Poldermodell, Konzertierte Aktion.
  • Ein Beispiel ist auch das österreichische Modell der Sozialpartnerschaft, das ähnlich auch in Deutschland und anderen sozialen Marktwirtschaften verbreitet ist: Die Arbeitgeber und Arbeitnehmer tragen ihre Auseinandersetzungen zum Beispiel über unterschiedliche Lohnforderungen möglichst nicht durch Streik und andere Mittel des Arbeitskampfes aus, sondern versuchen im Interesse der Nationalökonomie (des „Standorts“) möglichst reibungslos zu einer Einigung zu gelangen.
  • Der situative Korporatismus bezeichnet korporatistische Arrangements, die über ordnungspolitische Konsensbildung hinaus auch unmittelbare leistungspolitische Relevanz haben, z. B. der technischen Normung, der beruflichen Bildung oder der Gesundheitspolitik (z. B. Konzertierte Aktion im Gesundheitswesen). Deren Nutzung ist wesentliches Merkmal moderner Technologie-, Standort- und Strukturpolitik.
  • Im Rahmen des Subsidiaritätsgedankens wird auf die selbstregulierende und staatsentlastende Funktion korporatistischer Netzwerke zurückgegriffen. Durch die Übertragung quasi-öffentlicher Funktionen auf Interessengruppen wird so die ordnungspolitische Strategie einer Verschlankung des Staates verfolgt.

Beurteilung

Von Vorteil innerhalb des Neokorporatismus erweist sich in erster Linie die Steigerung der Regierbarkeit. Ein Staat kann ohne Informationen aus Wirtschaft und Gesellschaft nur schlecht auf gesellschaftliche Entwicklungen reagieren und ist somit auf die Informationen aus Interessenverbänden angewiesen. Es kommt also zu einer Entlastung staatlicher Behörden bzw. Ministerien, da die Interessenverbände ihr Wissen zur Verfügung stellen. Des Weiteren treten Verbände innerhalb ihrer Aufgabenfelder als gemeinwohlorientierte Steuerungsinstanzen auf. Trotzdem besteht eine Tendenz zur Institutionalisierung, eine Eigenschaft des Delegationsprinzips. In der Folge zeigt sich Korporatismus als Mechanismus, der ursprünglich als Vertreter von Interessen bestimmte Delegierte dazu bringt, sich mehr am Verhandlungserfolg mit den Korporierten der Verhandlungsgegner zu orientieren als an der Vertretung seiner Basis.

Als ein erheblicher Nachteil erweisen sich die Gefahr der „Gefangennahme“ staatlicher Behörden sowie der Prozess der „Deparlamentarisierung“. Ein Prozess, der die Arbeit von Interessen allein nur noch auf die Exekutive verlagert und das Parlament zu umgehen scheint. Ziel ist es dabei, bereits im Referentenstadium auf einzelne Gesetzesentwürfe einzuwirken. Dies betrifft insbesondere die Interessenarbeit traditioneller Verbände (Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände) innerhalb der Wirtschaftspolitik. Es besteht also die reale Gefahr, dass es lediglich zur Erfüllung eines partikularen Gemeinwohls zu Gunsten organisierter Spitzenverbände kommt. Wirtschaftsliberale sehen den Korporatismus als ineffizient an, wenn staatlich geschützte Kartelle entstehen, weil dann Wohlfahrtsverluste entstünden.

Siehe auch

Einzelnachweise

  1. a b Dieter Nohlen,Rainer-Olaf Schultze, Lexikon der Politikwissenschaft Bd. 1: A-M: Theorien, Methoden, Begriffe, 4. Auflage 2010, ISBN 978-3-406-59233-1, S. 517
  2. Peter J. Katzenstein (1985): Small States in World Markets: Industrial Policy in Europe, Cornell University Press.
  3. a b Dieter Nohlen, Rainer-Olaf Schultze, Lexikon der Politikwissenschaft Bd. 1: A-M: Theorien, Methoden, Begriffe, 4. Auflage 2010, ISBN 978-3-406-59233-1, S. 518
  4. Julius Evola: Wirtschaft und Politik. In: Menschen inmitten von Ruinen. Tübingen 1991, S. 301-316.
  5. Sylke Behrends. Erklärung von Gruppenphänomenen in der Wirtschaftspolitik: politologische und volkswirtschaftliche Theorien sowie Analyseansätze. Duncker & Humblot; 1999. ISBN 978-3-428-49290-9. S.97-98

Literatur

  • Heidrun Abromeit: Interessenvermittlung zwischen Konkurrenz und Konkordanz. Opladen 1993, S. 146–176
  • Ulrich von Alemann, Erhard Forndran (Hrsg.): Interessenvermittlung und Politik. Westdeutscher Verlag 1983
  • Ulrich von Alemann, Rolf. G. Heinze (Hrsg.): Verbände und Staat. Vom Pluralismus zum Korporatismus. Opladen 1979
  • Realino Marra, Aspetti dell’esperienza corporativa nel periodo fascista, "Annali della Facoltà di Giurisprudenza di Genova", XXIV-1.2, 1991-92, S. 366–379
  • Roland Czada: Konjunkturen des Korporatismus. Zur Geschichte eines Paradigmenwechsels in der Verbändeforschung. In: Wolfgang Streeck (Hrsg.): Staat und Verbände. (= PVS-Sonderheft 25). Westdeutscher Verlag, Opladen 1994, S. 37–64 Online-Version (PDF; 354 kB)
  • Clemens Jesenitschnig: Gerhard Lehmbruch – Wissenschaftler und Werk. Eine kritische Würdigung. Tectum, Marburg 2010, ISBN 978-3-8288-2509-3, Kapitel 4 (zur Genese der modernen sozialwissenschaftlichen Analyse von „Korporatismus“)
  • Bernhard Weßels: Die Entwicklung des deutschen Korporatismus. In: Aus Politik und Zeitgeschichte, B 26-27, 2000, S. 16–21 Online-Version
  • Quirin Weber: Korporatismus statt Sozialismus. Die Idee der berufsständischen Ordnung im schweizerischen Katholizismus während der Zwischenkriegszeit, Fribourg 1989.
  • Peter Cornelius Mayer-Tasch: Korporativismus und Autoritarismus. Eine Studie zu Theorie und Praxis der berufsständischen Rechts- und Staatsidee. Athenaeum, Frankfurt am Main 1971, (Zugleich: Mainz, Univ., Habil.-Schr., 1970/71).
  • Ulrich von Alemann: Neokorporatismus. Campus-Verlag, Frankfurt am Main u. a. 1981, ISBN 3-593-32837-2, (Campus. Kritische Sozialwissenschaft).
  • William Patch: Fascism, Catholic Corporatism, and the Christian Trade Unions of Germany, Austria, and France. In: Lex Heerma van Voss (Hg.): Between Cross and Class. Comparative Histories of Christian Labour in Europe, 1840–2000. Peter Lang, Bern 2005, ISBN 3-03910-044-0, S. 173–201.

Weblinks