Krankenpflegegesetz (Deutschland)

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Basisdaten
Titel: Gesetz über die Berufe in der Krankenpflege
Kurztitel: Krankenpflegegesetz
Früherer Titel: Gesetz über die Ausübung des Berufs
der Krankenschwester, des Krankenpflegers
und der Kinderkrankenschwester
Abkürzung: KrPflG
Art: Bundesgesetz
Geltungsbereich: Bundesrepublik Deutschland
Rechtsmaterie: Besonderes Verwaltungsrecht, Arbeitsrecht
Fundstellennachweis: 2124-23
Ursprüngliche Fassung vom: 15. Juli 1957
(BGBl. I S. 716)
Inkrafttreten am: 19. Juli 1957
Neubekanntmachung vom: 20. September 1965
(BGBl. I S. 1443)
Letzte Neufassung vom: 16. Juli 2003
(BGBl. I S. 1442)
Inkrafttreten der
Neufassung am:
1. Januar 2004
Letzte Änderung durch: Art. 35 G vom 6. Dezember 2011
(BGBl. I S. 2515, 2537 f.)
Inkrafttreten der
letzten Änderung:
1. April 2012
(Art. 62 Abs. 1 G vom 6. Dezember 2011)
GESTA: K008
Bitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten.

Gesetze zur Krankenpflege gibt es in fast allen Industriestaaten und auch den meisten Entwicklungsländern.

In Deutschland ist eine solche Regelung das Gesetz über die Berufe in der Krankenpflege (KrankenpflegegesetzKrPflG). In seiner jetzigen Fassung trat es am 1. Januar 2004 in Kraft.

Das KrPflG regelt die Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnungen

und die Gesundheits- und Krankenpflege/Kinderkrankenpflegeausbildung; außerdem die Anerkennung gleichwertiger Ausbildungen in der EU. Die Ausbildung zum/zur Gesundheits- und Krankenpflegehelfer/in wird jetzt nicht mehr über ein Bundesgesetz, sondern über Landesgesetze geregelt.

Das aktuelle KrPflG ersetzte die Fassung vom 4. Juni 1985 (BGBl. I S. 893), die zuletzt im Jahr 2002 modifiziert worden war.

Inhaltsverzeichnis

[Bearbeiten] Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für die Berufe in der deutschen Krankenpflege

Am 10. November 2003 wurde dazu auf Grund von § 8 KrPflG vom BMG im Einvernehmen mit dem BMFSFJ und dem BMBF die Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für die Berufe in der Krankenpflege (KrPflAPrV) erlassen (BGBl. I S. 1442), die die näheren Details, besonders der Prüfungen, regelt.

Neu waren die Ausweitung des theoretischen Unterrichts auf 2100 Stunden und 2500 Stunden praktische Ausbildung, die Praxisanleitung hat nun durch "geeignete Fachkräfte" (mind. 200 Std. berufspädagogische Qualifikation) zu erfolgen und Nachtdienst in der zweiten Ausbildungshälfte zwischen 80 und 120 Stunden. Für die praktischen Ausbildung gibt es nur noch eine grobe Gliederung.

[Bearbeiten] Abschnitt 1 – Ausbildung und allgemeine Prüfungsbestimmungen

Insbesondere Dauer und wer prüft.

  • § 1 Gliederung der Ausbildung, § 2 Praktische Ausbildung, § 3 Staatliche Prüfung,
  • § 4 Prüfungsausschuss, § 5 Zulassung zur Prüfung,
  • § 6 Niederschrift, § 7 Benotung, § 8 Bestehen und Wiederholung, § 9 Rücktritt von der Prüfung,
  • § 11 Ordnungsverstöße und Täuschungsversuche, § 12 Prüfungsunterlagen,
  • § 13 Schriftlicher Teil der Prüfung,
  • § 14 Mündlicher Teil der Prüfung,
  • § 15 Praktischer Teil der Prüfung

[Bearbeiten] Abschnitt 3 – Ausbildungsverhältnis

Vertrag etc. (wichtig kann § 17 Beschäftigung im Anschluss an das Ausbildungsverhältnis werden)

[Bearbeiten] Abschnitt 4 – Erbringen von Dienstleistungen

§ 20 regelt eine vorübergehende Dienstleistungserbringung im Sinne des Artikels 50 des EG-Vertrages; dies ist der zuständigen Behörde vorher anzuzeigen.

[Bearbeiten] Abschnitt 5 – Übergangs- und Schlussvorschriften

  • § 21
  • § 22
  • Anlage 1 (zu § 1 Abs. 1), darin werden die Themenbereiche für theoretischen und praktischen Unterricht genannt.
  • Anlage 2 (zu § 1 Abs. 4)
  • Anlage 3 (zu § 8 Abs. 2 Satz 1)
  • Anlage 4 (zu § 19)

[Bearbeiten] Siehe auch

[Bearbeiten] Literatur

  • Gabriele Baumhard, Helene Brüne u. a.: Handbuch Praxisanleitung in Pflegeberufen. Autorengruppe der Gemeinschaft zur Förderung der Krankenpflege e.V. (Ekkehard Marschelke Hrsg.). W. Tietzsch Verlag, Meßstetten/Tieringen. 2007. 217 Seiten. ISBN 3938289007
  • Annette Storsberg / Claudia Neumann / Ralf Neiheiser, Krankenpflegegesetz. Mit Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für die Berufe in der Krankenpflege. Kommentar, 7. Auflage, Stuttgart 2011, Verlag Kohlhammer, ISBN 978-3-17-021045-5

[Bearbeiten] Weblinks

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