Kreditunterlagen

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie

Wechseln zu: Navigation, Suche

Kreditunterlagen sind die für die Kreditbewilligung erforderliche Informationen und Nachweise zur Prüfung der Kreditwürdigkeit des Antragstellers sowie der Beleihbarkeit des Pfandobjekts.

Folgende Unterlagen sind mindestens erforderlich:

Auch während der Kreditlaufzeit sind Kreditinstitute verpflichtet, sich die wirtschaftlichen Verhältnisse der Kreditnehmer offenlegen zu lassen (nach deutschem Recht § 18 KWG), wenn der Kredit 10 % des haftenden Eigenkapitals des gewährenden Kreditinstituts oder maximal € 750.000,-- übersteigt. Auch bei geringeren Kredithöhen, werden sich Kreditinstitute die wirtschaftlichen Verhältnisse des Kreditnehmers bereits im Sinne einer ordnungsmäßigen Geschäftsführung (nach deutschem Recht § 25a KWG) offenlegen lassen.

siehe auch: Kredit, Kreditzusage, Kreditsicherheiten, Kreditantrag

Persönliche Werkzeuge
Buch erstellen