Kreisstadt

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Als Kreisstadt wird eine Stadt bezeichnet, in der ein Landkreis seinen Sitz hat. Dort befindet sich das Landratsamt oder die Kreisverwaltung. In einigen Bundesländern werden auch Städte, die Sitz eines Landkreises sind, ohne zum Gebiet des Landkreises zu gehören, als Kreisstadt bezeichnet.

Der Verwaltungssitz eines (Land-)Kreises muss nicht notwendigerweise in einer Stadt beheimatet sein, der Sitz kann auch in einer Gemeinde ohne Stadtrechte liegen. In diesem Fall lautet die Bezeichnung nicht Kreisstadt, sondern Kreishauptort. Vor etlichen Jahren gab es vor allem in Bayern und Niedersachsen Kreisverwaltungen in Kreishauptorten, zum Beispiel Wegscheid und Mallersdorf sowie bis 1952 Roding in Bayern oder Westerstede und Wittlage in Niedersachsen. Mit der Auflösung von Kreisen im Rahmen von Kreisgebietsreformen (z. B. Auflösung der Landkreise Wittlage, Berchtesgaden, Mallersdorf und Wegscheid im Jahr 1972) sowie der Verleihung von Stadtrechten, z. B. an Westerstede am 28. Mai 1977, sind diese Sonderfälle zum Großteil entfallen. Als einzige Ausnahme in Deutschland verbleibt der Markt Garmisch-Partenkirchen.

Der Sitz der Kreisverwaltung einiger Landkreise liegt außerhalb des Landkreises (oft in der namensgleichen Stadt).

Vom Begriff Kreisstadt zu unterscheiden ist der besondere Rechtsbegriff Große Kreisstadt. Eine Große Kreisstadt muss nicht unbedingt Kreisstadt sein. Ein Beispiel ist die Große Kreisstadt Backnang im Rems-Murr-Kreis, dessen Sitz Waiblingen ist.

Die größte (nicht kreisfreie) Kreisstadt in Deutschland – wenn man von den Sonderfällen Hannover, Aachen und Saarbrücken absieht – ist Neuss, die kleinste mit weniger als 5000 Einwohnern ist Kusel.

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