Kreisstadt
Als Kreisstadt wird eine Stadt bezeichnet, in der ein Landkreis seinen Sitz hat. Dort befindet sich das Landratsamt oder die Kreisverwaltung.
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[Bearbeiten] Kreishauptort
Der Verwaltungssitz eines (Land-)Kreises muss nicht notwendigerweise in einer Stadt beheimatet sein, der Sitz kann auch in einer Gemeinde ohne Stadtrechte liegen. In diesem Fall lautet die Bezeichnung nicht Kreisstadt, sondern Kreishauptort. Vor etlichen Jahren gab es vor allem in Bayern und Niedersachsen Kreisverwaltungen in Kreishauptorten, zum Beispiel Wegscheid und Mallersdorf sowie Wittlage in Niedersachsen. Mit der Auflösung von Kreisen im Rahmen von Kreisgebietsreformen (z. B. Auflösung der Landkreise Mallersdorf und Wittlage) sowie der Verleihung von Stadtrechten, z. B. an Westerstede am 28. Mai 1977, sind diese Sonderfälle zum Großteil entfallen. Als einzige Ausnahme in Deutschland verbleibt der Markt Garmisch-Partenkirchen.
[Bearbeiten] Externe Kreisverwaltung
Der Sitz der Kreisverwaltung einiger Landkreise liegt außerhalb des Landkreises (oft in der namensgleichen Stadt).
[Bearbeiten] Große Kreisstadt
Vom Begriff Kreisstadt zu unterscheiden ist der besondere Rechtsbegriff Große Kreisstadt. Eine Große Kreisstadt muss nicht unbedingt Kreisstadt sein. Ein Beispiel ist die Große Kreisstadt Backnang im Rems-Murr-Kreis, dessen Sitz Waiblingen ist.
[Bearbeiten] Größte Kreisstadt
Die größte (nicht kreisfreie) Kreisstadt in Deutschland – wenn man von den Sonderfällen Hannover, Aachen und Saarbrücken absieht – ist Neuss, die kleinste mit weniger als 5000 Einwohnern ist Kusel.