Kunde
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Ein Kunde ist eine Person oder eine Institution, die ein offensichtliches Interesse am Vertragsschluss zum Zwecke des Erwerbs eines Produkts oder einer Dienstleistung gegenüber einem Unternehmen oder einer Institution zeigt.
Die DIN EN ISO 8402 definiert Kunde als „Empfänger eines vom Lieferanten bereitgestellten Produkts“, der im Rahmen einer Vertragssituation auch Auftraggeber genannt wird. Sobald das Geschäft zustandegekommen und durch Vertragsschluss, bzw. Bezahlung und Übergang des Besitzes abgeschlossen ist, wird der Kunde zum Käufer.
Es wird zwischen Privatkunde und Geschäftskunde unterschieden: Ein Privatkunde oder Verbraucher im Sinne des § 13 BGB ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zwecke abschließt, das weder ihrer gewerblichen noch einer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.
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[Bearbeiten] Wortherkunft
Das Wort Kunde bedeutete im 8. Jh. „Zeuge“ oder „Künder“, bzw. „der mit einem Sachverhalt Bekannte“[1] und leitet sich vom ahd. kund(e)o bzw. mhd. künde, kunde ab. Aus dieser Zeit stammt wohl auch die rotwelsche Bezeichnung eines Landstreichers oder Ausübenden eines sog. „unehrlichen Berufes“ als Kunde. Als erste Bedeutungsverschiebung tritt es in frühneuhochdeutscher Zeit in der Bedeutungsverengung „Wirtschaftsgast“ auf. Seit dem 16. Jh. wird es in der heutigen Bedeutung „der in einem Geschäft Kaufende“ verwendet.[2]
[Bearbeiten] Kundenbindung
Als Kunden werden auch Personen oder Institutionen bezeichnet, wenn diese einmalig Geschäfte mit einem Lieferanten abgeschlossen haben, bzw. ein Geschäftsinteresse gezeigt haben. So betrachten z. B. Autohändler in der Regel auch solche Personen als Kunden, die nur einmal ein Fahrzeug bei ihnen gekauft haben, wobei dahinter die Erwartung steht, dass diese sich erneut für ein Fahrzeug der gleichen Marke entscheiden oder gegebenenfalls Ersatzteile nachfragen werden. Versandunternehmen betrachten Personen als Kunden, wenn sie bei ihnen einmal bestellt oder erhöhtes Geschäftsinteresse gezeigt haben, weil auch hier mit einer erhöhten Wahrscheinlichkeit mit Folgegeschäften gerechnet wird. Personen, die öfters bzw. regelmäßig Kunde eines Anbieters sind, werden als Stammkunden bezeichnet.
Siehe auch: Kundenbindung
[Bearbeiten] Euphemismen
Der Begriff Kunde wird manchmal beschönigend für Personen oder Institutionen verwendet, die kein eigentliches Interesse an einem Vertragsschluss oder einer Zusammenarbeit haben. Beispielsweise nennt die Polizei Beschuldigte oder Täter in einigen Zusammenhängen ihre 'Kunden' [3] oder die öffentliche Verwaltung nennt Antragsteller ihre 'Kunden'. In beiden Fällen handelt es sich aber im eigentlichen Sinn nicht um 'Kunden': Die Zusammenarbeit ist in diesen Fällen zumeist nicht freiwillig, oft sogar alternativlos. Dieses gilt insbesondere wenn es sich um hoheitliche Akte handelt. In allen diesen Fällen gibt es sehr wohl andere gebräuchliche Begriffe (wie z.B. 'Beschuldigter', 'Zeuge' oder 'Antragsteller'), die aber manchmal negativ besetzt sind.
[Bearbeiten] Siehe auch
[Bearbeiten] Einzelnachweise
- ↑ KLUGE. Etymologisches Wörterbuch der deutschen Sprache
- ↑ Das Herkunftswörterbuch, Etymologie der deutschen Sprache, Duden 2. Auflage 1989, S. 394
- ↑ Neuer Polizei-Wasserwerfer, Website Spiegel Online 7.12.2009