Kurator

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Das Wort Kurator stammt ab vom lateinischen Wort curator („Pfleger“, „Vertreter“ oder „Vormund“) sowie von curare („Sorge tragen“, „sorgen um“). Das verwandte Wort Kuratorium kann auch eine Aufsichtsbehörde, einen Verwaltungsrat, einen Hochschulrat oder ein Gremium in Stiftungen bezeichnen.

  • Im Museumsbetrieb wird der oder die Verantwortliche einer Sammlung oder Ausstellung als Kurator bezeichnet.
  • Als freien Kurator bezeichnet man in der zeitgenössischer Kunst einen Ausstellungsmacher, der außerhalb einer wissenschaftliche Sammlung Ausstellungen (Kunstverein, Biennalen, documenta) organisiert.
  • In Stiftungen reichen die Aufgabe der Kuratoren in unterschiedlichen Ausprägungen von einer rein beratenden Tätigkeit, z. B. für den Vorstand oder die Geschäftsführung, bis hin zur Genehmigung des Stiftungshaushalts, der Kontrolle der Stiftungstätigkeit und der Wahl von Vorstand oder Geschäftsführung.
  • Nach bürgerlichem Recht ist ein Kurator (oder Sachwalter) ein gerichtlich bestellter Aufseher für eine natürliche oder juristische Person, die nicht vertreten ist. Eine natürliche Person kann ein Kind oder ein geistig behinderter Mensch sein, dann spricht man von einem Vormund oder Pfleger. Eine juristische Person ist etwa eine Stiftung oder ein Verein.
  • Nach dem Verwaltungsrecht ist ein Kurator ein Aufsichtsbeamter im Bildungswesen, vor allem an Universitäten.
  • Kurator ist auch der Verwalter eines Zoos. Er bestimmt bei Tier-Neukäufen und -Verkäufen mit, und in welchem Zoo das Tier unterkommen soll (EEP), verwaltet die Finanzen und entscheidet, wie weit die Behandlung eines erkrankten Tieres angemessen ist.

[Bearbeiten] Weblinks

Wiktionary Wiktionary: Kurator – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen und Grammatik
Wiktionary Wiktionary: Kuratorium – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen und Grammatik
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