Kurator
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Das Wort Kurator stammt ab vom lateinischen Wort curator („Pfleger“, „Vertreter“ oder „Vormund“) sowie von curare („Sorge tragen“, „sorgen um“). Das verwandte Wort Kuratorium (ein Kurator ist das Mitglied eines Kuratoriums) kann auch eine Aufsichtsbehörde, einen Verwaltungsrat, einen Hochschulrat oder (i.d.R.) einen Stiftungsrat bezeichnen.
Bedeutungen[Bearbeiten]
- Im Stiftungsrat ist jedes einzelne Mitglied ein Kurator.
- Im Museumsbetrieb wird der Verantwortliche einer Sammlung oder Ausstellung als Kurator bezeichnet.
- Im Filmbereich spricht man vom Filmkurator. Er zeichnet verantwortlich für die künstlerische Zusammenstellung von anspruchsvollen Filmprogrammen zu bestimmten Themenkomplexen. Meist werden diese auf Filmfestivals präsentiert.
- Im Journalismus, speziell im Online-Journalismus, versteht man darunter eine zusätzliche Funktion von Journalisten, nämlich wie sie die Ergebnisse ihrer Recherchen einordnen und aufbereiten, kurz: fremde Inhalte kuratieren.
- Als freien Kurator bezeichnet man in der zeitgenössischen Kunst einen Ausstellungsmacher, der außerhalb einer wissenschaftlichen Sammlung Ausstellungen (Kunstverein, Biennalen, documenta) organisiert.
- In Stiftungen reichen die Aufgaben der Kuratoren in unterschiedlichen Ausprägungen von einer rein beratenden Tätigkeit, z. B. für den Vorstand oder die Geschäftsführung, bis hin zur Genehmigung des Stiftungshaushalts, der Kontrolle der Stiftungstätigkeit und der Wahl von Vorstand oder Geschäftsführung.
- Nach bürgerlichem Recht ist ein Kurator (oder Sachwalter) ein gerichtlich bestellter Aufseher für eine natürliche oder juristische Person, die nicht vertreten ist. Eine natürliche Person kann ein Kind oder ein geistig behinderter Mensch sein, dann spricht man von einem Vormund oder Pfleger. Eine juristische Person ist etwa eine Stiftung oder ein Verein.
- Im Hochschulrecht ist ein Kurator der Vertreter des Ministers vor Ort an Universitäten; derartige „Kuratorialverfassungen“ sind heute im Universitätsbereich nicht mehr üblich.
- Als Kurator bezeichnet man auch den Verwalter eines Zoos. Er hat Mitbestimmung bei Tier-Neukäufen. Bei Tier-Verkäufen entscheidet er in welchem Zoo das Tier unterkommen soll (EEP); er verwaltet die Finanzen und entscheidet, inwieweit die Behandlung eines erkrankten Tieres angemessen ist.
- Curator rei publicae, außerordentlicher Amtsträger im Römischen Reich
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