Lärmbekämpfung

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Als Lärmbekämpfung gelten alle Maßnahmen, die die Lärmeinwirkung auf die Umwelt von Lärmerzeugern, insbesondere Menschen verringern. Das Ziel ist die Vermeidung von Lärmschäden. Lärmbekämpfende Maßnahmen richten sich auf den Schallpegel (insbesondere den Schalldruckpegel), die Tonhöhe, die Tonhaltigkeit und die Impulshaltigkeit.

Inhaltsverzeichnis

[Bearbeiten] Ansatzpunkte

Beim räumlichen Ansatz der Lärmbekämpfung wird unterschieden in:

Im Straßenverkehr sind beide Arten der Lärmbekämpfung beispielhaft zu finden: Flüsterbeläge wirken lärmvermeidend, Schallschutzwände wirken lärmschützend.

Beim technologischen Ansatz der Lärmbekämpfung wird unterschieden in:

  • direkt erzeugter Luftschall (primäre Mechanismen) und
  • indirekt erzeugter Luftschall (sekundäre Mechanismen)

Direkt erzeugter Luftschall entsteht ohne die Beteiligung von Körperschall; z. B. in einem Strahltriebwerk. Beim indirekt erzeugten Luftschall wird durch eine Kraftanregung zunächst Körperschall in einer Struktur erzeugt. Dieser pflanzt sich in der Struktur fort. Durch Vibrationen an der Oberfläche der Struktur wird dann Luftschall abgestrahlt.

Beim direkt erzeugten Luftschall muss zur Geräuschabsenkung die Verwirbelung der Luft gering gehalten werden. Besonders ist darauf zu achten, dass Bauteile nicht von verwirbelter Strömung beaufschlagt werden; siehe Aeroakustik.

Beim indirekt erzeugten Luftschall kann an verschiedenen Punkten angesetzt werden. Zunächst kann der Kraftverlauf so beeinflusst werden, dass er möglichst wenige Eigenfrequenzen des Bauteils anregt. Dieses ist immer dann der Fall, wenn keine steilen Kraftsprünge oder Kraftspitzen vorhanden sind. Weiterhin kann die Eingangsimpedanz des Bauteils erhöht werden, z. B. durch erhöhte Masse an der Krafteinleitungsstelle. Schließlich kann die Struktur selbst bedämpft werden, z. B. durch Entdröhnung mit Schwermatten oder Sandwichbleche.

[Bearbeiten] Maßnahmen

[Bearbeiten] Maßnahmen an der Lärmquelle

[Bearbeiten] Maßnahmen an der Lärmsenke

[Bearbeiten] Soziale Maßnahmen

Soziale Maßnahmen sollen eine Veränderung des Verhaltens von Betreibern lärmerzeugender Geräte und Anlagen bewirken. Sie wirken indirekt auf eine technische Lärmbekämpfung. Sie dienen der Klärung, Vorbereitung und Bewertung von Lärmbekämpfungsmaßnahmen:

  • Der Verzicht oder Ersatz des Einsatzes lärmerzeugender Geräte
  • Die Aufklärung der Bevölkerung, Lärmbetroffener, Lärmverursacher und Zulassungsbehörden in Hinblick auf die Wirkung von Lärm (gesundheitliche Aufklärung), Ursachen und Maßnahmen gegen Lärm:
    • Erstellen von Lärmkarten zur Information von Bevölkerung und Behörden
    • Erstellen von Lärmaktionsplänen, z. B. mit Bürgerbeteiligung
    • Tag gegen Lärm, der deutschen Variante des internationalen Noise awareness days, der von der Deutschen Gesellschaft für Akustik organisiert wird.
  • Organisieren von Betroffenen und Beteiligten an Lärmbekämpfungsmaßnahmen in:

[Bearbeiten] Siehe auch

[Bearbeiten] Weblinks

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