La Belle (Diskothek)
La Belle war eine Diskothek in der Hauptstraße 78 im Berliner Ortsteil Friedenau, auf die in der Nacht vom 4. auf den 5. April 1986 ein Bombenanschlag verübt wurde, bei dem drei Menschen ums Leben kamen. Als Auftraggeber des Attentats wird die Regierung Libyens vermutet.
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Gebäude [Bearbeiten]
Das Gebäude, in dem sich das La Belle befand, wurde 1929 als Stahlskelettbau unter dem Namen Roxy-Palast als Büro- und Geschäftshaus mit angeschlossenem Lichtspieltheater mit 1106 Sitzplätzen erbaut. Es gilt als Hauptwerk der Neuen Sachlichkeit des Architekten Martin Punitzer. Im Geschäftstrakt des Gebäudes befand sich die Diskothek.
Attentat [Bearbeiten]
Das La Belle war eine – bei den seinerzeit in Berlin stationierten US-Soldaten – beliebte Diskothek. Verteilt über den Abend und die Nacht, die auf den Zahltag bei der US-Army folgte, befanden sich insgesamt rund 500 Besucher in dem Gebäude. Gegen 1:40 Uhr wurde der drei Kilogramm schwere, mit Nägeln und Eisenstücken angereicherte Sprengsatz durch einen elektronischen Zünder zur Explosion gebracht. Das überwiegend von afroamerikanischen Angehörigen der US-Streitkräfte besuchte Lokal, in dem sich zu diesem Zeitpunkt etwa 260 Gäste aufhielten, wurde total zerstört. Der US-Soldat Kenneth T. Ford und die türkische Besucherin Nermin Hannay starben sofort, ein weiterer US-Soldat, James E. Goins, starb kurz darauf im Krankenhaus. 28 Menschen trugen schwere Verletzungen davon, rund 250 Anwesenden zerriss der Luftdruck das Trommelfell.
Die Diskothek wurde nach dem Anschlag des Jahres 1986 nicht mehr weiterbetrieben.
Täterschaft [Bearbeiten]
Bereits am Tag nach dem Anschlag beschuldigte US-Präsident Ronald Reagan den libyschen Revolutionsführer und de facto Staatschef Muammar al-Gaddafi, das Attentat angeordnet zu haben, um damit die Versenkung zweier libyscher Kriegsschiffe durch US-amerikanische Streitkräfte im März 1986 im Rahmen der Operation Attain Document zu rächen. Am 12. April 1986 beschlossen die drei westlichen Alliierten für West-Berlin in Abstimmung mit dem Berliner Senat aufgrund des La-Belle-Anschlags umfangreiche Maßnahmen zum Schutz der Stadt. Am 13. April 1986 besuchte der libysche Außenminister Hassan al-Mansur Syrien. Die syrische Regierung gab bekannt, dass es im Falle einer US-Militäraktion Libyen unterstützen würde. Am 14. April 1986 um 17.36 Uhr (GMT) starten auf den Luftwaffenstützpunkten Lakenheath und Upper Heyford in Großbritannien 24 Kampfflugzeuge mit Ziel Tripolis in Libyen. Es ist der Beginn der Operation El Dorado Canyon, der Bombardierung der libyschen Hauptstadt Tripolis und der Stadt Bengasi, wodurch auch 15 Zivilisten getötet wurden. Ebenfalls verloren zwei amerikanische Soldaten ihr Leben. Es wird behauptet, dass dieser Vergeltungsschlag von President Reagan einer der Gründe für den späteren Lockerbie-Anschlag auf den PanAm-Flug 103 am 21. Dezember 1988 gewesen sein soll. Inzwischen gibt es Belege, die indizieren, dass Schlüsselfiguren und Hintermänner in beiden Fällen Tatbeteiligungen gehabt haben sollen.
Westdeutschen und US-amerikanischen Ermittlungsergebnissen zufolge wurde das Attentat vom libyschen Volksbüro in Ost-Berlin organisiert. Nach der deutschen Wiedervereinigung stützten Akten des Ministeriums für Staatssicherheit diese These.
Im Jahr 1992 gab es eine erste juristische Anklage gegen Drahtzieher des Attentats. Der Prozess wurde 1993 jedoch eingestellt. 1997 begann ein neuer Prozess, an dessen Ende im November 2001 das Landgericht Berlin die vier Täter verurteilte. Die Hauptschuldige Verena Chanaa wurde wegen dreifachen Mordes sowie versuchten Mordes zu 14 Jahren Haft verurteilt. Sie hatte die Bombe gelegt, jedoch im Glauben, es handele sich bei dem Sprengkörper lediglich um eine Rauchbombe. (Zitat: „Ich wußte gar nicht, was ich tat. Ich dachte nur, dabei zu helfen, den Amerikanern einen Schrecken einzujagen.“) Ihr Tatmotiv: Sie soll gehofft haben, dadurch die Gunst von Ali Chanaa, mit dem sie seit 1984 in Scheidung lebte, zurückzugewinnen. Wegen Beihilfe zu den Morden wurden Youssef Chraidi, Musbah Abulgasem Eter und Ali Chanaa zu 14 bzw. 12 Jahren Gefängnis verurteilt. Die fünfte Angeklagte Andrea Häusler (Schwester von Verena Chanaa) wurde aus Mangel an Beweisen freigesprochen. Die Staatsanwaltschaft ging gegen das Urteil in Revision, um eine lebenslange Freiheitsstrafe zu erreichen. Am 24. Juni 2004 bestätigte allerdings der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofes in Leipzig die Urteile des Landgerichts; sie wurden damit rechtskräftig.[1]
Der Bundesgerichtshof bestätigte den politischen Aspekt der Tat. Die Richter gaben dem Staat Libyen eine Mitverantwortung an dem Attentat. In der Urteilsbegründung heißt es, dass bei dem Strafmaß zu berücksichtigen sei, „dass nicht die eigentlichen Haupttäter – libysche Drahtzieher und Hintermänner – vor Gericht standen“. Nach Überzeugung des Gerichts hatten Beamte Libyens den Anschlag geplant und den Sprengstoff nach Berlin geschafft.
Am 17. August 2003 signalisierte Libyen (vertreten durch die Gaddafi Foundation), dass es bereit sei, in Verhandlungen für Kompensationszahlungen für die nicht-amerikanischen Opfer einzutreten. Ein Jahr später, am 10. August 2004, willigte Libyen schließlich ein, 35 Millionen US-Dollar an die 168 Opfer und Hinterbliebenen in Deutschland zu zahlen. Die 79 US-amerikanischen Opfer und deren Hinterbliebene konnten erst vier Jahre später, im November 2008, eine Entschädigungszahlung in Höhe von 280 Millionen US-Dollar gegen Libyen durchsetzen.[2] Im Vergleich zu den Entschädigungen die die Gruppe der Nicht-US-Amerikaner erhielt, betrug die Entschädigungssumme der US-Staatsbürger ein Vielfaches der Summe, nämlich rund drei Millionen US-Dollar, von denen die US-Staatsbürger allerdings rund ein Drittel an die amerikanischen Anwälte abgeben mussten.(Erfolgshonorarvereinbarung) Die Gruppe der Deutschen (Nicht-US-Amerikaner) musste sich mit vergleichsweise geringen Schadensersatzzahlungen zufrieden geben, obgleich es hier gemäß der Verletzungen Unterschiede in der Entschädigungshöhe gegeben hat. Letztlich haben Amerikaner rund das zwanzigfache des Betrages erhalten, den die Deutschen Opfer bekommen haben.
Rechtsanwälte [Bearbeiten]
Es gab eine Vielzahl von deutschen Rechtsanwälten die sich mit dem Gerichtsverfahren gegen die Attentäter befasst haben. An der Aufklärung hingegen hat sich Rechtsanwalt Andreas Schulz besonders hervorgetan und das Verfahren im Gerichtssaal maßgeblich beeinflusst. Ohne sein Engagement, seine aktive Einflussnahme und sein Team von Mitarbeitern, wäre der Fall unter Umständen so nicht aufzuklären gewesen. Nicht zu verkennen ist auch die Arbeit des damals zuständigen Staatsanwaltes Detlev Mehlis, der hierdurch später in der Aufklärung des Rafiq al-Hariri Mordes eine Fortsetzung fand. Indes in den späteren Entschädigungsverhandlungen haben sich zwei Initiativen, die durch mehrere Anwälte vertreten wurden, besonders hervorgetan. Dieses Team von Anwälten hat zusammen mit der Betreuung durch das auswärtige Amt die Schadensersatzzahlungen für die Deutschen Opfer erst möglich gemacht.
In den USA wäre die Entschädigungszahlung ohne die Rechtsanwaltskanzlei Stein Mitchel & Mezines (heute: Stein Mitchel & Muse) die den größten Teil der US-Amerikanischen Opfer vertreten hat und deren politisches Lobbying überhaupt nicht möglich gewesen.
Weblinks [Bearbeiten]
- Flashback: The Berlin disco bombing auf bbc.co.uk (englisch).
- Fatina Keilani: Entschädigung mit zweierlei Maß. In: Der Tagesspiegel, 24. November 2008, abgerufen am 15. April 2011.
- Andreas Baum: Anschlag am Zahltag. Vor 20 Jahren explodierte ein Sprengsatz in der Berliner Diskothek „La Belle“. Deutschlandfunk, 5. April 2006, abgerufen am 15. April 2011.
- Peter Siebenmorgen: Gaddafis Puppe. In: Focus Online Nachrichten. 10. November 1997, abgerufen am 15. April 2011 (Focus Magazin Nr. 46/1997).
- Der Angeklagte sitzt in Tripolis. In: Die Welt, 18. November 1997.
- Entschädigung nach 18 Jahren. In: Berliner Morgenpost, 11. August 2004.
- Kanzlerberater soll im „La Belle“-Prozess aussagen. In: Berliner Zeitung, 16. Mai 2001
- Libya case lobbyists net $2M. Bei: Triblive.com, 8. März 2009 (englisch).
- Statement by Attorneys for Families of Pan Am 103 and La Belle Disco Bombing. 30. Juli 2008 (englisch).
- [1] (englisch).
- [2] (englisch; PDF; 174 kB).
Einzelnachweise [Bearbeiten]
- ↑ BGH 5 StR 306/03 – Urteil vom 24. Juni 2004
- ↑ Entschädigung mit zweierlei Maß. In: Der Tagesspiegel, 24. November 2008
52.47305555555613.336666666667Koordinaten: 52° 28′ 23″ N, 13° 20′ 12″ O